23-1748

Eingabe zur Situation im Bereich Schultzweg / Hauptbahnhof Hamburg

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 11.06.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport Ö 8.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

Ich wohne mit meinem kleinen Kind in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofs, im Bereich Schultzweg 7, 20097 Hamburg.

Leider ist die Situation rund um die Drogenszene und den öffentlichen Konsum für Familien mit Kindern sehr belastend geworden. Täglich müssen wir auf dem Weg zur Schule und im Alltag durch Straßen gehen, in denen es stark nach Urin riecht und sich viele Menschen in einem sehr schlechten Zustand aufhalten.

Ich habe Verständnis dafür, dass suchtkranke Menschen Hilfe benötigen. Dennoch wünsche ich mir als Mutter mehr Sicherheit, Sauberkeit und Schutz für Familien und Kinder in unserem Wohnumfeld.

Besonders für kleine Kinder ist diese Situation psychisch belastend und vermittelt dauerhaft ein Gefühl von Unsicherheit und Unwohlsein.

Ich möchte Sie daher höflich bitten, die Situation im Bereich Schultzweg und Hauptbahnhof zu prüfen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten, zum Beispiel:

  • häufigere Reinigung der Straßen und Gehwege,
  • mehr Sicherheits- und Sozialpräsenz,
  • sowie Maßnahmen zur Entlastung von Familien und Anwohnern.

Im Vorwege wurde der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss r die inhaltliche Beratung festgelegt.

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

Petitum/Beschluss

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Schultzweg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.