22-3648.1

Fußverkehrskonzept Neustadt - Maßnahmen umsetzen und Verbindungen verbessern

Mitteilung öffentlich

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11.04.2023
Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 dem nachfolgend aufgeführten Antrag Drs. Nr. 22-3648 einstimmig, bei Enthaltung der Stimmen der AfD-Fraktion, zugestimmt.

 

 

Das Fußverkehrskonzept für die Neustadt geht zurück auf einen Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte aus dem Jahr 2018. Seitdem wurden zunächst in der Neustadt, dann in St. Georg und im nächsten Schritt in Billstedt Untersuchungen zu den wichtigen Wegeverbindungen in den Quartieren durchgeführt. Ziel war es, unter Mitarbeit der Anrainer im Stadtteil Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs aufzuzeigen. Dies mündete in einem Abschlussbericht, der als Handlungsrahmen vorgestellt wurde. Die Erarbeitung des Fußverkehrskonzepts ist ein herausragendes Beispiel für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an ihren unmittelbaren ortsbezogenen Belangen.

Der Fußverkehr gehört zusammen mit dem Radverkehr und dem ÖPNV zum sogenannten Umweltverbund, der bis 2030 auf 80 % der insgesamt im Hamburg zurückgelegten Wege anwachsen soll. In der Kernstadt macht der Fußverkehr dabei heute bereits ca. 30 % aus. Umso wichtiger ist es, die buchstäblichen Stolpersteine in den Quartieren zu identifizieren und die Bedingungen für das Zufußgehen zu verbessern. Im Beteiligungsformat wurden beispielsweise zu schmale Gehwege, fehlende sichere Querungsmöglichkeiten und zu lange Wartezeiten an Ampeln genannt. Daher umfasst das Maßnahmenpaket unter anderem verbesserte Querungen an Hauptverkehrsstraßen, verkehrsberuhigende Maßnahmen rund um die Rudolf-Roß-Grundschule und den Großneumarkt.

Nun muss es um das konsequente Abarbeiten der entwickelten Vorschläge gehen. Hierzu schlägt die Koalition aus SPD, CDU und FDP eine Priorisierung der kurzfristig zu realisierenden Maßnahmen vor. Dazu gehören folgende Einzelmaßnahmen aus dem Endbericht:

 

1. Die unter 6.1.5 beschriebenen Maßnahmen im Umfeld der Schulen

-          Kreuzungsbereich Hütten/ Kurze Straße Umgestaltung

-          Verbreiterung Gehweg Kurze Straße

-          Hütten Verbreiterung Gehwege

-          Kreuzungspunkt Enckeplatz/ Neanderstraße 

 

2. Die unter 6.1.6 beschriebenen anderen Querungsstellen und weitere Maßnahmen

-          Barrierefreie Querungsanlagen Höhe Wexstraße und Alter Steinweg  

 

 

Der Cityausschuss möge beschließen:

1.  Die Verwaltung wird gebeten, die im Sachverhalt unter 1. und 2. genannten Maßnahmen möglichst zeitnah umzusetzen.

2.  Die Verwaltung wird gebeten, zu diesen Punkten im Cityausschuss zu berichten.

3.  Sollten sich diese Maßnahmen aus regulären Haushaltsmitteln nicht oder nicht ausreichend realisieren lassen, möge die Verwaltung der Bezirksversammlung einen Vorschlag zum Einsatz von investiven Sondermitteln vorlegen.

 

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 03.04.2023 wie folgt Stellung:

 

Zu 1. und 2.:

- Kreuzungsbereich Hütten/Kurze Straße Umgestaltung

Aufgrund des Wegfalls mehrerer Parkstände und einer neu eingerichteten „hvv-switch“-Station kann die Maßnahme nicht umgesetzt werden. Das Bezirksamt prüft, ob trotzdem Erleichterungen für die Querung am Knoten ermöglicht werden können. Sofern Maßnahmen möglich werden, wird eine Realisierung bis Ende 2023 angestrebt.

 

- Verbreiterung Gehweg Kurze Straße

- Hütten Verbreiterung Gehwege

Das Bezirksamt wird voraussichtlich innerhalb der nächsten acht Wochen die beiden Maßnahmen umsetzen.

 

- Kreuzungspunkt Enckeplatz/Neanderstraße

Für diesen Bereich soll die endgültige Planung des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer zum Holstenwall abgewartet werden, der eine eventuelle (Teil-) Schließung des Enckeplatzes zum Holstenwall vorsieht. Der Umbau des Holstenwall wurde auf 2025 verschoben.

 

- Barrierefreie Querungsanlagen Höhe Wexstraße und Alter Steinweg 

Die Maßnahme kann nicht umgesetzt werden, da am Anfang und Ende der Steinwegpassage Tiefgaragenzufahrten und Außengastronomie die Einrichtung der Querungsstellen verhindern. Es wird zurzeit geprüft, ob eine ungesicherte Querungsanlage in der Wexstraße (Höhe Nr. 29) eingerichtet werden könne. Sollte dies möglich werden, wird eine Umsetzung im Laufe des Jahres angestrebt.

 

Zu 3.:

Alle Maßnahmen werden aus regulären Haushaltsmitteln nicht vollständig realisierbar sein. Aktuell stehen 150.000 € zur Verfügung.

Sobald die Prüfungen für den Kreuzungsbereich Hütten/Kurze Straße und für die Querungsanlage in der Wexstraße abgeschlossen sind und mögliche Kosten feststehen, wird eine erneute Vorlage dem Ausschuss mit den Prüfungsergebnissen und einem Vorschlag zur Finanzierung vorgelegt.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.