Klimaschutzkonzept für Hamburg-Mitte
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4061 mehrheitlich - gegen die Stimme der PIRATEN-Gruppe und bei Enthaltung einer Stimme der Fraktion DIE LINKE - zugestimmt.
Die Stadt Hamburg rühmt sich im Hamburger Klimaplan (Drucksache 21/2521) als eine der wenigen Städte hinsichtlich des Klimawandels sowohl Mitigations- als auch Adaptionsmaßnahmen umzusetzen. Da der Klimawandel das Stadtklima in Hamburg verändern wird, ist es wichtig, auch lokal zu handeln. Einen großen Anteil am Ausstoß des Treibhausgases CO2 haben bisher Verkehr, Industrie und beispielsweise schlecht isolierte Wohngebäude. Die Bezirke Altona und Bergedorf haben deshalb bereits ein eigenes kommunales Klimaschutzkonzept erstellt, um den Herausforderungen und Veränderungen des Klimawandels auf bezirklicher Ebene gerecht zu werden und eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung zu fördern.
Klimaschutzkonzepte sind dabei eine ideale Planungsgrundlage für das Erfassen, Planen und Koordinieren von einzelnen Klimaschutzaktivitäten. Es werden Einstiegsberatungen für den Beginn der Klimaschutzaktivitäten angeboten, damit Bezirke bei einem strukturierten Einstieg begleitet werden können.
Im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ (Kommunalrichtlinie) können die Einstiegsberatungen mit bis zu 65% bezuschusst werden. Zuwendungsfähig sind dabei Personal- und Sachausgaben für die Beratungsleistungen von fachkundigen Dritten für max. 15 Beratungstage. Die nächste Antragsfrist endet am 31.03.2018, die folgende erst am 30.09.2018.
Die Bezirksversammlung möge angelehnt an die Drucksache-Nr. XIX/0996 in Bergedorf und Drucksache-Nr. 20-0995.1 in Altona beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten:
Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:
Entsprechend dem Beschluss vom 22.3.2018 hat die Verwaltung das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt beauftragt, den Antrag auf Fördermittel federführend zu erstellen. Am 6.8.2018 wurde der Antrag auf Förderung einer Einstiegsberatung zum Klimaschutz im Easyonline-System des Förderportals eingereicht.
Folgende Beschreibung des geplanten Projektes wurde dabei eingereicht:
„Mit der Beratung soll ein systematischer und zugleich breit getragener Einstieg in das Thema "Klimaschutz in Hamburg-Mitte" erfolgen. Im Fokus steht hierbei die praktische und strategische Vorbereitung von kommunalen Aktivitäten in klimaschutzrelevanten Bereichen. Das Thema soll von Anfang an eine möglichst breite Verankerung erfahren.
Es ist vorgesehen gemeinsam mit Fachberatung, Politik und Verwaltung (sowie themenbezogen weiteren Akteuren) den Status quo an Aktivitäten und Strukturen zu analysieren, eine Akteursanalyse samt bisher erfolgten Maßnahmen durchzuführen und erste Optimierungspotenziale aufzuzeigen. Die Ergebnisse sollen dazu dienen, gemeinsamen den Handlungsbedarf auf der Ebene der Bezirksverwaltung zu identifizieren und entsprechend angepasste Handlungs- und Zeitziele zu entwickeln. Hierzu kann insbesondere die Erstellung eines qualifizierten Klimaschutzkonzeptes gehören.
Dazu sind neben Expertengesprächen mit einzelnen Akteuren (Kooperationspartnern wie Wohnungsbaugesellschaften, Gebäudemanagement, Energieversorgern, Umweltverbänden etc.) insbesondere aufeinander aufbauende Workshops mit Informations- und Arbeitscharakter sowie mindestens eine Fachveranstaltung mit dem Klimaschutz zugewandten Vereinen und Verbänden durchzuführen.
Das Ziel ist, am Ende des Beratungsverfahrens einen gemeinsamen Handlungs- und Zeitplan zu entwickeln, der aufzeigt, mit welchen Arbeitsschritten der Klimaschutz kurz-, mittel- und mittelfristig in Hamburg-Mitte verankert werden kann. Dabei soll eine Verständigung über Zielsetzungen, Handlungsschwerpunkte, Potenziale zur Erreichung der gesamtstädtischen Klimaziele und Potenziale für CO2-Einsparungen erfolgen. Auch sollte abgestimmt werden, welche Parameter sich für ein späteres Controlling oder andere Erfolgsmessungen von Aktivitäten eignen (z.B. Energie- und THG-Bilanzen, Kernindikatoren der EMAS-VO). Entsprechend sollen nachfolgende Verfahrensschritte und notwendige Kooperationspartner benannt werden. Diese abgestimmte Vorarbeit soll die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes oder von Teilkonzepten ermöglichen.“
Der Antragseingang wurde von Projektträger Jülich bestätigt, inhaltliche Nachfragen gibt es bislang nicht. Ein Bescheid ist noch nicht ergangen.
Der Zeitplan für die Einstiegsberatung wurde auf Anraten der BUE mit einem Beginn noch in 2018 angelegt. Es zeigt sich aber, dass dieser Plan modifiziert werden muss, sobald die Mittelbewilligung vom Projektträger Jülich vorliegt. Hiermit wird ab Januar 2019 gerechnet.
Die Frist wurde von Seiten des Projektträgers dementsprechend verlängert.
Derzeit rechnet das Bezirksamt damit, dass mit einer zusätzlichen Förderung aus dem Hamburger Klimaplan alle zu erwartenden Kosten abgedeckt sind. Sollte das Bezirksamt Hamburg-Mitte noch Eigenmittel aufbringen müssen, die derzeit nicht durch ein entsprechendes Budget abgedeckt wären, wird die Verwaltung erneut berichten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.