Neukonstituierung des Landesintegrationsbeirats in der 22. Legislaturperiode, hier: Entsendung von Mitgliedern und Vertretungen; hier: Beschluss des Hauptausschusses gemäß § 15 Abs. 3 BezVG
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.07.2021 mit der nachfolgend aufgeführten Vorlage befasst.
Der Hamburger Senat hat die Bürgerschaft am 21.04.2021 mit der Drucksache 22/3791 über die Neukonstituierung des Integrationsbeirats auf Landesebene informiert. Bei dem neuen Integrationsbeirat soll Bewährtes beibehalten, aber auch notwendige, teils im Bürgerschaftlichen Ersuchen vom 02.09.2020 benannte bzw. schon länger geforderte Anpassungswünsche des bisherigen Integrationsbeirats umgesetzt werden. Dabei nehmen die Bezirksversammlungen künftig bei dem Ernennungsverfahren der Mitglieder des Landesintegrationsbeirats eine zentrale Rolle ein.
1. Zusammensetzung des Integrationsbeirats und Ernennungsverfahren
Dem Integrationsbeirat der 22. Legislaturperiode sollen grundsätzlich 19 Mitglieder angehören, darunter 14 Personen aus den Bezirken und fünf Fachexpertinnen oder Fachexperten der Themenbereiche Bildung, Arbeit, Gesundheit, Antidiskriminierung/Antirassismus sowie Wohnen. Mit einem Gaststatus nimmt ferner eine bezirkliche Fachreferentin bzw. ein bezirklicher Fachreferent an den Sitzungen teil, die/der gemeinsam von den Bezirksämtern entsendet wird und die Kommunikation von Themen und Fragestellungen in alle Bezirksämter übernimmt. Einen Gaststatus erhält auch der Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Die Ernennung der Fachexpertinnen und Fachexperten erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, zunächst sollen die bezirklichen Mitglieder ausgewählt und entsendet werden.
2. Auswahl der bezirklichen Mitglieder und Verfahrensvorschlag
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wird darum gebeten, bis zum 27.08.2021 zwei Mitglieder mit jeweils einer Vertretung für den Landesintegrationsbeirat zu entsenden. Zusätzlich sollen zwei weitere geeignete Personen der jeweils beiden unterrepräsentierten Herkunftsregionen für sog. Auffüllplätze entsendet werden. Die Auffüllplätze kommen dann zum Tragen, wenn z.B. eine Herkunftsregion nicht mindestens von zwei Mitgliedern im Integrationsbeirat vertreten ist.
Der bezirkliche Integrationsbeirat wird durch die Bezirksversammlung im Vorwege um Unterstützung und Übermittlung von Vorschlägen gebeten. Bei der Auswahl der Mitglieder werden Kriterien wie Migrationshintergrund, Herkunftsland und Integrationsarbeit berücksichtigt.
Da die Entsendung bis zum 27.08.2021 erfolgen soll, beauftragt die Bezirksversammlung den Hauptausschuss, das Auswahlverfahren und die Entsendung am 03.08.2021 durchzuführen. Informationen zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehen den Hauptausschuss-Mitgliedern aus Datenschutzgründen vertraulich zu. Siehe hierzu bereits erfolgter Beschluss der Bezirksversammlung am 20.05.2021.
Um Zustimmung zum Verfahrensvorschlag wird gebeten.
Der Hauptausschuss hat dem aufgeführten Verfahrensvorschlag am 06.07.2021 einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – zugestimmt verbunden mit der Bitte, die beigefügten Fragen/Anmerkungen kurzfristig mit dem federführenden Bezirksamt zu klären und die Sozialbehörde um Stellungnahme zu den Punkten nach Möglichkeit bis zum Hauptausschuss am 03.08.2021 zu bitten.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 28.07.2021 folgende Stellungnahme übermittelt:
„Mit Drucksache 22/3791 wurde das Verfahren zur Neukonstituierung des (Landes)Integrationsbeirats vom Senat verabschiedet und der Hamburgischen Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben. Mit der Neuausrichtung des Integrationsbeirats wurde dem Ersuchen der Bürgerschaft aus der Drucksache 22/1120 nachgekommen, auch sind die Erfahrungen und Einschätzungen der Mitglieder des Integrationsbeirates der letzten Legislaturperiode (siehe Drs. 21/19542) sowie eine intensive Diskussion mit den Bezirksämtern eingeflossen.
Dies vorausgeschickt hat die Sozialbehörde die angeregten Empfehlungen zur Kenntnis genommen und geprüft und nimmt im Folgenden dazu bzw. den weiteren Fragen im Folgenden Stellung. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass aufgrund des fortgeschrittenen Ernennungsverfahrens einzelne Änderungswünsche, die die formalen Voraussetzungen für die Auswahl der neuen Beiratsmitglieder betreffen, nicht mehr angepasst werden können.
Neben den Sitzungsgeldern, Sitzungskosten (Raummiete und Bewirtung) und dem Veranstaltungsetat umfasst dies auch die Kosten für die einleitende Fortbildung und die vom Beirat der vergangenen Legislaturperiode angeregte Veranstaltung zum Kennenlernen und Netzwerken der neuen Beiratsmitglieder sowie die Workshops zur Reflexion der Beiratsarbeit.
Die ursprünglich sieben Herkunftsregionen wurden zu vier zusammengefasst, um das Entsendungsverfahren auf bezirklicher Ebene zu vereinfachen. In den nunmehr bestimmten vier Herkunftsregionen sind jedoch alle bisher in sieben kleinteiligere Regionen aufgeteilten Zuwanderungsgebiete enthalten. Die Herstellung einer möglichst ausgewogenen Diversität im Hinblick auf die in der Drucksache genannten und darüber hinausgehenden Aspekte obliegt den Bezirksversammlungen im Rahmen ihrer Besetzungsvorschläge.
Für die Erhebung des Migrationshintergrundes wurde für die Bewerberinnen und Bewerber die folgende Definition des Statistischen Bundesamts zugrunde gelegt: „Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.“
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Um eine optimale Arbeitsfähigkeit des (Landes-)Integrationsbeirats zu gewährleisten, sollte nach den Erfahrungen aus den vergangenen Legislaturperioden die Anzahl der Mitglieder und auch der nicht stimmberechtigten Gäste nicht zu hoch sein. Dies entspricht auch den Wünschen bisheriger Beiratsmitglieder. Trotzdem sollte ein Wissenstransfer zu den bezirklichen Integrationsfachkräften und -gremien unbedingt gewährleistet sein. Das federführende Bezirksamt Hamburg-Nord hat der Sozialbehörde mitgeteilt, dass Frau Sarah Heinlin aus dem Bezirksamt Harburg stellvertretend für alle Bezirke entsandt wird und einen Wissenstransfer im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Jour Fixe der Integrationsfachkräfte sicherstellen wird.
4. Zusammensetzung der Mitglieder (Fachexpertinnen und Fachexperten)
Das Vorschlagsrecht und die Auswahl der Fachexpertinnen und -experten stehen den künftigen Mitgliedern des (Landes-)Integrationsbeirats und seiner/seinem Vorsitzenden zu (siehe Ziff. 5c des Eckpunktepapiers der o.g. Drs.). Die Benennung der Fachexpertinnen und -experten erfolgt erst nach der Konstituierung des Beirats. Diese können aus unterschiedlichen Organisationen sein.
Die Sozialbehörde hat Kriterien entwickelt, die bei der Auswahl der Fachexpertinnen und
-experten erfüllt werden sollten. Dies sind im Einzelnen:
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
5. Zusammensetzung der Mitglieder (Gaststatus)
Wie in der vergangenen Legislaturperiode wird die Geschäftsstelle des Beirats einen Unterstützungsbedarf einzelner Beiratsmitglieder ermitteln und individuelle Unterstützungsmaßnahmen veranlassen.
6. Verfahren zur Zusammensetzung der Mitglieder (Besetzungsvorschläge aus den Bezirken)
Siehe hierzu Antwort zu 4. und Vorbemerkung.
7. Verfahren zur Zusammensetzung der Mitglieder (Auffüllplätze)
Die im Eckpunktepapier zur genannten Drucksache beschriebenen Auffüllplätze sollen ein mögliches, im Entsendungsverfahren auftretendes Missverhältnis im Hinblick auf eine gewünschte vielfältige Besetzung des Beirats der 22. Legislaturperiode ausgleichen. Insoweit sollen bei einem möglichen Losverfahren diejenigen Personen berücksichtigt werden, die geeignet sind, dieses Missverhältnis auszugleichen.
8. Verfahren zur Zusammensetzung der Mitglieder (Fachexpertinnen und Fachexperten)
Siehe hierzu Antwort zu 4.
9. Vorsitz, Sprecherteam
Den Vorsitz übernimmt gemäß Ziffer 7 des Eckpunktepapiers die Behördenleitung der Sozialbehörde (Präses, vertretungsweise Staatsrätin für Soziales). Inwieweit im Rahmen der Geschäftsordnung, die sich der Beirat geben wird, im Verhinderungsfall die Vertretung auch die zuständige Amtsleitung übernehmen kann, bleibt dem Gremium überlassen.
10. Arbeitsweisen (Plenumssitzungen)
Die zwei jährlichen Plenumssitzungen unter Vorsitz der/des Präses einer anderen Fachbehörde orientieren sich thematisch an der Zuständigkeit der betreffenden Fachbehörde und den in Vorgesprächen des Sprecherteams des Beirats ermittelten inhaltlichen Gesprächsbedarfen. Insoweit ist die vorgeschlagene Ergänzung entbehrlich.
11. Arbeitsweisen (Fortbildungen und Workshops)
Die themenbezogene inhaltliche Arbeit des Beirats wird in den Plenums- und Arbeitsgruppensitzungen, im Rahmen der Vorgespräche mit dem Sprecherteam des Beirats und im regelmäßigen Austausch mit der Geschäftsstelle sichergestellt. Eine Reflexion der gemeinsamen Arbeit, dies zeigen auch die Erfahrungen aus der 21. Legislaturperiode, bietet sich daher zur Mitte der Amtszeit an, wenn die Zusammenarbeit erprobt und die Erfahrungen der bisherigen Arbeit einfließen können.
12. Veranstaltungen des Integrationsbeirats
Siehe Antwort zu 1.“
Das federführende Bezirksamt hat von der Abgabe einer gesonderten Stellungnahme abgesehen.
Beim Bezirksamt sind die aus der beiliegenden Übersicht ersichtlichen Bewerbungen für den Landesintegrationsbeirat eingegangen (aus Datenschutzgründen vertraulich). Die Bewerbungsbögen sind als Anlage beigefügt (ebenfalls vertraulich).
Zu den vorliegenden Bewerbungen noch folgender Hinweis:
Lediglich eine Person hat als gewünschte Funktion auch „Vertretung“ angegeben. Sofern der Hauptausschuss Personen für die Vertretungsfunktion bzw. die „Auffüllplätze“ benennt, die als Wunsch „reguläres Mitglied“ angegeben haben, müsste die Bereitschaft zur Übernahme der abweichenden Funktion noch abgefragt werden.
Der Hauptausschuss wird gebeten, anstelle der Bezirksversammlung zwei Personen als Mitglied und möglichst auch jeweils eine Vertretung für den Landesintegrationsbeirat zu benennen.
Zusätzlich sollen zwei weitere geeignete Personen für sog. Auffüllplätze benannt werden. Die Auffüllplätze kommen dann zum Tragen, wenn z.B. eine Herkunftsregion nicht mindestens von zwei Mitgliedern im Integrationsbeirat vertreten ist.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.08.2021 sodann der Entsendung der folgenden Personen in den Landesintegrationsbeirat einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt:
Mitglieder: Hanifah Soylu und Ali Awudu
Stellvertretungen: Betül Ekmekci und Maryam Afsahi
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Die Anlagen der Ursprungsdrucksache sind nicht erneut beigefügt.