Haushaltsjahr 2018 Rahmenzuweisung gem. § 41 Abs. 2 BezVG; Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in der Rahmenzuweisung Kosten Kinder- und Jugendarbeit Betriebsausgaben (RZ OKJA) hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2018 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 21-4689 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Gemäß § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisung veranschlagten Ermächtigungen. Hier hat die Bezirksversammlung mit Drucksache 21-2514 über die Aufteilung der Rahmenzuweisung (Feinspezifikation) beschlossen.
Die Mittel für das Projekt „HdJ Kirchdorf – Integrative Ausflüge und Sportcamp“ wurden mit Drs.-Nr. 21-4353 vom 04.07.2018 durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen. Ein bisher für Zuwendungen vorgesehener Betrag in Höhe von 5.514,80 € wird nun zusätzlich im Rahmen der Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel für Einrichtungen der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit benötigt.
Daher wird der Hauptausschuss gebeten, der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit innerhalb der Rahmenzuweisung wie folgt anstelle der Bezirksversammlung zuzustimmen:
3-20703020-100001.19 |
Zuwend.Kinder-u.Jugendfreizeiteinr. |
Verringerung der Kosten für Zuwendungen |
- 5.514,80 € |
3-20703020-100001.14 |
HdJ Kirchdorf |
Erhöhung der Kosten für Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel Zuwendung für die Bewirtschaftung des Gebäudes |
5.514,80 € |
Um Beschlussfassung anstelle der Bezirksversammlung gem. § 15 Abs. 3 BezVG wird gebeten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.