23-0165

Keine Ausnahmen für die Außengastronomie im Winter

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.10.2024
Sachverhalt

 

 

Erlaubnisse gemäß § 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) für das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Zuge einer gastronomischen Bewirtung werden grundsätzlich nur saisonal im Zeitraum vom 01.03. bis 31.10. erteilt.

hrend der Corona-Pandemie und in den darauffolgenden Jahren wurden seitens des Bezirksamtes aufgrund entsprechender Beschlüsse der Bezirksversammlung Ausnahmen von dieser Vorgehensweise umgesetzt.

r diese Wintersaison (01.11. 28.02.) wird das Bezirksamt entsprechend § 19 Abs. 1 HWG keine Erlaubnisse für das Aufstellen von Tischen und Stühlen erteilen ausgenommen davon sind Stehtische.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Beschlussfassung wird gebeten.