23-0439.2

Eingabe zur Verbesserung der Verkehrssituation Diagonalstraße, hier: Einrichtung einer Querungshilfe

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 04.06.2025 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur Ö 5

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

Als langjährige Anwohner der Diagonalstraße wenden wir uns heute vertrauensvoll mit der nachfolgend dringenden Bitte an Sie:

Die Verkehrssituation in der Diagonalstraße hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft. Nicht zuletzt, da die Straße eine attraktive Verkehrsverbindung zwischen der Hammer Landstraßen auf der einen und der Eiffestraße auf der anderen Seite darstellt.

Zu jeder Tageszeit und Nachtzeit befahren unzählige Autos und Laster die Straße - oftmals auch mit erhöhter Geschwindigkeit. Besonders in den Hauptverkehrszeiten entsteht hier ein regelrechter Strom an Fahrzeugen, der nicht nur die Lebensqualität der Anwohner einschränkt, sondern auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko im Speziellen für Fußnger darstellt.

Das Überqueren der Straße wird damit zu einem täglichen Hindernislauf - ein unübersichtliches und gefährliches Unterfangen, da es weder eine Ampel noch einen Zebrastreifen oder eine andere Querungshilfe für Fußnger gibt. Besonders für Familien mit Kindern, Senioren sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität stellt dieser Zustand ein dauerhaftes Problem dar.

Gefährliche Situationen entstehen auch insbesondere in dem Bereich der Diagonalstraße, wo sich die Gewerbetreibenden: Fahrschule, Bäcker, Kiosk, Friseur und Pflegedienst befinden, da hier viele Einwohner die Straße queren und die nächsten Ampeln jeweils ca. hundert Meter entfernt sind.

Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, zu prüfen, ob es an geeigneter Stelle möglich ist, eine Querungshilfe wie beispielsweise einen Zebrastreifen oder alternativ eine Ampel einzurichten. Eine solche Maßnahme würde nicht nur das sicher Überqueren der ‚Diagonalstraße gewährleisten, sondern auch das allgemeine Gefühl von Sicherheit und Lebensqualität für alle Anwohner erhöhen.

r eine Prüfung und mögliche Umsetzung der entsprechenden Lösungsvorschläge, gerade vor dem Hintergrund der kürzlich novellierten Straßenverkehrsordnung in Hinblick auf Fußngerüberwege wären wir Ihnen sehr dankbar.“

Nun wurde der Aussschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 die Eingabe 23-0439 zur abschließenden Behandlung wegen der übergeordneten Perspektive an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur abgegeben.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 29.01.2025 wie folgt Stellung:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) kann zu dieser Eingabe leider nicht konkret Stellung nehmen, da keine näheren Angaben vorliegen, in welchem Abschnitt der Diagonalstraße eine Querungsstelle errichtet werden soll und die Diagonalstraße insgesamt knapp 1 km lang ist.

Aus Sicht des Fachamtes MR wäre es sinnvoll, wenn zuerst eine Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) eingeholt wird, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dann ggfls. schon eine konkrete Ausgestaltung der Querung bevorzugt oder ausgeschlossen wird.

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In ihrer Sitzung am 24.04.2025 hat sich die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte mit der Vorlage (23-0439.1) befasst und diese bestätigt. Die Behörde für Inneres und Sport wurde gebeten, eine Stellungnahme zu der Eingabe abzugeben.

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der öffentlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 41 mit Schreiben vom 28.05.2025 wie folgt Stellung:

Mit der StVO-Novelle 2024 ergibt sich für die Anordnung von Fußngerüberwegen (FGÜ) eine erleichterte Anordnungsmöglichkeit, da die erhöhten Anforderungen zur Anordnung aus § 45 Absatz 9 Satz 3 Straßenverkehrs-Ordnung entfallen sind.

Eine genaue Rechtsauslegung dieser Änderung im Sinne der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) steht noch aus.

Eine Verkehrsunfallauswertung für die Diagonalstraße zwischen der Hammer Landstraße und der Eiffestraße der letzten drei Jahre (01.01.2022-31.12.2024) ergab eine unauffällige Unfalllage.

Es kam in diesen drei Jahre zu zwei leicht verletzten zu Fuß Gehenden, die unachtsam die Diagonalstraße querten ohne auf den motorisierten Individualverkehr zu achten. Ein Verkehrsunfall (VU) ereignete sich in der Diagonalstraße 36 (Höhe Drobbelersweg), der andere VU in der Diagonalstraße 125 (Höhe Bostelmannsweg). Eine Unfallhäufungsstelle ist hier nicht festzustellen. Die VU-Orte liegen ca. 180m auseinander.

Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ist die Anordnung eines FGÜ in der Diagonalstraße aufgrund einer besonderen Gefahrenlage nicht zwingend erforderlich. Eine Bündelung der querenden zu Fuß Gehenden ist bisher nicht erkennbar. Aufgrund der Wegeverbindung ist es nachvollziehbar, dass an der Kreuzung Diagonalstraße / Dobbelersweg ein gewisser Querungsbedarf besteht der mit einem FGÜ unterstützt werden kann. Dieser könnte auch in begrenztem Maße eine Bündelung des bisherigen eher linienhaften Querens bewirken. Es ist dabei nicht davon auszugehen, dass zu Fuß Gehende einen signifikanten Umweg in Kauf nähmen, um am FGÜ die Diagonalstraße zu queren.

Sollte der Straßenbaulasträger die Errichtung eines FGÜ mit den erforderlichen Baumaßnahmen inkl. Einhaltung der Beleuchtungskriterien nach den Richtlinien für die Anlage und Ausgestattung von FGÜ (R-FGÜ) in Erwägung ziehen, steht die Straßenverkehrsbehördediesem Vorhaben offen gegenüber und wird die Pläne konstruktiv begleiten.

Denkbar wären alternativ ein oder zwei Querungshilfen in Höhe Droopsweg und Dobbelersweg. Diese Maßnahmen lägen ebenfalls in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers.

Fazit

Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ist die Neuanlage eines FGÜ in der Diagonalstraße aufgrund einer besonderen Gefahrenlage nicht erforderlich.

Die Zuständigkeit für Planung, Bau und Betrieb von Querungshilfen liegt beim Straßenbaulastträger. Sollte der Straßenbaulastträger die Einrichtung eines FGÜ erwägen, wird die Straßenverkehrsbehörde dieses Vorhaben konstruktiv begleiten.

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Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wurde bereits um eine Stellungnahme gebeten.

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Diagonalstraße Eiffestraße Hammer Landstraße Dobbelersweg

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