Haushaltsjahr 2018 Rahmenzuweisung gem. § 41 Abs. 2 BezVG; Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in der Rahmenzuweisung Kosten Stadtteilkultur Fachamt Sozialraummanagement hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 04.09.2018 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 21-4446 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Gemäß § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisung veranschlagten Ermächtigungen. Hier hat die Bezirksversammlung mit Drucksache 21-2615 über die Aufteilung der Rahmenzuweisung (Feinspezifikation) beschlossen.
Über die Änderung dieser ursprünglichen Mittelverteilung wurde bereits vom Kulturausschuss des Bezirksamtes Hamburg-Mitte mit Drucksache 21-3693 am 16.11.2017 beschlossen.
Daher wird der Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung gebeten, der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit innerhalb der Rahmenzuweisung wie folgt zuzustimmen:
3-20702010-100001.01 |
Geschichtswerkstätten (Zuwendungen) |
s. Beschluss Kulturausschuss Drs. 21-3693 v. 16.11.2017 |
36.800,00 € |
3-20702010-100001.02 |
Soziokulturelle Stadtteilzentren (Gebäude- und Bewirtschaftungskosten) |
s. Beschluss Kulturausschuss Drs. 21-3693 v. 16.11.2017 |
- 49.766,52 € |
3-20702010-100001.03 |
Soziokulturelle Stadtteilzentren (Zuwendungen) |
s. Beschluss Kulturausschuss Drs. 21-3693 v. 16.11.2017 |
12.966,52 € |
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.