Keine Ausnahmen für die Außengastronomie im Winter
Erlaubnisse gemäß § 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) für das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Zuge einer gastronomischen Bewirtung werden grundsätzlich nur saisonal im Zeitraum vom 01.03. bis 31.10. erteilt.
Während der Corona-Pandemie und in den darauffolgenden Jahren wurden seitens des Bezirksamtes aufgrund entsprechender Beschlüsse der Bezirksversammlung Ausnahmen von dieser Vorgehensweise umgesetzt.
Für diese Wintersaison (01.11. – 28.02.) wird das Bezirksamt entsprechend § 19 Abs. 1 HWG keine Erlaubnisse für das Aufstellen von Tischen und Stühlen erteilen – ausgenommen davon sind Stehtische.
Beschluss:
Um Beschlussfassung wird gebeten.