23-1550.1

Eingabe zur Verkehrsbehinderung und Schädigung des Stadtgrüns durch Dauerparker im Vierländer Damm 32 -34

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 16.06.2026 Cityausschuss Ö 7.1

Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 07.04.2026die nachfolgend aufgeführte Eingabe beraten. Im Ergebnis wurde einstimmig beschlossen, Punkt 1.3.1 zu folgen und das Bezirksamt zu bitten, die Baumstandorte zu prüfen und ggf. Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Hiermit möchte ich Sie auf eine Verkehrssituation im Vierländer Damm 32 -34 aufmerksam machen, die sich insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden ereignet.

Sachverhalt: Regelmäßig nutzen Gäste der dort ansässigen Lokalitäten den ausgewiesenen Radfahrstreifen als dauerhaften Parkraum. Dies führt zu folgenden schwerwiegenden Problemen:

Gefährdung des Radverkehrs: Radfahrer werden gezwungen, unvermittelt auf die Fahrspur des fließenden Kfz-Verkehrs auszuweichen.

Schädigung des Baumbestands: Manche Fahrzeuge parken zudem „halbseitig“ auf den angrenzenden Baumscheiben, siehe Foto. Durch die Bodenverdichtung im Wurzelbereich werden die dortigen Straßenbäume nachhaltig geschädigt und in ihrer Vitalität bedroht.

Systematischer Missbrauch: Es handelt sich nicht um kurzes Halten, sondern um gezieltes Dauerparken, wobei die Radweg-Infrastruktur faktisch aufgehoben wird und die Schutzwirkung nicht mehr gegeben ist. Dies wiegt umso schwerer, da der Vierländer Damm eine wichtige Verbindungsstrecke ist und der Radstreifen dort erst vor einiger Zeit optimiert wurde.

Meine Bitte an Sie: Ich fordere Sie auf, im Rahmen Ihrer Zuständigkeit Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Zustand zu beenden. Insbesondere rege ich an:

  1. Verstärkte Kontrollen durchzuführen
  2. Bauliche Maßnahmen: Die Prüfung von Pollern oder Bügeln zum Schutz der Baumscheiben und zur physischen Trennung des Radstreifens, um das Befahren und Parken unmöglich zu machen.

Der aktuelle Zustand gefährdet nicht nur Menschen, sondern zerstört auch wertvolles öffentliches Grün.“

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilte für die Beratung am 07.04.2026 Folgendes mit:

Zu:

  1. Verstärkte Kontrollen

Die beschriebenen Zustände vor Ort stellen ein regelwidriges Verhalten der Verkehrsteilnehmer dar. Verstöße dieser Art werden von der Behörde und Inneres und Sport geahndet, das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat hierzu keine Berechtigung.

  1. Bauliche Anpassungen

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte kann, nach Vorlage eines Beschlusses, die betroffenen Baumstandorte überprüfen und dort, wenn dies ohne Beschädigung im Wurzelbereichs möglich ist, weitere Schutzbügel oder Eichenspaltpfähle einbauen.

Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 05.06.2026 Folgendes mit:

Zu 2: Der Straßenumbau im Vierländer Damm und den umliegenden Straßenzügen wurde vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) veranlasst. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat mit dem LSBG im gesamten Baugebiet eine Ortsbegehung durchgeführt. Dabei wurde festgelegt, an welchen Stellen der LSBG mit Pollern und Bügeln nachbessert und in welchen Bereichen das Bezirksamt Hamburg-Mitte zusätzlich Eichenspaltpfähle zur Parkverhinderung einbaut. Nach derzeitigem Stand wird im Vierländer Damm 32-34 das Bezirksamt Hamburg-Mitte tätig.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.06.2026
Ö 7.1
Lokalisation Beta
Vierländer Damm

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