Fahrbahnverengung beidseitig beschildern
Letzte Beratung: 21.09.2023 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 6.3
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-3981 einstimmig zugestimmt.
In der Straße Bei der Windmühle gibt es Fahrbahnverengungen, die als verkehrsberuhigende Maßnahme, Anwohner und Fußgänger vor Lärm und Raserei in der Tempo-30-Zone schützen sollen.
Die Fahrbahnverengungen sind jedoch durch eine rot-weiß-gestreifte Leitplatte (Verkehrszeichen 626-10 bzw. 626-20) für die Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer sichtbar. Aufgrund von auf der Straße parkenden Autos kommt es vor, dass Autofahrer auf der linken Seite an rechts parkenden Autos vorbeifahren müssen. In der Dunkelheit oder aufgrund von Fahrfehlern kommt es vor, dass Autofahrer, die gezwungenermaßen auf der linken Seite fahren müssen, in die Fahrbahnverengungen und gegen die Rückseite der Warnschilder fahren.
Um die Fahrbahnverengungen in beide Richtungen sichtbar zu machen, sollten Leitplatten auf beiden Seiten des Mastes angebracht werden. Beispiel hierfür sind die Fahrbahnverengungen im Siedenfelder Weg, die doppelseitige Leitplatten haben. Eine Angleichung bietet sich an.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel möge beschließen:
Die Prüfung hat ergeben, dass hier das Polizeikommissariat 44 als zuständige Straßenverkehrsbehörde zu beteiligen ist. Daher wird die Bezirksversammlung gebeten, den Beschluss des Regionalausschusses Wilhelmsburg/Veddel zu bestätigen.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.
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