21-4061.2

Klimaschutzkonzept für Hamburg-Mitte

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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21.03.2019
21.02.2019
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4061 mehrheitlich - gegen die Stimme der PIRATEN-Gruppe und bei Enthaltung einer Stimme der Fraktion DIE LINKE - zugestimmt.

 

Die Stadt Hamburg rühmt sich im Hamburger Klimaplan (Drucksache 21/2521) als eine der wenigen Städte hinsichtlich des Klimawandels sowohl Mitigations- als auch Adaptionsmaßnahmen umzusetzen. Da der Klimawandel das Stadtklima in Hamburg verändern wird, ist es wichtig, auch lokal zu handeln. Einen großen Anteil am Ausstoß des Treibhausgases CO2 haben bisher Verkehr, Industrie und beispielsweise schlecht isolierte Wohngebäude. Die Bezirke Altona und Bergedorf haben deshalb bereits ein eigenes kommunales Klimaschutzkonzept erstellt, um den Herausforderungen und Veränderungen des Klimawandels auf bezirklicher Ebene gerecht zu werden und eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung zu fördern.

Klimaschutzkonzepte sind dabei eine ideale Planungsgrundlage für das Erfassen, Planen und Koordinieren von einzelnen Klimaschutzaktivitäten. Es werden Einstiegsberatungen für den Beginn der Klimaschutzaktivitäten angeboten, damit Bezirke bei einem strukturierten Einstieg begleitet werden können.

Im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ (Kommunalrichtlinie) können die Einstiegsberatungen mit bis zu 65% bezuschusst werden. Zuwendungsfähig sind dabei Personal- und Sachausgaben für die Beratungsleistungen von fachkundigen Dritten für max. 15 Beratungstage. Die nächste Antragsfrist endet am 31.03.2018, die folgende erst am 30.09.2018.

 

Die Bezirksversammlung möge angelehnt an die Drucksache-Nr. XIX/0996 in Bergedorf und Drucksache-Nr. 20-0995.1 in Altona beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten:

  • eine Bezuschussung der Einstiegsberatung im Rahmen der Kommunalrichtlinie zum nächst möglichen Zeitpunkt zu beantragen, damit ein Klimaschutzkonzept für den Bezirk Mitte erstellt werden kann.
  • die Bezirksversammlung über das Ergebnis der Antragstellung zu informieren.

 

 

 

 

Mit der Mitteilung Drs. Nr. 21-4061.1, die die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 22.11.2018 zur Kenntnis genommen hat, hat das Bezirksamt u.a. darüber informiert, dass noch keine Entscheidung zum Antrag vom 6.8.2018 auf Förderung einer Einstiegsberatung im Rahmen der Kommunalrichtlinie ergangen ist.

 

Mit Schreiben vom 7.1.2019 hat der Projektträger Jülich (PtJ) dem Bezirksamt nunmehr mitgeteilt, dass eine Einstiegsberatung im Bezirk Hamburg-Mitte keine Förderung erhalten kann, da bereits im Projektgebiet Billbrook/Rothenburgsort ein Teilkonzept mit einem Klimaschutzmanagement gefördert wurde. Der Projektträger bittet deshalb um eine Rücknahme des Antrags.

 

Das Bezirksamt hat die Handlungsoptionen geprüft. Demnach gilt das o.g. Ausschlusskriterium nicht für einen Antrag des Bezirksamtes Hamburg-Mitte auf Förderung eines Klimaschutzkonzeptes, also dem im Beschluss als zweiten Schritt in Aussicht gestellten Vorhaben.

 

Die Erstellung eines Antrags an den Projektträger Jülich auf Förderung eines Klimaschutzkonzeptes kann jedoch nicht mehr im Rahmen der in der Verwaltung vorhandenen Ressourcen und Fachkenntnisse geleistet werden, sondern muss an ein externes Büro vergeben werden. Die bereits an einem Klimaschutzkonzept arbeitenden Bezirke haben auch immer den Weg der externen Vergabe beschritten.

Für die Vergabe der Erstellung eines Antrags an den Projektträger Jülich auf Förderung eines Klimaschutzkonzeptes sind Haushaltsmittel in voraussichtlicher Höhe von 8.000 bis 10.000 Euro (brutto) erforderlich. Die Vergabe würde durch die zentrale Vergabestelle im Bezirksamt Altona erfolgen. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte verfügt nicht über einen Haushaltstitel, aus dem die Kosten der Vergabe gedeckt werden könnten.

 

Im Unterschied zum Vorjahr bietet die Kommunalrichtlinie 2019 die Möglichkeit, parallel zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes die Einstellung einer Klimaschutzmanager*in fördern zu lassen. Das Vorhaben würde sich dann insgesamt wie folgt darstellen:

  • Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Sie müssen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure erstellt werden sowie eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument zum Controlling und Management enthalten.
  • Die Klimaschutzmanagerinnen und -manager tragen die Gesamtverantwortung für die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts. Sie koordinieren alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung, mit verwaltungsexternen Akteuren sowie externen Dienstleistern, informieren sowohl verwaltungsintern als auch extern über die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure. Der/Die Klimaschutzmanager/in soll während seiner/ihrer Tätigkeit durch Information/Öffentlichkeitsarbeit, Moderation, Sensibilisierung und Mobilisierung sowie durch Management die Umsetzung des Gesamtkonzepts und einzelner Klimaschutzmaßnahmen unterstützen und initiieren. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe beim Antragsteller zu integrieren.

 

Die Beantragung eines solchen Paketes zum jetzigen Zeitpunkt würde praktisch dazu führen, dass gegenüber der im Beschluss der Bezirksversammlung vorgesehenen Abfolge deutlich früher an einem konkreten Konzept gearbeitet würde und viel früher eine eigene Personalkapazität für den Klimaschutz im Bezirksamt gefördert würde. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes nach der neuen Förderrichtlinie in Verbindung mit einem Klimaschutzmanagement zu beantragen.

 

Mit der Durchführung des neuen Projektes wären Mittelbedarfe in sechsstelliger Höhe verbunden. Die Projektförderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie beträgt 65%. Dem PtJ ist bei Antragstellung zu bescheinigen, dass die Antragstellenden die notwendigen Eigenmittel bereitstellen. Die Behörde für Umwelt und Energie wird erfahrungsgemäß im Rahmen des Hamburger Klimaplans (Bürgerschaftsdrucksache 21/3932) weitere Haushaltsmittel an das Bezirksamt übertragen. Für den Fall einer Deckungslücke ist jedoch die Finanzierung abzusichern. Im Etat der Regelverwaltung des Bezirksamtes sind für diesen Fall keine Mittel vorhanden.

 

Petitum/Beschluss

 

Dies vorausgeschickt, wird die Bezirksversammlung gebeten, wie folgt zu beschließen:

 

a)      Die Bezirksversammlung beauftragt die Verwaltung, den Antrag vom 6.8.2018 beim Projektträger Jülich auf Förderung einer Einstiegsberatung zum Klimaschutz zurückzuziehen.

b)      Die Bezirksversammlung beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und der Einrichtung eines zweijährigen Klimaschutzmanagements im Rahmen der Kommunalrichtlinie 2019.

c)       Die Bezirksversammlung stellt der Bezirksverwaltung Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 10.000 Euro aus dem Förderfonds Bezirke zur Verfügung und beauftragt diese mit der Vergabe eines Auftrags zur Erstellung des Antrages auf Förderung eines Klimaschutzkonzeptes und eines Klimaschutzmanagements im Rahmen der Kommunalrichtlinie 2019.

d)      Die Bezirksversammlung erklärt, dass sie für eine vollständige Deckung der nach Abzug der Projektförderung nach der Kommunalrichtlinie (65%) und nach der Aktivierung von Haushaltsmitteln aus dem Klimaplan eventuelle auftretenden Finanzierungslücke bei der Konzepterstellung und dem Management eigene Mittel bereitstellt.