22-4517.1

Eingabe zur Verkehrssituation im Bereich der Schule Phorms Campus Wendenstraße 35-43

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.04.2024
Ö 6.11
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

"Es geht um die Schule Phorms Campus Hamburg in der Wendenstr. 35-43. Die aktuelle Verkehrssituation vor der Schule, insbesondere zwischen 08:15 und 09:00, führt zu brenzligen Situationen und gefährdet die Sicherheit der Kinder und anderer Passanten.

 

Im Sinne der Subsidiarität versuchen wir als Elternschaft Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu entspannen (freiwilliger Verzicht auf "Elterntaxi", Nutzung des Fahrrads/Fußwegs/ÖPNV, Parken in anderen Straßen und "letzte Meile zu Fuß" etc.). Dennoch sind offensichtlich weitere strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu verbessern (insbes. fehlt es heute in der Wendenstr. an Fahrradwegen, was die Erreichbarkeit der Schule per Fahrrad zumindest psychologisch gesehen einschränkt, da man sich nicht unbedingt auf die "wilde" Fahrbahn traut bzw. den Kindern zutrauen will).

 

Anliegen:

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich dem Thema zuwenden können und mit den entsprechenden Organen der Stadtverwaltung sinnvolle Optionen prüfen könnten:

1. Verkehrsberuhigung durch Fahrbahnschwellen

2. Bessere Sichtbarkeit des Zebrastreifens vor der Schule (z.B. durch überhängende, beleuchtete Verkehrsschilder (Richtzeichen 350-40))

3. Umwidmung der Wendenstr. in eine Einbahnstr.

4. Kennzeichnung des Tempolimits 30 km/h auf der Fahrbahn

5. Anlegen von Radwegen

6. ..."

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu den Punkten wie folgt Stellung:

 

Zu 1: Fahrbahnschwellen werden aus zahlreichen guten Gründen in Hamburg nicht eingebaut. Insbesondere für Rettungsdienste sind diese Schwellen sehr problematisch.

 

Zu 2: Der Fußngerüberweg ist derzeit noch ein Provisorium. Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten wird er den aktuellen technischen Richtlinien entsprechend eingerichtet.

 

Zu 3: Eine Einbahnstraße bringt im Sinne der Verkehrssicherheit keine Vorteile. Im Gegenteil erhöht sich oftmals mangels Gegenverkehres die gefahrene Geschwindigkeit. Die Wendenstraße besitzt zudem aufgrund der zahlreichen Gewerbebetriebe im Umfeld eine hohe Erschließungs- und Verbindungsfunktion.

 

Zu 4: Hierfür ist die Behörde für Inneres / Polizei zuständig.

 

Zu 5: Die Anlage von Radverkehrsanlagen ist derzeit nicht vorgesehen. Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse wäre dies nur unter Verlust der vorhandenen Bäume und Parkstände am Fahrbahnrand möglich.

 

 

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 die Eingabe behandelt und hält die Stellungnahme des Bezirksamtes für nachvollziehbar. Die Behörde für Inneres und Sport wird gebeten, Punkt 4 der Eingabe zu prüfen und - wenn fachlich nichts dagegen spricht - umzusetzen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.