Open-Air-Konzert auf dem Heiligengeistfeld - Stadtteilverträgliche Durchführung sicherstellen (Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion)
Für den Sommer ist ein Open-Air-Konzert mit dem Künstler Paul Kalkbrenner auf dem Heiligengeistfeld geplant. Mit einer erwarteten Besucherzahl von rund 20.000 Personen stellt die Veranstaltung eine neue Dimension der Nutzung dieser zentralen Veranstaltungsfläche dar.
Das Heiligengeistfeld ist eine der größten innerstädtischen Freiflächen Hamburgs und hat eine besondere Bedeutung sowohl für Veranstaltungen als auch für den umliegenden Stadtteil St. Pauli. Neben den traditionellen Volksfesten finden dort regelmäßig weitere Veranstaltungen statt. Konzerte dieser Größenordnung haben auf dem Heiligengeistfeld bislang jedoch nicht in vergleichbarer Form stattgefunden.
Die geplante Veranstaltung wird daher als Testlauf betrachtet. Erst die praktische Durchführung wird zeigen, welche Auswirkungen Veranstaltungen dieser Größenordnung auf den Stadtteil, die Anwohnerschaft sowie die Verkehrs- und Sicherheitslage im Umfeld des Heiligengeistfeldes haben.
Die Betriebs- und Benutzungsordnung für das Heiligengeistfeld legt fest, dass Veranstaltungen den Stadtteil St. Pauli und die angrenzenden Wohnquartiere nicht übermäßig belasten dürfen.
Gerade bei Veranstaltungen dieser Größenordnung ist daher sicherzustellen, dass bestehende Regelungen insbesondere zum Lärmschutz, zur Verkehrslenkung, zur Sauberkeit im öffentlichen Raum sowie zum Schutz der Anwohnerschaft konsequent eingehalten werden.
Gleichzeitig zeigt der Vorgang, dass bei Veranstaltungen dieser Größenordnung eine frühzeitige Einbindung der Bezirkspolitik sinnvoll ist, bevor Genehmigungsverfahren zwischen den beteiligten Behörden bereits weitgehend abgestimmt sind.
Vor diesem Hintergrund sollen zentrale Rahmenbedingungen für die Durchführung der Veranstaltung sichergestellt und die Erfahrungen aus dieser Veranstaltung anschließend ausgewertet werden.
Die zuständige Stelle wird gebeten, im Rahmen der Genehmigung und Durchführung der Veranstaltung folgende Punkte sicherzustellen:
1. Lärmschutz
Das im Genehmigungsverfahren vorzulegende Lärmschutzgutachten ist strikt einzuhalten.
Der bezirkliche Kontrolldienst sowie insbesondere die zuständige Immissionsschutzbehörde begleiten die Einhaltung der Lärmgrenzwerte während der Veranstaltung eng und ergreifen bei Überschreitungen unverzüglich geeignete Maßnahmen.
2. Verkehrskonzept
Das Verkehrskonzept der Veranstaltung ist so auszugestalten und zu kommunizieren, dass Besucherinnen und Besucher ausdrücklich zur Anreise mit dem ÖPNV aufgefordert werden und eine Anreise mit dem privaten PKW möglichst vermieden wird.
Für unvermeidbare Anreisen mit dem PKW wird der Veranstalter über geeignete Parkmöglichkeiten außerhalb des unmittelbaren Umfelds, beispielsweise in vorhandenen Parkhäusern, P+R Plätze, entsprechend in seinen Medien aufklären und den Besucherinnen und Besuchern ausdrücklich nahelegen, diese zu nutzen.
3. Besucherlenkung und Abreise
Die zuständige Stelle stellt gemeinsam mit Veranstalter, Polizei und HVV sicher, dass für das Ende der Veranstaltung ein abgestimmtes Konzept zur Besucherlenkung und sicheren Abreise umgesetzt wird.
Insbesondere sind Maßnahmen vorzusehen, die
4. Nachhaltigkeit
Die zuständige Stelle wirkt darauf hin, dass der Veranstalter Maßnahmen zur Vermeidung von Einweggeschirr sowie zur Reduzierung von Abfällen umsetzt.
Zudem soll auf ein Glasflaschenverbot im Veranstaltungsbereich hingewirkt werden.
5. Information der Anwohnerschaft
Die Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld des Heiligengeistfeldes werden rechtzeitig über Art, Umfang und Zeiten der Veranstaltung informiert.
Für den Veranstaltungstag wird zudem eine telefonische Erreichbarkeit für Hinweise oder Beschwerden aus der Nachbarschaft eingerichtet.
6. Auf- und Abbau
Beim Auf- und Abbau der Veranstaltung werden die geltenden Nachtzeiten eingehalten, um zusätzliche Belastungen für die Nachbarschaft zu vermeiden.
7. Veranstaltungszeiten
Die Beschallung der Veranstaltung endet spätestens um 22:00 Uhr.
8. Reinigung
Der Veranstalter stellt sicher, dass für die in Anspruch genommene Veranstaltungsfläche sowie die unmittelbaren Zuwegungen ein Reinigungskonzept umgesetzt wird und Verunreinigungen zeitnah beseitigt werden.
Darüber hinaus wird darauf hingewirkt, dass auch im weiteren Umfeld des Heiligengeistfeldes, insbesondere entlang der Wegebeziehungen zu den U-Bahn-Stationen sowie in angrenzenden Bereichen, geeignete Maßnahmen zur Müllvermeidung und Reinigung umgesetzt werden.
9. Evaluation
Die zuständige Stelle berichtet dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Verbraucherschutz nach Durchführung der Veranstaltung über Ablauf, Beschwerden, die Einhaltung der Auflagen sowie Erfahrungen aus Sicht der beteiligten Behörden, damit eine politische Bewertung zukünftiger Veranstaltungen dieser Größenordnung erfolgen kann.
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