Für verträgliche Nachbarschaften - keine weitere Hotelentwicklung auf städtischen Flächen im Münzviertel hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Letzte Beratung: 21.02.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.9
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4985 mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Am Rande des Münzviertels liegt zwischen der Norderstraße und dem Schulzweg im Nordwesten und der Amsinckstraße und Spaldingstraße im Süden eine Grundstücksfläche, die seit mehreren Jahren auf Entwicklung wartet. Die Fläche befindet sich im städtischen Besitz. Zwischenzeitlich war hier ein Teil des Winternotprogramms untergebracht, die Fläche war zeitweilig für den Neubau des Bezirksamts vorgesehen. Der geltende B-Plan setzt für das Grundstück prinzipiell MK-Entwicklung, im rückwärtigen lärmabgewandten Teil ist explizit Wohnen vorgesehen.
Seit mehreren Jahren führt die brachliegende Fläche zu einer Verlärmung der angrenzenden Wohnbebauung in der Norderstraße. Die Menschen im Münzviertel wünschen sich daher eine Schließung der Baulücke. Gleichzeitig sehen sie sich durch die in den letzten Jahren zunehmende Neubauentwicklung von Hotelbetrieben in Ihrer direkten Nachbarschaft beeinträchtigt. Die Konzentration von Hotels in diesem Bereich Hammerbrooks hat schon heute zu vermehrten Parksuchverkehren im Viertel geführt, so dass über Durchfahrtbeschränkungen und Anwohnerparken nachgedacht werden muss. Weitere Hotelentwicklungen sind in Planung.
Vor diesem Hintergrund ist es schlüssig, für eine der letzten Flächen vor Ort, die sich im städtischen Besitz befinden, keine weitere Hotelentwicklung vorzusehen. Die Vergabe dieser Fläche sollte mit Hinblick auf langfristige Steuerungsmöglichkeiten in Erbpacht erfolgen. Gleichzeitig sollte für den Wohnungsbau ein Partner gefunden werden, der die besondere Mischung aus Wohnnutzung und sozialer Infrastruktur (Herz As, Hoffnungsorte, etc.) in der Norderstraße passend ergänzt.
Dies vorausgeschickt wird der Bezirksamtsleiter gebeten,
1.zu prüfen, ob eine Textplanänderung kurzfristig möglich ist, um die Hotelnutzung für dieses Grundstück planrechtlich auszuschließen
2.sich alternativ bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Vergabe des beschriebenen Grundstücks eine Hotelnutzung des Gewerbeteils kaufvertraglich ausgeschlossen wird
3.sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Vergabe Partner berücksichtigt werden, die die bestehende Wohn-und Quartiersnutzung sinnvoll ergänzen
4.sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Vergabe möglichst in Erbpacht erfolgt
5. dafür Sorge zu tragen, dass dem Cityausschuss hierzu berichtet wird.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.