21-4689

Haushaltsjahr 2018 Rahmenzuweisung gem. § 41 Abs. 2 BezVG hier: Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in der Rahmenzuweisung Kosten Kinder- und Jugendarbeit Betriebsausgaben (RZ OKJA)

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Gemäß § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisung veranschlagten Ermächtigungen. Hier hat die Bezirksversammlung mit  Drucksache 21-2514  über die Aufteilung der Rahmenzuweisung (Feinspezifikation) beschlossen.

 

Die Mittel für das Projekt „HdJ Kirchdorf – Integrative Ausflüge und Sportcamp“ wurden mit Drs.-Nr. 21-4353 vom 04.07.2018 durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen. Ein bisher für Zuwendungen vorgesehener Betrag in Höhe von 5.514,80 € wird nun zusätzlich im Rahmen der Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel für Einrichtungen der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit benötigt.

 

Daher wird der Hauptausschuss gebeten, der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit innerhalb der Rahmenzuweisung wie folgt anstelle der Bezirksversammlung zuzustimmen:

 

3-20703020-100001.19

Zuwend.Kinder-u.Jugendfreizeiteinr.

Verringerung der Kosten für Zuwendungen

-           5.514,80 

3-20703020-100001.14

HdJ Kirchdorf

Erhöhung der Kosten für Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel Zuwendung für die Bewirtschaftung des Gebäudes

            5.514,80 €

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung anstelle der Bezirksversammlung gem. § 15 Abs. 3 BezVG wird gebeten.