22-3981.2

Fahrbahnverengung beidseitig beschildern

Mitteilung öffentlich

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28.11.2023
Sachverhalt

 

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-3981 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2023 den Beschluss bestätigt.

 

 

In der Straße Bei der Windmühle gibt es Fahrbahnverengungen, die als verkehrsberuhigende Maßnahme, Anwohner und Fußnger vor Lärm und Raserei in der Tempo-30-Zone schützen sollen.

Die Fahrbahnverengungen sind jedoch durch eine rot-weiß-gestreifte Leitplatte (Verkehrszeichen 626-10 bzw. 626-20) für die Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer sichtbar. Aufgrund von auf der Straße parkenden Autos kommt es vor, dass Autofahrer auf der linken Seite an rechts parkenden Autos vorbeifahren müssen. In der Dunkelheit oder aufgrund von Fahrfehlern kommt es vor, dass Autofahrer, die gezwungenermaßen auf der linken Seite fahren müssen, in die Fahrbahnverengungen und gegen die Rückseite der Warnschilder fahren.

Um die Fahrbahnverengungen in beide Richtungen sichtbar zu machen, sollten Leitplatten auf beiden Seiten des Mastes angebracht werden. Beispiel hierfür sind die Fahrbahnverengungen im Siedenfelder Weg, die doppelseitige Leitplatten haben. Eine Angleichung bietet sich an.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel möge beschließen:

  • Die Verwaltung wird gebeten, sich bei der geeigneten Stelle dafür einzusetzen, dass die einseitigen Warnschilder auf den Fahrbahnverengungen in der Straße Bei der Windmühle durch doppelseitige und sichtbare rot-weiße Warnschilder ersetzt werden.

 

  • Der Regionalausschuss bittet um Rückmeldung.

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport / das Polizeikommissariat (PK) 44 nimmt mit Schreiben vom 11.10.2023 wie folgt Stellung:

 

 

Dem Beschluss der Bezirksversammlung wird entsprochen.

Bei der Überprüfung vor Ort konnte die Notwendigkeit für die Aufstellung von 3 x VZ 626-20 (Leitplatte Aufstellung links) festgestellt werden.

Die entsprechende Straßenverkehrsbehördliche Anordnung wurde bereits gefertigt und zur Umsetzung an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.

Weiterhin möchte ich darum bitten, dass bei derartigen Anliegen der Antragsteller direkt mit der Straßenverkehrsbehörde Kontakt aufnimmt.

Hierdurch würden die Verfahrensweisen deutlich vereinfacht und ein größerer Verwaltungsaufwand nnte vermieden werden.

 

Petitum/Beschluss

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten