22-0511.1

Gedenkwoche zu 75 Jahren Befreiung von der nationalsozialistischen Diktatur (endgültig beschlossen)

Vorlage öffentlich

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19.12.2019
Sachverhalt

Der Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0511 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2019 zusätzliche Ergänzungen vorgenommen, die im Text eingefügt sind:

 

 

Mit dem 8. Mai 2020 sind es 75 Jahre, die wir nicht mehr unter dem nationalsozialistischen Terror leiden müssen. Darüber hinaus wurde bereits im April 1945 mit der Evakuation des KZ Neuengamme begonnen. Es ist besonders wichtig, solche Ereignisse, welche eine direkte Verbindung mit Hamburg haben, zu berücksichtigen, wenn wir den Menschen gedenken, welche dem Nazi-Regime zum Opfer gefallen sind. Insbesondere in Hamburg-Mitte gibt es eine Vielzahl von Orten, welche uns nicht vergessen lassen: das KZ Neuengamme, der „Hannoverische Bahnhof“ oder auch die Polizei- und Gestapo-Zentrale nahe der Stadthausbrücke.

 

Insbesondere ist bei der Planung und Ausführung der Gedenkwoche auf die Professionalität zu achten und ein sicherer Planungsrahmen zu schaffen. Aufgrund einer zeitnahen Umsetzung innerhalb von fünf Monaten, sind wir der Überzeugung, dass dies durch eine Beauftragung der Bezirksverwaltung und einem von ihr beauftragen Kurator*in am besten zu gewährleisten ist.

 

Über die Verstetigung der Woche des Gedenkens zur Befreiung von der nationalsozialistischen Diktatur soll der Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives nach den Erfahrungen von 2020 beraten.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives beschließen:

1. Die Bezirksversammlung beauftragt die Bezirksverwaltung mit der Organisation und Ausführung einer dem Anlass angemessenen Gedenkwoche zum 75ten Jahrestag der Befreiung von der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland und stellt dafür bis zu 40.000 Euro aus dem PSP-Element 3-20501050-000002.02 zur Verfügung. Die Ausführung der Gedenkwoche kann durch einen (vorzugsweise Hamburger) Kurator*in erfolgen.

 

2. Die Bezirksverwaltung oder der Projektleiter soll im Rahmen der Organisation und Ausführung der Woche des Gedenkens z.B. die Gedenkstätte Neuengamme sowie die Landeszentrale für politische Bildung in Hamburg zur Beratung hinzuziehen (weitere sind möglich).

 

3. In diesem Zusammenhang können die Mitglieder des Ausschusses und der Bezirksversammlung Anregungen zur Gedenkwoche an die Verwaltung richten. Die Arbeitsgruppe „Woche des Gedenkens“ wird ausdrücklich aufgefordert, weiterhin zu tagen und die Planung und Durchführung der Gedenkwoche zu begleiten.

 

4. Dem Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives ist laufend über die Planung Bericht zu erstatten und die abschließende Planung ist dem Ausschuss zur Abstimmung vorzulegen.

 

5. Nach der Gedenkwoche zum 75ten Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus in Deutschland soll sich der Ausschuss für Musik, Kultur und Kreatives mit der Ausrichtung befassen und darüber beraten, inwiefern und in welchem Umfang die Woche des Gedenkens an dieses Ereignis in Hamburg-Mitte verstetigt werden kann.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Ausschuss-Beschlusses und Übernahme des Vorschlags zum Petitumspunkt 1 gebeten.