23-1570.1

Open-Air-Konzert auf dem Heiligengeistfeld - Stadtteilverträgliche Durchführung sicherstellen

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 21.05.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.3

Sachverhalt

Der Ausschuss r Wirtschaftsförderung, Wochenmärkte und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 demnachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 23-1570 einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zugestimmt.

r den Sommer ist ein Open-Air-Konzert mit dem Künstler Paul Kalkbrenner auf dem Heiligengeistfeld geplant. Mit einer erwarteten Besucherzahl von rund 20.000 Personen stellt die Veranstaltung eine neue Dimension der Nutzung dieser zentralen Veranstaltungsfläche dar.

Das Heiligengeistfeld ist eine der größten innerstädtischen Freiflächen Hamburgs und hat eine besondere Bedeutung sowohl für Veranstaltungen als auch für den umliegenden Stadtteil St. Pauli. Neben den traditionellen Volksfesten finden dort regelmäßig weitere Veranstaltungen statt. Konzerte dieser Größenordnung haben auf dem Heiligengeistfeld bislang jedoch nicht in vergleichbarer Form stattgefunden.

Die geplante Veranstaltung wird daher als Testlauf betrachtet. Erst die praktische Durchführung wird zeigen, welche Auswirkungen Veranstaltungen dieser Größenordnung auf den Stadtteil, die Anwohnerschaft sowie die Verkehrs- und Sicherheitslage im Umfeld des Heiligengeistfeldes haben.

Die Betriebs- und Benutzungsordnung für das Heiligengeistfeld legt fest, dass Veranstaltungen den Stadtteil St. Pauli und die angrenzenden Wohnquartiere nicht übermäßig belasten dürfen.
Gerade bei Veranstaltungen dieser Größenordnung ist daher sicherzustellen, dass bestehende Regelungen insbesondere zum Lärmschutz, zur Verkehrslenkung, zur Sauberkeit im öffentlichen Raum sowie zum Schutz der Anwohnerschaft konsequent eingehalten werden.

Gleichzeitig zeigt der Vorgang, dass bei Veranstaltungen dieser Größenordnung eine frühzeitige Einbindung der Bezirkspolitik sinnvoll ist, bevor Genehmigungsverfahren zwischen den beteiligten Behörden bereits weitgehend abgestimmt sind.

Vor diesem Hintergrund sollen zentrale Rahmenbedingungen für die Durchführung der Veranstaltung sichergestellt und die Erfahrungen aus dieser Veranstaltung anschließend ausgewertet werden.

Die zuständige Stelle wird gebeten, im Rahmen der Genehmigung und Durchführung der Veranstaltung folgende Punkte sicherzustellen:

1. Lärmschutz

Das im Genehmigungsverfahren vorzulegende Lärmschutzgutachten ist strikt einzuhalten.
Der bezirkliche Kontrolldienst sowie insbesondere die zuständige Immissionsschutzbehörde begleiten die Einhaltung der Lärmgrenzwerte während der Veranstaltung eng und ergreifen bei Überschreitungen unverzüglich geeignete Maßnahmen.

2. Verkehrskonzept

Das Verkehrskonzept der Veranstaltung ist so auszugestalten und zu kommunizieren, dass Besucherinnen und Besucher ausdrücklich zur Anreise mit dem ÖPNV aufgefordert werden und eine Anreise mit dem privaten PKW möglichst vermieden wird.

r unvermeidbare Anreisen mit dem PKW wird der Veranstalter über geeignete Parkmöglichkeiten außerhalb des unmittelbaren Umfelds, beispielsweise in vorhandenen Parkhäusern, P+R Plätze, entsprechend in seinen Medien aufklären und den Besucherinnen und Besuchern ausdrücklich nahelegen, diese zu nutzen.

3. Besucherlenkung und Abreise

Die zuständige Stelle stellt gemeinsam mit Veranstalter, Polizei und HVV sicher, dass für das Ende der Veranstaltung ein abgestimmtes Konzept zur Besucherlenkung und sicheren Abreise umgesetzt wird.

Insbesondere sind Maßnahmen vorzusehen, die

  • eine geordnete Abreise der Besucherinnen und Besucher über den ÖPNV unterstützen,
  • Überlastungen im Bereich des U-Bahnhofs Feldstraße und St. Pauli sowie der angrenzenden Straßenräume vermeiden,
  • sowie Menschenströme im Umfeld des Heiligengeistfeldes lenken.

4. Nachhaltigkeit

Die zuständige Stelle wirkt darauf hin, dass der Veranstalter Maßnahmen zur Vermeidung von Einweggeschirr sowie zur Reduzierung von Abfällen umsetzt.

Zudem soll auf ein Glasflaschenverbot im Veranstaltungsbereich hingewirkt werden.

5. Information der Anwohnerschaft

Die Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld des Heiligengeistfeldes werden rechtzeitig über Art, Umfang und Zeiten der Veranstaltung informiert.

r den Veranstaltungstag wird zudem eine telefonische Erreichbarkeit für Hinweise oder Beschwerden aus der Nachbarschaft eingerichtet.

6. Auf- und Abbau

Beim Auf- und Abbau der Veranstaltung werden die geltenden Nachtzeiten eingehalten, um zusätzliche Belastungen für die Nachbarschaft zu vermeiden.

7. Veranstaltungszeiten

Die Beschallung der Veranstaltung endet spätestens um 22:00 Uhr.

8. Reinigung

Der Veranstalter stellt sicher, dass für die in Anspruch genommene Veranstaltungsfläche sowie die unmittelbaren Zuwegungen ein Reinigungskonzept umgesetzt wird und Verunreinigungen zeitnah beseitigt werden.

Darüber hinaus wird darauf hingewirkt, dass auch im weiteren Umfeld des Heiligengeistfeldes, insbesondere entlang der Wegebeziehungen zu den U-Bahn-Stationen sowie in angrenzenden Bereichen, geeignete Maßnahmen zur Müllvermeidung und Reinigung umgesetzt werden.

9. Evaluation

Die zuständige Stelle berichtet dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Verbraucherschutz nach Durchführung der Veranstaltung über Ablauf, Beschwerden, die Einhaltung der Auflagen sowie Erfahrungen aus Sicht der beteiligten Behörden, damit eine politische Bewertung zukünftigerVeranstaltungen dieser Größenordnung erfolgen kann.

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 21.05.2026 wie folgt Stellung:

I.

Mit Antrag vom 26.03.2026 hat der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Verbraucherschutz der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bzgl. des beabsichtigten Open-Air-Konzerts mit dem Künstler Paul Kalkbrenner auf dem Heiligengeistfeld die zuständige Stelle gebeten, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens und Rahmen der Genehmigung und Durchführung der Veranstaltung folgende - unter Abschnitt IIIaufgeführten - Thematiken sicherzustellen.

II.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt mit, dass mit Bescheid vom 21.05.2026 die nach § 31 SOG notwendige Genehmigung für die Veranstaltung „Paul Kalkbrenner live Heiligengeistfeld Hamburg 2026“ am Samstag, 27. Juni 2026 erteilt wird.

Die Veranstaltung wird engmaschig vom Bezirksamt Hamburg-Mitte begleitet und kontrolliert.

III.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens dem Beschluss des Ausschusses wie folgt nachgekommen bzw. wird im Rahmen der Veranstaltungskontrolle die Einhaltung der aufgeführten Thematiken wie folgt sicherstellen:

Zu Ziffer 1 - Lärmschutz

Das im Genehmigungsverfahren vorzulegende Lärmschutzgutachten ist strikt einzuhalten. Der bezirkliche Kontrolldienst sowie insbesondere die zuständige Immissionsschutzbehörde begleiten die Einhaltung der Lärmgrenzwerte während der Veranstaltung eng und ergreifen bei Überschreitungen unverzüglich geeignete Maßnahmen.

r Veranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld das Bezirksamt Hamburg-Mitte ist in Abstimmung mit den zuständigen Ausschüssen der Bezirksversammlung ein Konzept für die Nutzung erlassen. Die in dem Nutzungskonzept formulierten Anforderungen an den Lärmschutz auf dem Heiligengeistfeld werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vollumfänglich berücksichtigt und umgesetzt. Das im Genehmigungsverfahren vorzulegende Lärmschutzgutachten bildet die verbindliche Grundlage für die Beurteilung und Überwachung der Lärmemissionen während der Veranstaltung. Die Einhaltung der darin festgelegten Lärmgrenzwerte ist zwingend vorgeschrieben. Entsprechende Auflagen werden in der immissionsschutzrechtlichen Anordnung zur Genehmigung ausdrücklich festgeschrieben.

Der Verstoß gegen die Auflagen stellt gem. § 31 Abs. 13 SOG ein ordnungswidriges Verhalten dar. Die jeweilige Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zudem sieht die Genehmigung vor, dass im Fall des Nichtbefolgens bestimmter immissionsschutzrechtlicher Auflagen, wie dem Überschreiten derzulässigen Werte, Zwangsgelder erhoben werden können.

Zur Sicherstellung der Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben wird die Veranstaltung durch die zuständige Immissionsschutzbehörde und den Bezirklichen Kontrolldienst engmaschig begleitet. Bei festgestellten Überschreitungen der Lärmgrenzwerte werden unverzüglich geeignete Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Auflagen sicherzustellen.

Zu Ziffer 2 - Verkehrskonzept

Das Verkehrskonzept der Veranstaltung ist so auszugestalten und zu kommunizieren, dass Besucherinnen und Besucher ausdrücklich zur Anreise mit dem ÖPNV aufgefordert werden und eine Anreise mit dem privaten PKW möglichst vermieden wird. Für unvermeidbare Anreisen mit dem PKW wird der Veranstalter über geeignete Parkmöglichkeiten außerhalb des unmittelbaren Umfelds, beispielsweise in vorhandenen Parkhäusern, P+R Plätze, entsprechend in seinen Medien aufklären und den Besucherinnen und Besuchern ausdrücklich nahelegen, diese zu nutzen.

Das Verkehrskonzept im aufgeführten Sinne ist Bestandteil des Sicherheitskonzeptes der Veranstalterin, das Grundlage für die Genehmigung ist. Die Pflicht zur Einhaltung des Sicherheitskonzeptes ist explizit im Bescheid festgehalten.

Im dem von der Veranstalterin vorgelegten Sicherheitskonzept verpflichtet sich diese, die Anreise mit dem motorisierten Individualverkehr ausdrücklich nicht zu bewerben und gezielt auf die Nutzung des ÖPNV anzuhalten. Für unvermeidbare Anreisen mit dem privaten PKW wird auf bestehende Parkmöglichkeiten außerhalb des unmittelbaren Veranstaltungsumfeldes (z.B. Parkhäuser im Innenstadtbereich) hingewiesen. Dieses erfolgt in der Vorabkommunikation vollständig durch digitale Kanäle (z.B. Newsletter/Website). Darüber hinaus erfolgt der Ticketverkauf ausschließlich online, sodass jeder Käufer durch seine obligatorisch anzugebende E-Mail über die An- und Abreisemöglichkeiten informiert wird.

Die Veranstalterin wird im Genehmigungsbescheid verpflichtet, der Behörde nachzuweisen, dass sie entsprechend vorgegangen ist. Ein Verstoß gegen diese Auflage stellt gem. § 31 Abs. 13 SOG eine Ordnungswidrigkeit dar.

Zu Ziffer 3 - Besucherlenkung und Abreise

Die zuständige Stelle stellt gemeinsam mit Veranstalter, Polizei und HVV sicher, dass für das Ende der Veranstaltung ein abgestimmtes Konzept zur Besucherlenkung und sicheren Abreise umgesetzt wird. Insbesondere sind Maßnahmen vorzusehen, die

eine geordnete Abreise der Besucherinnen und Besucher über den ÖPNV unterstützen,

Überlastungen im Bereich des U-Bahnhofs Feldstraße und St. Pauli sowie der angrenzenden Straßenräume vermeiden,

sowie Menschenströme im Umfeld des Heiligengeistfeldes lenken.

Die Ausgestaltung der Besucherlenkung ist Bestandteil des Sicherheitskonzeptes der Veranstalterin, das Grundlage für die Genehmigung ist. Die Pflicht zur Einhaltung des Sicherheitskonzeptes ist explizit im Bescheid festgehalten.

Nach Ende der Veranstaltung ab 22.00 Uhr sieht das Sicherheitskonzept vor, dass sich die Ablaufströme in mehrere Richtungen auf die angrenzenden Hauptverkehrsachsen verteilen. Flankiert wird die Abstromlenkung durch lageabhängige Unterstützung durch den Ordnungsdienst im Übergangsbereich zwischen Veranstaltungsfläche und öffentlichem Raum, insbesondere entlang der Abgänge in Richtung U-Bahn-Stationen sowie entlang der Budapester Straße. Die Wegeführung wird bewusst so angelegt, dass sich die Ströme nicht ausschließlich in Richtung einer einzelnen U-Bahn-Station konzentrieren. Hier werden unterstützend auch situative Hinweise über Beschallungssysteme und visuelle Hinweise auf der LED-Anzeigetafel eingesetzt, um auf alternative Wegeführungen und Abstromrichtungen aufmerksam zu machen. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass ein nennenswerter Teil der Besucher das Veranstaltungsende nicht unmittelbar zur Heimreise nutzt, sondern sich in das bestehende Nachtleben im Bereich St. Pauli und Reeperbahn integriert. Es besteht eine direkte Anschlussnutzung durch eine stattfindende Aftershow-Veranstaltung im Club „Übel & Gefährlich“. Diese Anschlussbewegungen führen erfahrungsgemäß zu einer weiteren räumlichen Verteilung der Besucherströme und tragen zur Entlastung einzelnen Verkehrsknotenpunkte bei.

Das Sicherheitskonzept wurde von allen beteiligten Fachdienststellen diesbezüglich geprüft und entsprechend abgenommen. Die Hamburger Verkehrsverbund GmbH hat in dem Rahmen mitgeteilt, dass sie sich mit der Hochbahn und der S-Bahn Hamburg über ein Betriebskonzept zu diesem Konzert abgestimmt hat. Der Verkehrsverbund verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es im Bereich des Heiligengeistfeldes mit dem Dom, Schlagermove, Spielen des FC St. Pauli diverse Veranstaltungen gibt, bei denen eine Vielzahl anPersonen die U-Bahnhöfe in diesem Bereich nutzen. Es gibt ein eingespieltes Konzept. Mit diesem wird die An- und Abreise zum/vom Konzert mit der angegebenen Besucherzahl mit den Fahrten der U- und S-Bahn in einem angemessenen Zeitraum bewältigt. Der Verkehrsverbund legt ferner dar, dass bei der U-Bahn neben dem regulären 5-Minuten-Betrieb bis ca. 1 Uhr Sonderzüge nach Bedarf bereitgestellt werden. Die Hamburger Hochbahnwache wird entsprechendes Personal in den Bereichen der U-Bahnhöfe Feldstraße und St. Pauli einsetzen. Zugleich teilte der Verkehrsverbund die Einschätzung, dass sich ein Teil der Besucher nach dem Konzert noch auf die Reeperbahn und die angrenzenden Straßen verteilen und sich somit die Zahl der abreisenden Personen über einen längeren Zeitraum verteilt wird.

Der Bezirkliche Kontrolldienst wird im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit die Besucherlenkung mitverfolgen.

Zu Ziffer 4 - Nachhaltigkeit

Die zuständige Stelle wirkt darauf hin, dass der Veranstalter Maßnahmen zur Vermeidung von Einweggeschirr sowie zur Reduzierung von Abfällen umsetzt. Zudem soll auf ein Glasflaschenverbot im Veranstaltungsbereich hingewirkt werden.

In dem Überlassungsvertrag für die Nutzung des Heiligengeistfeldes ist u.a. bestimmt, dass soweit Speisen und Getränke angeboten werden, diese nur in pfandpflichtigen wiederverwertbaren Verpackungen und Behältnissen ausgegeben werden. Einwegmaterialien dürfen danach grundsätzlich nicht verwendet werden. Ferner sieht der Vertrag vor, dass Müll und Verpackungsmaterial ausschließlichin dafür vorgesehene Behältnisse zu sammeln ist. Die Veranstalterin ist zudem vertraglich zur ordnungsgemäßen Wegereinigung der direkten Zuwegungen von der Veranstaltungsfläche zu den nächsten Haltestellen des ÖPNV am Heiligengeistfeld sowie angrenzenden Fchen verpflichtet.

Entsprechend sieht auch das Reinigungs- und Entsorgungskonzept der Veranstalterin, das über die Genehmigungserteilung für verbindlich erklärt wird, für die Veranstaltung den Einsatz eines konsequenten Mehrwegsystems im Getränkebereich vor. Sämtliche Getränke werden danach ausschließlich in Mehrwegbechern ausgegeben, die über ein Pfandsystem organisiert sind. Die Rückführung der Mehrwegbecher wird durch eine gezielte Platzierung von Rückgabemöglichkeiten sowie durch durchgehende Betreuung der Besucherbereiche unterstützt. Der Verkauf von Getränken in Glasflaschen erfolgt nicht. Auch im Bereich der Gastronomie wird ein verbindliche Mehrweglösung umgesetzt. Sämtliche Getränke und Speisen werden ausschließlich in pfandpflichtigen, wiederverwendbaren Behältnissen ausgegeben. Einwegmaterialien, insbesondere Einwegkunststoffe sowie biologisch abbaubare Einwegverpackungen, kommen grundsätzlich nicht zum Einsatz. Die eingesetzten Food-Caterer werden vertraglich zur Nutzung entsprechender Mehrwegsysteme verpflichtet. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich über geeignete, rückführbare Behälter, die in ein Pfandsystem integriert sind. Die Rückführung der Mehrwegbehältnisse wird durch ausreichend dimensionierte Rückgabestellen sowie durch die Betreuung der Gastronomiebereiche sichergestellt. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Behälter dem Kreislauf wieder zugeführt werden und keine Entsorgung im öffentlichen Raum erfolgt. Für ausgewählte, unmittelbar verzehrbare Speisen kann die Ausgabe ergänzend ohne Behältnis direkt auf die Hand erfolgen. In diesen Fällen wird ausschließlich einer Serviette als hygienische Unterlage verwendet. Diese Form der Ausgabe ist auf geeignete Speisen beschränkt und stellt keinen Ersatz für das eingesetzte Mehrwegsystem dar.

Die Einhaltung des dargelegten Vorgehens wird während der Veranstaltung durch den Bezirklichen Kontrolldienst überprüft.

Zu Ziffer 5 - Information der Anwohnerschaft

Die Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld des Heiligengeistfeldes werden rechtzeitig über Art, Umfang und Zeiten der Veranstaltung informiert. Für den Veranstaltungstag wird zudem eine telefonische Erreichbarkeit für Hinweise oder Beschwerden aus der Nachbarschaft eingerichtet.

Die Information der Anwohnerschaft ist Bestandteil des Sicherheitskonzeptes der Veranstalterin, das Grundlage für die Genehmigung ist. Die Pflicht zur Einhaltung des Sicherheitskonzeptes ist explizit im Bescheid festgehalten.

Die Veranstalterin legt in ihrem Konzept dar, dass sie die Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld des Heiligengeistfeldes rechtzeitig vor der Veranstaltung über Art, Umfang und Zeiten der Veranstaltung informieren wird. Dies erfolgt in der Regel durch die Verteilung von Informationsschreiben an die betroffenen Haushalte. Die Informationsschreiben enthalten alle relevanten Angaben zur Veranstaltung, insbesondere zu den Veranstaltungszeiten, zu möglichen Beeinträchtigungen sowie zu den vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und sonstigen Immissionen. Darüber hinaus wird für den Veranstaltungstag eine telefonische Erreichbarkeit der Veranstalterin eingerichtet, über die Hinweise oder Beschwerden aus der Nachbarschaft entgegengenommen werden können. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Anwohnerschaft umfassend informiert und in die Abläufe rund um die Veranstaltung einbezogen wird. Gleichzeitig wird eine niedrigschwellige Möglichkeit geschaffen, auf etwaige Beeinträchtigungen kurzfristig zu reagieren und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.

Die Genehmigung sieht vor, dass die Veranstalterin entsprechen vorzugehen und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte durch Vorlage des Informationsschreiben nachzuweisen hat. Die Genehmigung sieht vor, dass im Fall des Nichtbefolgens ein Zwangsgeld erhoben werden kann. Ein Verstoß gegen diese Auflage stellt zudem ein gem. § 31 Abs. 13 SOG ordnungswidriges Verhalten dar.

Zu Ziffer 6 - Auf- und Abbau

Beim Auf- und Abbau der Veranstaltung werden die geltenden Nachtzeiten eingehalten, um zusätzliche Belastungen für die Nachbarschaft zu vermeiden.

Beim Auf- und Abbau der Veranstaltung sind die geltenden Nachtzeiten strikt einzuhalten, um zusätzliche Lärmbelastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner zu vermeiden. Entsprechend der immissionsschutzrechtlichen Anordnung ist es nicht zulässig, Auf- oder Abbauarbeiten während der Nachtzeit durchzuführen. Die Arbeiten sind so zu planen und zu organisieren, dass sie ausschließlich innerhalb der zulässigen Tageszeiten erfolgen. Dabei ist sicherzustellen, dass die durch den Auf- und Abbau verursachten Lärmemissionen die festgelegten Grenzwerte an den nächstgelegenen Wohngebäuden nicht überschreiten.

Die Genehmigung sieht vor, dass im Fall des Nichtbefolgens ein Zwangsgeld erhoben werden kann. Eine Nichtbeachtung dieser Auflagen stellt zudem ein gem. § 31 Abs. 13 SOG ordnungswidriges Verhalten dar.

Zu Ziffer 7 - Veranstaltungszeiten

Die Beschallung der Veranstaltung endet spätestens um 22:00 Uhr.

Die Beschallung der Veranstaltung endet um 22:00 Uhr. Dies ist in der immissionsschutzrechtlichen Anordnung ausdrücklich geregelt. Technische Beschallungsanlagen dürfen nach 22:00 Uhr nicht mehr betrieben werden. Damit wird sichergestellt, dass die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner gewahrt bleibt und zusätzliche Lärmbelastungen in den Nachtstunden vermieden werden.

Die Genehmigung sieht ferner vor, dass im Fall des Nichtbefolgens ein Zwangsgeld erhoben werden kann. Eine Nichtbeachtung dieser Auflagen stellt zudem ein gem. § 31 Abs. 13 SOG ordnungswidriges Verhalten dar.

Die Einhaltung dieser Vorgabe wird durch den Bezirklichen Kontrolldienst sowie die zuständige Immissionsschutzbehörde überwacht. Bei Verstößen gegen die festgelegte Endzeit der Beschallung werden unverzüglich geeignete Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Nachtzeit sicherzustellen.

Zu Ziffer 8 - Reinigung

Der Veranstalter stellt sicher, dass für die in Anspruch genommene Veranstaltungsfläche sowie die unmittelbaren Zuwegungen ein Reinigungskonzept umgesetzt wird und Verunreinigungen zeitnah beseitigt werden. Darüber hinaus wird darauf hingewirkt, dass auch im weiteren Umfeld des Heiligengeistfeldes, insbesondere entlang der Wegebeziehungen zu den U-Bahn-Stationen sowie in angrenzenden Bereichen, geeignete Maßnahmen zur Müllvermeidung und Reinigung umgesetzt werden.

In dem Überlassungsvertrag für die Nutzung des Heiligengeistfeldes ist u. a. bestimmt, dass Müll und Verpackungsmaterial ausschließlich in dafür vorgesehene Behältnisse zu sammeln ist. Die Veranstalterin ist danach ferner zur ordnungsgemäßen Wegereinigung der direkten Zuwegungen von der Veranstaltungsfläche zu den nächsten Haltestellen des ÖPNV am Heiligengeistfeld sowie angrenzenden Flächen verpflichtet.

Das Reinigungs- und Entsorgungskonzept der Veranstalterin, das über die Genehmigungserteilung für verbindlich erklärt wird, sieht vor, das Veranstaltungsgebiet in unterschiedliche Reinigungsbereiche aufzuteilen. Neben der eigentlichen Veranstaltungsfläche mit allen Besucherbereichen, Gastronomieflächen, Sanitäranlagen sowie Backstage- und Logistikbereiche, wird insbesondere das unmittelbare Umfeld aktiv in die Reinigung einbezogen. Dazu zählen die angrenzenden Verkehrs- und Aufenthaltsflächen (z. B. Budapester Straße, Feldstraße, Glacischaussee als wesentliche Zu- und Abwegung der Besucher). Ergänzend werden die angrenzenden Bereiche des ÖPNV, insbesondere im Umfeld der Feldstraße, in die Reinigungsmaßnahmen einbezogen. Die Reinigung erfolgt sowohl während der Veranstaltung als auch während der Abstromphase.

hrend der gesamten Veranstaltungsdauer erfolgt eine durchgehende Reinigung sowohl auf der Veranstaltungsfläche als auch im umliegenden Bereich. Dazu sind mobile Reinigungsteams eingesetzt, die fortlaufend Abfälle aufnehmen, Müllbehälter entleeren und besonders stark frequentierte Bereiche wie Gastronomieflächen, Sanitärbereiche und Eingangsbereiche in kurzen Intervallen reinigen. Parallel dazu sind die Reinigungsteams im Umfeld, insbesondere entlang der Hauptzuwegungensowie den angrenzenden Straßen, präsent und wirken einem unkontrollierten Müllaufkommen aktiv entgegen. Während der Einlassphase werden Reinigungskräfte gezielt im Bereich der Zugänge positioniert, um Flaschen, Verpackungen und sonstige Abfälle frühzeitigentsorgen zu können.

Nach Veranstaltungsende wird die Reinigung verstärkt. Zusätzliche Reinigungsteams werden im Umfeld eingesetzt und begleiten Besucherströme aktiv entlang der Hauptabflussrichtungen. Dabei erfolgt eine gezielte Positionierung an Kreuzungspunkten, Engstellen sowie im Bereich der Anbindung an den ÖPNV.

Am Folgetag erfolgt eine Feinreinigung, insb. der Bereiche, die während der Nacht noch nicht vollständig zugänglich waren. Nach Abschluss des vollständigen Rückbaus wird eine abschließende Endreinigung durchgeführt, die auch den Einsatz von maschinellen Reinigungsverfahren umfasst. Abschließend erfolgt eine Kontrolle aller Flächen, um sicherzustellen, dass keine Rückstände verbleiben.

Der Bezirkliche Kontrolldienst wird im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit am Veranstaltungstag die Einhaltung der Reinigungspflichten mitverfolgen, am Folgetag den Zustand des Heiligengeistfeldes in Augenschein nehmen sowie sich über den Flächengeber rückversichern, dass die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtung erfolgt ist.

Zu Ziffer 9 - Evaluation

Die zuständige Stelle berichtet dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Verbraucherschutz nach Durchführung der Veranstaltung über Ablauf, Beschwerden, die Einhaltung der Auflagen sowie Erfahrungen aus Sicht der beteiligten Behörden, damit eine politische Bewertung zukünftiger Veranstaltungen dieser Größenordnung erfolgen kann.

Die im Beschluss erbetene Evaluation der Veranstaltung wird im Rahmen des behördlichen Verfahrens sichergestellt.

Nach Abschluss der Veranstaltung erfolgt eine umfassende Auswertung durch die zuständigen Stellen. Hierzu werden der Ablauf der Veranstaltung, die Anzahl und Art eingegangener Beschwerden, die Einhaltung der erteilten Auflagen sowie die Erfahrungen und Rückmeldungen der beteiligten Behörden dokumentiert und ausgewertet.

Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Verbraucherschutz in Form eines schriftlichen Berichts zur Verfügung gestellt.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
St. Pauli Feldstraße Budapester Str. Glacischaussee

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