23-1743

Eingabe zur Verkehrssituation und Lärmbelästigung auf der Budapester Straße

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 16.06.2026 Cityausschuss Ö 6.3

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

"Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, meine Frau und ich sind seit siebeneinhalb Jahren Anwohnerinnen der Budapester Straße im Bereich des Hallenbads und des Millerntor-Stadions und wenden uns mit dieser Eingabe an Sie, um auf die belastende Verkehrssituation vor unserer Haustür aufmerksam zu machen.

Trotz der geltenden nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens beobachten wir regelmäßig massive Geschwindigkeitsüberschreitungen. Auch außerhalb dieser Zeiten wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h häufig deutlich überschritten. Besonders an den Nächten an den Wochenenden (Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag) stellen wir vermehrt deutlich zu schnelle Kfz und getunte Fahrzeuge fest. Wir machen diesen Umstand an den besonders lauten Motorengeräuschen und Auspuffanlagen fest.

Die überhöhte Geschwindigkeit führt zu einer erheblichen Lärmbelastung, die weit über das normale Maß hinausgeht, sowie zu einem Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer:innen und Anwohnenden.

Unsere Beobachtungen zeigen, dass temporäre Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzgeräte eine spürbar beruhigende Wirkung auf den Verkehrsfluss haben. Da die aktuelle Situation m dauerhaft belastend ist, schlagen wir vor, eine dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu installieren, ähnlich wie es in der Stresemannstraße umgesetzt wurde. Wir wissen um die wichtige Verbindungsfunktion der Bundesstraße 4, insbesondere für den LKW-Verkehr. Unser Ziel ist es nicht, den Kfz-Verkehr grundsätzlich einzuschränken, sondern die Einhaltung der bestehenden Regeln sicherzustellen.

Wir bitten Sie, unser Anliegen zu prüfen und uns über mögliche Maßnahmen zu informieren. Vielen Dank."

Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss r die inhaltliche Beratung festgelegt.

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt mit:

Die Zuständigkeit liegt hier bei der Polizei.

Petitum/Beschluss

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.06.2026
Ö 6.3
Lokalisation Beta
Budapester Str. Stresemannstraße

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