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Eingabe zur Verkehrssituation im Bereich der Schule Phorms Campus Wendenstraße 35-43

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.04.2024
Ö 8.4
Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

"Es geht um die Schule Phorms Campus Hamburg in der Wendenstr. 35-43. Die aktuelle Verkehrssituation vor der Schule, insbesondere zwischen 08:15 und 09:00, führt zu brenzligen Situationen und gefährdet die Sicherheit der Kinder und anderer Passanten.

 

Im Sinne der Subsidiarität versuchen wir als Elternschaft Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu entspannen (freiwilliger Verzicht auf "Elterntaxi", Nutzung des Fahrrads/Fußwegs/ÖPNV, Parken in anderen Straßen und "letzte Meile zu Fuß" etc.). Dennoch sind offensichtlich weitere strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu verbessern (insbes. fehlt es heute in der Wendenstr. an Fahrradwegen, was die Erreichbarkeit der Schule per Fahrrad zumindest psychologisch gesehen einschränkt, da man sich nicht unbedingt auf die "wilde" Fahrbahn traut bzw. den Kindern zutrauen will).

 

Anliegen:

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich dem Thema zuwenden können und mit den entsprechenden Organen der Stadtverwaltung sinnvolle Optionen prüfen könnten:

1. Verkehrsberuhigung durch Fahrbahnschwellen

2. Bessere Sichtbarkeit des Zebrastreifens vor der Schule (z.B. durch überhängende, beleuchtete Verkehrsschilder (Richtzeichen 350-40))

3. Umwidmung der Wendenstr. in eine Einbahnstr.

4. Kennzeichnung des Tempolimits 30 km/h auf der Fahrbahn

5. Anlegen von Radwegen

6. ..."

 

 


Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

 

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu den Punkten wie folgt Stellung:

 

Zu 1: Fahrbahnschwellen werden aus zahlreichen guten Gründen in Hamburg nicht eingebaut. Insbesondere für Rettungsdienste sind diese Schwellen sehr problematisch.

 

Zu 2: Der Fußngerüberweg ist derzeit noch ein Provisorium. Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten wird er den aktuellen technischen Richtlinien entsprechend eingerichtet.

 

Zu 3: Eine Einbahnstraße bringt im Sinne der Verkehrssicherheit keine Vorteile. Im Gegenteil erhöht sich oftmals mangels Gegenverkehres die gefahrene Geschwindigkeit. Die Wendenstraße besitzt zudem aufgrund der zahlreichen Gewerbebetriebe im Umfeld eine hohe Erschließungs- und Verbindungsfunktion.

 

Zu 4: Hierfür ist die Behörde für Inneres / Polizei zuständig.

 

Zu 5: Die Anlage von Radverkehrsanlagen ist derzeit nicht vorgesehen. Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse wäre dies nur unter Verlust der vorhandenen Bäume und Parkstände am Fahrbahnrand möglich.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.