Keine Ausnahmen für die Außengastronomie im Winter
Letzte Beratung: 17.10.2024 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.10
Erlaubnisse gemäß § 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) für das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Zuge einer gastronomischen Bewirtung werden grundsätzlich nur saisonal im Zeitraum vom 01.03. bis 31.10. erteilt.
Während der Corona-Pandemie und in den darauffolgenden Jahren wurden seitens des Bezirksamtes aufgrund entsprechender Beschlüsse der Bezirksversammlung Ausnahmen von dieser Vorgehensweise umgesetzt.
Für diese Wintersaison (01.11. – 28.02.) wird das Bezirksamt entsprechend § 19 Abs. 1 HWG keine Erlaubnisse für das Aufstellen von Tischen und Stühlen erteilen – ausgenommen davon sind Stehtische.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
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