22-1952

Neukonstituierung des Landesintegrationsbeirats in der 22. Legislaturperiode, hier: Information und Verfahrensabstimmung

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.07.2021
17.06.2021
20.05.2021
Sachverhalt

 

Der Hamburger Senat hat die Bürgerschaft am 21.04.2021 mit der Drucksache 22/3791 über die Neukonstituierung des Integrationsbeirats auf Landeesebene informiert. Bei dem neuen Integrationsbeirat soll Bewährtes beibehalten, aber auch notwendige, teils im Bürgerschaftlichen Eruschen vom 02.09.2020 benannte bzw. schon länger geforderte Anpassungswünsche des bisherigen Integrationsbeirats umgesetzt werden. Dabei nehmen die Bezirksversammlungen künftig bei dem Ernennungsverfahren der Mitglieder des Landesintegrationsbeirats eine zentrale Rolle ein.

 

1. Zusammensetzung des Integrationsbeirats und Ernennungsverfahren

 

Dem Integrationsbeirat der 22. Legislaturperiode sollen grundsätzlich 19 Mitglieder angehören, darunter 14 Personen aus den Bezirken und fünf Fachexpertinnen oder Fachexperten der Themenbereiche Bildung, Arbeit, Gesundheit, Antidiskriminierung/Antirassismus sowie Wohnen. Mit einem Gaststatus nimmt ferner eine bezirkliche Fachreferentin bzw. ein bezirklicher Fachreferent an den Sitzungen teil, die/der gemeinsam von den Bezirksämtrn entendet wird und die Kommunikation von Themen und Fragestellungen in alle Bezirksämter übernimmt. Einen Gaststatus erhält auch der Landesbeirat zur Teihabe von Menschen mit Behinderungen.

Die Ernennung der Fachexpertinnen und Fachexperten erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, zunächst sollen die bezirklichen Mitglieder ausgewählt und entsendet werden.

 

2. Auswahl der bezirklichen Mitglieder und Verfahrensvorschlag

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wird darum gebeten, bis zum 27.08.2021 zwei Mitglieder mit jeweils einer Vertretung für den Landesintegrationsbeirat zu entsenden. Zusätzlich sollen zwei weitere geeignete Personen der jeweils beiden unterrepräsentierten Herkunftsregionen für sog. Auffüllplätze entsendet werden. Die Auffüllplätze kommen dann zum Tragen, wenn z.B. eine Herkunftsregion nicht mindestens von zwei Mitgliedern im Integrationsbeirat vertreten ist.

 

Der bezirkliche Integrationsbeirat wird durch die Bezirksversammlung im Vorwege um Unterstützung und Übermittlung von Vorschlägen gebeten. Bei der Auswahl der Mitglieder werden Kriterien wie Migrationshintergrund, Herkunftsland und Integrationsarbeit berücksichtigt.

 

Da die Entsendung bis zum 27.08.2021 erfolgen soll, beauftragt die Bezirksversammlung den Hauptausschuss, das Auswahlverfahren und die Entsendung am 03.08.2021 durchzuführen. Informationen zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehen den Hauptausschuss-Mitgliedern aus Datenschutzgründen vertraulich zu.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Zustimmung zum Verfahrensvorschlag wird gebeten.