Eingabe zur Situation im Bereich Schultzweg / Hauptbahnhof Hamburg
Letzte Beratung: 08.10.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport Ö 7.1
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport hat in seiner Sitzung am 11.06.2026 die Eingabe (23-1748) mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Volt-Fraktion-, insbesondere der Vorgehensweise gemäß Punkt 2.2.1 beschlossen. Der Ausschuss forderte die zuständigen Fachbehörden auf, diese Beschwerdepunkte beziehungsweise die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen und dafür eine Stellungnahme für den Ausschuss zu fertigen, in der die Umsetzbarkeit und mögliche Maßnahmen erläutert werden. Der Ausschuss erhält nunmehr die Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörden zur Information.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Ich wohne mit meinem kleinen Kind in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofs, im Bereich Schultzweg 7, 20097 Hamburg.
Leider ist die Situation rund um die Drogenszene und den öffentlichen Konsum für Familien mit Kindern sehr belastend geworden. Täglich müssen wir auf dem Weg zur Schule und im Alltag durch Straßen gehen, in denen es stark nach Urin riecht und sich viele Menschen in einem sehr schlechten Zustand aufhalten.
Ich habe Verständnis dafür, dass suchtkranke Menschen Hilfe benötigen. Dennoch wünsche ich mir als Mutter mehr Sicherheit, Sauberkeit und Schutz für Familien und Kinder in unserem Wohnumfeld.
Besonders für kleine Kinder ist diese Situation psychisch belastend und vermittelt dauerhaft ein Gefühl von Unsicherheit und Unwohlsein.
Ich möchte Sie daher höflich bitten, die Situation im Bereich Schultzweg und Hauptbahnhof zu prüfen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten, zum Beispiel:
Im Vorwege wurde der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit Schreiben vom 31.07.2026 wie folgt Stellung:
Die Reinigungshäufigkeit von Gehwegen und Fahrbahnen ist verbindlich in der Wegereinigungsverordnung sowie im Wegereinigungsverzeichnis (WRV) geregelt. Die Regelungen unterscheiden Gehwegreinigung (Teil A) und Fahrbahnreinigung (Teil B).
Bei dem in Rede stehenden Gebiet einschließlich des Schultzwegs handelt es sich um das Münzviertel, ein urban geprägtes Stadtviertel mit einer hohen Dichte an sozialen Einrichtungen wie dem Drob Inn, Herz As und dem Notquartier für Obdachlose und Wohnungslose Menschen. Diese Angebote leisten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen und führen zu einer intensiven Nutzung des öffentlichen Raums.
Vor diesem Hintergrund wurde das Wegereinigungsverzeichnis im Teil A bereits im Jahr 2023 und teilweise nochmals 2025 bezogen auf diverse Straßen in dem in Rede stehenden Gebiet angepasst und die Reinigungsfrequenzen erhöht, um den besonderen Anforderungen des Quartiers gerecht zu werden.
Für die Gehwegreinigung der Repsoldstraße, Rosenallee, Norderstraße, den Münzplatz sowie Andenauerallee von Kreuzweg bis Steintorplatz ist eine weitere Frequenzzunahme im Rahmen der Fortschreibung des WRV im Jahr 2027 in Prüfung.
Für die Fahrbahnen der genannten Straßen ist eine wöchentlich einmalige bzw. zweimalige Reinigung vorgesehen (WRV, Teil B).
Im Vergleich zu den umliegenden Straßen im Münzviertel unterscheidet sich der Schultzweg insofern, dass sich dort keine Sozialeinrichtungen befinden, sondern primär Wohnhäuser und Hotelbetriebe. Durch die größere Entfernung des Schultzwegs zum Drob Inn in der Repsoldstraße sowie das Fehlen von Rückzugsorten für Menschen mit Suchterkrankungen wie beispielsweise Tunnel entsteht hier erfahrungsgemäß ein niedrigerer Reinigungsbedarf als in anderen Straßen im Münzviertel (bspw. Norderstraße, Münzstraße oder Rosenallee). Aus Sicht der SRH ist zum momentanen Zeitpunkt keine Erhöhung der Reinigungsfrequenz für den Schultzweg indiziert.
Dem Anliegen der Petentin kann daher bezogen auf die gewünschte erhöhte Reinigungsfrequenz für den Schutzweg nicht entsprochen werden. Jedoch befinden sich diverse Straßen des Münzviertels aktuell in der Prüfung im Hinblick auf eine Frequenzerhöhung im Rahmen der Fortschreibung des WRV im Jahr 2027. Im Übrigen hat die SRH das betreffende Gebiet aufgrund der vorgenannten Problematik besonders im Blick, was sich auch in den Frequenzanpassungen in den Vorjahren widerspiegelt. Die Beschlussempfehlung wurde damit aufgegriffen.
Abschließend möchte die BUKEA auf die Meldemöglichkeiten hinweisen:
Verschmutzungen im öffentlichen Raum können jederzeit auch direkt an die SRH gemeldet werden. Dafür kann die Hotline „Saubere Stadt“ (040 / 2576-1111) genutzt werden oder die Meldung erfolgt über eine E-Mail (info@stadtreinigung.hamburg). Noch einfacher funktioniert es mit der SRH-App. Dafür muss nur ein Foto aufgenommen und abgeschickt werden. Die Geodaten werden automatisch mitgesendet. Die meisten Verschmutzungen beseitigt die SRH innerhalb von drei Tagen. Bei Verschmutzungen, die nicht innerhalb der SRH-Zuständigkeit liegen (z.B. Anliegerpflichten zur Reinigung), wird die Meldung umgehend an die zuständige Stelle weitergeleitet und bis zur Erledigung von der SRH begleitet. Die Erledigung erfolgt dann schnellstmöglich.
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt mit Schreiben vom 05.08.2026 zu den die Sozialbehörde betreffenden Punkten des o. g. Beschlusses wie folgt Stellung:
Die Drogenszene und Obdachlosigkeit mit Verelendung von Personen, Kriminalität sowie Sauberkeit sind Themen, die die zuständigen Behörden sehr ernst nehmen und eng für eine verbesserte Situation zusammenarbeiten. Unter der Leitung der Senatskanzlei tagt seit 2023 eine behörden- und dienststellenübergreifende Lenkungsgruppe. Diese Lenkungsgruppe analysiert laufend die Gesamtsituation, bündelt einzelne Maßnahmen und entwickelt neue Maßnahmen, um unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten und Betroffenen tragfähige Lösungen zu erarbeiten.
Zu diesen Maßnahmen rund um den Hauptbahnhof gehören unter anderem:
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt mit Schreiben vom 08.09.2026 wie folgt Stellung:
Die Situation im Bereich Schultzweg und rund um den Hamburger Hauptbahnhof ist den zuständigen Behörden bekannt. Die Belastungen, die sich insbesondere durch die Nähe zur Drogenhilfeeinrichtung Drob Inn für Familien und Anwohnende ergeben, werden von der Behörde für Inneres und Sport und den beteiligten Stellen sehr ernst genommen. Ziel ist es, die Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum nachhaltig zu verbessern und das Sicherheitsgefühl insbesondere für Familien mit Kindern zu stärken.
Die umfangreichen Maßnahmen, die der Senat bisher unter dem Dach der „Allianz sicherer Hauptbahnhof“ getroffen hat (Einführung der „Quattro-Streife“, der Videoüberwachung sowie eines Waffen- und eines Alkoholkonsumverbots), haben die Lage unmittelbar am Hauptbahnhof spürbar beruhigt. In den vergangenen Monaten wurden polizeiliche Maßnahmen bereits schrittweise im umliegenden Stadtteil St. Georg ausgeweitert. So wurde auch die Polizeipräsenz immer weiter ausgebaut, mit dem Ziel sehr niedrigschwellig gegen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten vorzugehen, potenzielle Straftäter und Ordnungsstörer abzuschrecken und das Sicherheitsgefühl der Menschen vor Ort zu stärken. Ein Streifen- und Postenkonzept sorgt für eine sichtbare und niedrigschwellige Kontrolle im öffentlichen Raum, insbesondere rund um den Hansaplatz, den Steindamm und den Steintorweg. Unterstützend kommt eine KI-gestützte Videoüberwachung zum Einsatz. Die Anzahl der Kameras wurde zuletzt deutlich erhöht.
Zur Entlastung der Wohnquartiere und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden zudem täglich sogenannte Weckstreifen durchgeführt, um obdachlose Personen anzusprechen und an Hilfsangebote zu vermitteln. Die Stadtreinigung wurde im Bereich rund um den Hauptbahnhof und in St. Georg verstärkt, um die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu erhöhen.
Durch diese Maßnahmen sind allein im ersten Halbjahr 2026 mehr als 33.000 Personen überprüft sowie Tausende Aufenthaltsverbote und Platzverweise ausgesprochen worden. Insgesamt ist die Polizei Hamburg in keinem anderen Stadtteil mit einer Vielzahl eingesetzter Polizeikräfte so präsent wie in St. Georg. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem konsequenten Vorgehen gegen wiederholt auffällige Straftäter und Ordnungsstörer. Hierzu wurde die Koordinierungsstelle für ausländische Risikopersonen und Straftäter (KOSTARS) eingerichtet, die gezielt aufenthaltsbeendende Maßnahmen für Personen ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland durchführt. Für wohnungslose EU-Bürger, die ihr Freizügigkeitsrecht verwirkt haben, werden Rückführungen in die Herkunftsländer durchgeführt.
Die bereits umgesetzten Maßnahmen zeigen Wirkung: Die Anzahl der Straftaten im Stadtteil St. Georg ist im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen und die Aufklärungsquote liegt über dem Hamburger Durchschnitt. Dennoch bleibt die wahrnehmbare Belastung für die Anwohnenden hoch, weshalb die Maßnahmen laufend überprüft und weiterentwickelt werden.
Ergänzend wurde zum 1. August 2026 die Alkoholkonsumverbotszone deutlich in den angrenzenden Bereich des Stadtteils St. Georg ausgeweitet. Diese Maßnahme wird flankiert durch eine enge Zusammenarbeit mit sozialen Trägern, die gezielt suchtkranke und obdachlose Menschen ansprechen und in Hilfsangebote vermitteln
Die Situation im Bereich Schultzweg und Hauptbahnhof wird weiterhin eng von den Behörden begleitet. Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Sauberkeit werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
[1] wöchentlich fünfmalige Reinigung
[2] wöchentlich mindestens siebenmalige Reinigung und insgesamt 130 Reinigungen im Vierteljahr
[3] wöchentlich dreimalige Reinigung
[4] wöchentlich zwölfmalige Reinigung (sieben Besenreinigungen vormittags, fünf Grobreinigungen nachmittags) sowie 15 weitere Grobreinigungen im Jahr
[5] wöchentlich sechsmalige Reinigung sowie insgesamt 68 weitere Reinigungen im Jahr
Um Kenntnisnahme wird gebeten
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