22-2773

Eingabe wegen geplanter Abriss- und Neubaumaßnahmen auf dem Gelände der Heinrich-Wolgast-Schule

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 19.05.2022 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 6.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

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Hiermit übersenden wir Ihnen unsere Eingabe wegen der geplanten Abriss- und Neubaumaßnahmen ab März 2022 bis 2024 auf dem Gelände der Heinrich-Wolgast-Schule, Greifswalder Straße 40, 20099 Hamburg.

 

Begründung

 

Auf der online-Sitzung des Stadtteilbeirats St. Georg am 23.02.2022 informierte der Landesbetrieb SBH Schulbau Hamburg über die geplanten Abriß-/Neubaumaßnahmen auf dem Gelände der Heinrich-Wolgast-Schule, Greifswalder Straße 40, 20099 Hamburg, die ab März 2022 bis 2024 stattfinden werden. Die Zufahrt der Baufahrzeuge soll nach dieser Information über den Kirchenweg erfolgen. Ob und in welcher Weise der Baumbestand etc. von den geplanten Maßnahmen betroffen sein wird, wurde nicht genannt.

Die geplanten Abriss- und Neubaumaßnahmen betreffen das Schulgebäude Ecke Helmuth-Hübener-Gang/Kirchenweg neben der Pausenhalle der HWS und das daneben gelegene Schulgebäude, so dass für die Bewohner:innen im Kirchenweg erhebliche Lärm- und Abgasbelästigungen entstehen werden. Außerdem stehen hier ca. 12 größere Bäume (Hainbuchen, Haselbaum, Zierkirsche etc.) auf dem Schulgelände bzw. im öffentlichen Raum und wir befürchten, dass dieser Baumbestand möglicherweise den Baumaßnahmen zum Opfer fallen wird, da die Baustellenzufahrt über den Kirchenweg erfolgen wird.

Auf unsere Email-Anfrage vom 20.12.2021 beim Bezirksamt Hamburg-Mitte erhielten wir am 05.01.2022 vom Fachbereich Bauprüfung noch die zweifelsfreie Antwort, dass "über die Belegenheit Greifswalder Straße 40 (Heinrich-Wolgast-Schule) aktuell kein Bau- und/oder Abrissantrag vorliegt". 

 

Als betroffene Bewohner:innen des Kirchenwegs ersuchen wir Sie im Zusammenhang mit den geplanten Abriß- und Neubaumaßnahmen auf dem Gelände der Heinrich-Wolgast-Schule sich dafür einzusetzen und dafür Sorge zu tragen,

1.) dass die Lebens- und Wohnqualität der Anwohner:innen im Kirchenweg nicht in unverhältnismäßiger Weise durch die Abriß- und Baumaßnahmen eingeschränkt wird,

2.) dass die Belastungen durch Lärm und Abgase gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz auf ein Mindestmaß, unter anderem mit entsprechenden Abschirmmaßnahmen zum Schutze der Anwohner:innen, beschränkt werden,

3.) dass entsprechende Lärmmessungen auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm) von der zuständigen Fachbehörde während der Abriß- und Neubaumaßnahmen durchgeführt und die erhobenen Lärmwerte (Messprotokolle) den Anwohner:innen durch Info-Flyer bzw. Online-Bekanntgabe zugänglich gemacht werden, um so nachhaltig und transparent über die Einhaltung von Lärmschutzmaßnahmen zu informieren, 

4.) dass die Zufahrtswege für die Baufahrzeuge etc. nicht ausschließlich über den Kirchenweg aus Richtung Baumeisterstraße durchgeführt werden, sondern andere Zuwegungen im Umfeld der Heinrich-Wolgast-Schule geprüft und in Erwägung gezogen werden, um die einseitige Belastung über zwei Jahre für die Bewohner:innen des Kirchenwegs nachhaltig zu minimieren, z.B.ren alternative Zufahrten für Baufahrzeuge möglich über Rostockerstraße/Zimmerpforte; Danzigerstraße/Soesterstraße; Stralsunderstraße/Zimmerpforte,

5.) dass entsprechende Verkehrssicherungsmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Regelungen durchgeführt werden, die gewährleisten, dass Baufahrzeuge nicht die gesamte Strecke (170 m) im Kirchenweg ohne gesetzlich vorgeschriebene Einweiser rückwärts zur Baustelle fahren, da der Kirchenweg für viele Kinder und Jugendliche der direkte Weg zur Heinrich-Wolgast-Schule und zur KiTa Greifswalder Straße ist, und das Gefahrenpotential durch Baustellenfahrzeuge wegen der geringen Straßenbreite erheblich ist,

6.) dass nach Möglichkeit keine Baumfällungen im Baustellenbereich durchgeführt werden und ebenso Hecken und Sträucher erhalten bleiben,

7.) dass das Wandbild "Helmuth-Hübener-Widerstandsgruppe" der Hamburger Künstlerin [Name aus Datenschutzgründen entfernt] an der Heinrich-Wolgast-Schule als Bestandteil der Kunst im öffentlichen Raum unbedingt gesichert wird,

8.) dass der Schulerweiterungsbau und damit die Erhöhung der Anzahl der Schüler:innen nicht zu einer weiteren Verkehrsbelastung im Umfeld der Heinrich-Wolgast-Schule führt, denn sinnvoller Weise sollte eine Grundschule für die Schüler:innen fußufig erreichbar sein.

 

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Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

b. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

b. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

a. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

b. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

c. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

d. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

e. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

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Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

 

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