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Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2019 - 2023 hier: Stellungnahme der Bezirksversammlung gem. § 46 Abs. 2 BezVG

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Die Behörde für Kultur und Medien bittet die Bezirksversammlung mit nachfolgender E-Mail vom 13.06.2018 um Abgabe einer Stellungnahme zu dem beigefügten Entwurf zur Fortschreibung der Globalrichtlinie Stadtteilkultur:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Laufzeit der Globalrichtlinie Stadtteilkultur endet planmäßig am 31.12.18. Die Behörde für Kultur und Medien hat vor diesem Hintergrund unter Beteiligung einzelner Bezirksämter und Vertreter aus Stadtteilkultureinrichtungen den Entwurf zur Fortschreibung der genannten Globalrichtlinie erarbeitet. Die Grundlinien der Globalrichtlinie mit Anlass, Geltungsbereich, Zielbild, Förderbereichen und Förderkriterien, den bezirklichen Planungsprozessen und dem Berichtswesen wurden dabei erhalten. Im Redaktionsprozess standen begriffliche Schärfungen (z.B. Soziokultur), textliche Straffungen (Zusammenfassung von Passagen, die gleichermaßen für Stadtteilkulturzentren als auch Geschichtswerkstätten wirksam sind) und der neu akzentuierte Kinder- und Jugendschutz im Vordergrund.

Der Landesrat für Stadtteilkultur hat den Entwurf zustimmend zur Kenntnis genommen.

Gemäß § 46 BezVG, Absatz 2 ist vor dem für den Herbst 2018 geplanten Beschluss des Senats über den Erlass der Globalrichtlinie den Bezirksversammlungen und den Bezirksamtsleitungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Meine Bitte ist, mir diese Stellungnahme zum beigefügten Entwurf vom 12.06.18 bis spätestens zum 7.09.18 per mail zuzureichen.

 

Petitum/Beschluss

Um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 07.09.2018 wird gebeten.

 

 

Anlage

 

Anhänge