21-4985.2

Für verträgliche Nachbarschaften - keine weitere Hotelentwicklung auf städtischen Flächen im Münzviertel

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.05.2019
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4985 mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

Da der Cityausschuss in dieser Sitzungsperiode nicht mehr tagt, wird die Mitteilung dem Hauptausschuss vorgelegt.

 

 

Am Rande des Münzviertels liegt zwischen der Norderstraße und dem Schulzweg im Nordwesten und der Amsinckstraße und Spaldingstraße im Süden eine Grundstücksfläche, die seit mehreren Jahren auf Entwicklung wartet. Die Fläche befindet sich im städtischen Besitz. Zwischenzeitlich war hier ein Teil des  Winternotprogramms untergebracht, die Fläche war zeitweilig für den Neubau des Bezirksamts vorgesehen. Der geltende B-Plan setzt für das Grundstück prinzipiell MK-Entwicklung, im rückwärtigen lärmabgewandten Teil ist explizit Wohnen vorgesehen.

 

Seit mehreren Jahren führt die brachliegende Fläche zu einer Verlärmung der angrenzenden Wohnbebauung in der Norderstraße. Die Menschen im Münzviertel wünschen sich daher eine Schließung der Baulücke. Gleichzeitig sehen sie sich durch die in den letzten Jahren zunehmende Neubauentwicklung von Hotelbetrieben in Ihrer direkten Nachbarschaft beeinträchtigt. Die Konzentration von Hotels in diesem Bereich Hammerbrooks hat schon heute zu vermehrten Parksuchverkehren im Viertel geführt, so dass über Durchfahrtbeschränkungen und Anwohnerparken nachgedacht werden muss. Weitere Hotelentwicklungen sind in Planung.

 

Vor diesem Hintergrund ist es schlüssig, für eine der letzten Flächen vor Ort, die sich im städtischen Besitz befinden, keine weitere Hotelentwicklung vorzusehen. Die Vergabe dieser Fläche sollte mit Hinblick auf langfristige Steuerungsmöglichkeiten in Erbpacht erfolgen. Gleichzeitig sollte für den Wohnungsbau ein Partner gefunden werden, der die besondere Mischung aus Wohnnutzung und sozialer Infrastruktur (Herz As, Hoffnungsorte, etc.) in der Norderstraße passend ergänzt.

 

Dies vorausgeschickt wird der Bezirksamtsleiter gebeten,

1.zu prüfen, ob eine Textplanänderung kurzfristig möglich ist, um die Hotelnutzung für dieses Grundstück planrechtlich auszuschließen

2.sich alternativ bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Vergabe des beschriebenen Grundstücks eine Hotelnutzung des Gewerbeteils kaufvertraglich ausgeschlossen wird

3.sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Vergabe Partner berücksichtigt werden, die die bestehende Wohn-und Quartiersnutzung sinnvoll ergänzen

4.sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Vergabe möglichst in Erbpacht erfolgt

5.    dafür Sorge zu tragen, dass dem Cityausschuss hierzu berichtet wird.

 

 

 

Die Finanzbehörde nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 18.03.2019 wie folgt Stellung:

 

Das Grundstück in der Spaldingstraße ist für eine Hotelnutzung geeignet. Aus Sicht der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) wird an dem Standort jedoch eine gewerbliche Nutzung mit einem Wirtschaftsförderungsnutzer bevorzugt. In der Vergangenheit hat sich bei der Vermarktung herausgestellt, dass die Lage des Münzviertels zwar verkehrlich sehr gut angebunden ist, aber trotz der Innenstadtnähe wenig Aufenthaltsqualität für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bietet.

 

Die Finanzbehörde wird bei einer planrechtlichen Textänderung zum Ausschluss einer Hotelnutzung für dieses Grundstück dies entsprechend vertraglich berücksichtigen.

 

Zudem unterstützt die Finanzbehörde das Anliegen der Bezirksversammlung, dass die Vergabe möglichst im Erbbaurecht erfolgt und bei der Vergabe Partner berücksichtigt werden, die die bestehende Wohn- und Quartiersnutzung sinnvoll ergänzen.

 

Aus Sicht der BWVI wäre eine Arbeitsstättenansiedlung im Rahmen der Wirtschaftsförderung eine Ergänzung des Quartiers und würde zum einen die Wohnbebauung vor den verkehrlichen Belastungen schützen als auch das Quartier mit einer Frequenzsteigerung beleben. Eine Vermarktung im Rahmen der Wirtschaftsförderung wird durch die städtischen Stellen zielgerichtet verfolgt.

 

 

Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:

 

„Das Bezirksamt beobachtet die Entwicklung des Hotelmarkts der letzten Jahre im Stadtteil Hammerbrook aufmerksam und steuert frühzeitig insbesondere im Kontext von vorgeschalteten Qualifizierungsverfahren und in der Projekt- und Bauberatung die unterschiedlichen Standortentwicklungen. Die vorgetragenen Bedenken von Bewohnerinnen und Bewohner des Münzviertels können grundsätzlich nachvollzogen werden. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass das Gebiet zwischen Norderstraße, Schultzweg und Amsinckstraße flächendeckend als Kerngebiet (MK) gem. § 7 BauNVO bzw. Geschäftsgebiet (G) gem. § 10 Abs. 4 BPVO festgesetzt ist. In beiden Baugebietstypen sind Beherbergungsbetriebe grundsätzlich zulässig, d.h. aus planungsrechtlicher Sicht besteht für die Eigentümer ein definierter Rechtsanspruch auf die Genehmigung von Hotels. Ein verbindlicher planungsrechtlicher Ausschluss von Hotels könnte ausschließlich durch Änderung oder Neuaufstellung der verbindlichen Bauleitpläne im Gebiet erfolgen. Ob mit einem solchen Bebauungsplanverfahren tatsächlich das vorgenannte Ziel erreicht wird, ist nicht vorher bestimmbar. Eine kurzfristige Textplanänderung ist aufgrund der aktuellen Aufgaben- und Ressourcensituation nicht möglich.

Bekanntermaßen erarbeitet zurzeit das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zur Steuerung der zukünftigen Hotelentwicklung für die zentralen Stadtteile von Hamburg-Mitte einen sog. Rahmenplan, d.h. insbesondere für jene Stadtteile, auf die sich das besondere Interesse von Investoren bevorzugt konzentriert. Hierzu zählt auch der Stadtteil Hammerbrook. Der Rahmenplan als übergeordnetes Instrument soll die formellen Planungsinstrumente wie die verbindlichen Bauleitpläne ergänzen.

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen und weiteren beteiligten Stellen hinsichtlich des Petitums Nr. 2-4 das Gespräch führen.“

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.