Eingabe: Verkehrssituation in der Davidstraße
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 vor der Beschlussfassung einstimmig um eine fachliche Stellungnahme gebeten. Das Bezirksamt wurde gebeten eine Stellungnahme zur Information an den Cityausschuss abzugeben.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die
Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Die Davidstraße ist eine bunte und lebendige Straße im Herzen St-Paulis und verbindet die Reeperbahn quasi mit den Landungsbrücken. Um die Verkehrssicherheit und Attraktivität der Straße zu erhalten bzw. zu steigern, sind allerdings dringend Maßnahmen zu ergreifen.
In der Davidstraße gilt zur Zeit die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h pro Stunde. Ich bitte Sie zu prüfen, ob eine Reduzierung auf 30 km/h möglich ist und bitte Sie dies möglichst schnell umzusetzen. Zum einen ist Abschnitt zwischen Reeperbahn und Bernhard-Nocht-Straße mit Kopfsteinpflaster bedeckt. Das Befahren der Autos sorgt für enormen Lärm, der sowohl Anwohnerinnen und Anwohner als auch die dort ansässigen Läden, Restaurants sowie die Passanten stören. Durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit würde auch der Lärm gesenkt werden.
Als weiterer Grund für die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit spricht außerdem die Verkehrssicherheit. Radfahrerinnen und Radfahrer haben keinen eigenen Radfahrstreifen und müssen somit im Mischverkehr auf der Straße fahren. Es ist für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährlich, wenn die Autos mit 50 km/h die Davidstraße durchqueren. Gern wird die Davidstraße auch als Rennstrecke für Autos genutzt.
Außerdem können die Autofahrerinnen und Autofahrer können im Zweifelsfall nur spät reagieren; die Radfahrerinnen und Radfahrer fühlen sich häufig bedrängt und verunsichert durch die heranrauschenden Autos. An Wochenenden ist zudem in Nicht-Corona-Zeiten die Anzahl der Passanten (mitunter betrunken) so hoch, dass das Befahren der Straße mit 50 km/h vollkommen unangemessen ist und eine Gefährdung darstellt. Eine Senkung der Höchstgeschwindigkeit würde sich außerdem positiv auf den CO2-Ausstoß auswirken und wäre ohne größeren Aufwand umsetzbar.
Als weiteren Punkt möchte ich die Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer ansprechen. Hier besteht m.M.n. dringender Handlungsbedarf, damit die Mobilitätswende gelingen kann und Radfahrerinnen und Radfahrer in der Davidstraße sicher fahren können. Mögliche Lösungen sind m.M.n. die Asphaltierung der Davidstraße und die Einrichtung einer Fahrradstraße. Somit könnte der enorme Lärm durch das Kopfsteinpflaster weiter gesenkt werden. Die Davidstraße wird momentan häufig als Durchgangsstraße genutzt. Mit der Einrichtung einer Fahrradstraße könnte dem entgegengewirkt werden und der Radverkehr attraktiver gestaltet werden. Im Bereich zwischen Bernhard-Nocht-Straße und St.Pauli Hafenstraße ist die Einrichtung von Schutzstreifen in beide Richtungen für den Radverkehr dringend erforderlich. Außerdem reichen die Fahrradbügel in der Davidstraße nicht aus. Es sind lediglich einige, wenige Fahrradbügel an der Kreuzung Bernhard-Noch-Straße/Davidstraße und Hopfenstraße/Davidstraße eingerichtet, die allerdings komplett belegt sind und nicht ausreichen. Die Aufstellung –auch zu Lasten von Autoparkplätzen- weiterer Fahrradbügel muss dringend erfolgen.
Zusammenfassend würde ich es begrüßen, wenn als erster Schritt die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h umgehend aus oben genannten Gründen reduziert wird. Langfristig wäre ich Ihnen dankbar Möglichkeiten zu prüfen, wie die Davidstraße für den Radverkehr sicher umgestaltet werden kann. Nur so kann die Mobilitätswende gelingen.“
Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Cityausschuss festgelegt, um sich
mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann
zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
• Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu?
Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
• Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der
Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen
entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende
Möglichkeiten:
• Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu?
Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die
Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
• Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der
Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen
entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
• Kann die Politik keine Einschätzung zur Eingabe abgeben? Dann wird die Eingabe ohne
Bewertung an die Fachbehörde abgegeben.
Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen
werden soll:
• Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
• Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
• Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
• Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
• Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse
der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der
Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
zugeleitet.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 07.01.2021 wie folgt Stellung:
Grundsätzlich obliegt die Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Straßenverkehrsbehörde. Eine Einrichtung als Fahrradstraße hat ebenfalls verkehrsrechtliche Fragestellungen, die ebenfalls zunächst seitens der Straßenverkehrsbehörde zu beantworten sind.
Die Davidstraße liegt derzeit nicht im Fokus der Radverkehrsplanung (Vorrang Velorouten, danach Bezirksrouten). Für eine Asphaltierung sind nicht unerhebliche Kosten zu erwarten, auch die erforderliche Personalkapazität müsste von anderen Maßnahmen abgezogen werden. Gegebenenfalls können Gründe des Denkmalschutzes dagegenstehen, dies muss durch die Behörde für Kultur und Medien beantwortet werden. Der Komfortgewinn für Radfahrer wäre auf jeden Fall groß. Zur Verbesserung der Situation wurden durch die Unterhaltung vor einiger Zeit die Fugen teilweise mit Vergussmasse aufgefüllt, dies ist aus unserer Sicht dauerhaft aber nicht ausreichend.
Die Davidstraße ist bereits auf unserer Bedarfsliste für zusätzliche Abstellbügel enthalten. Diese Liste kann aus Kosten- und Kapazitätsgründen nur sukzessive abgearbeitet werden. Derzeit liegen uns Bedarfe von rund 600 Bügeln vor, von denen außerhalb regulärer Baumaßnahmen rund 160 im Jahr finanziert werden können.
Um Beratung wird gebeten.