22-1482.2

Eingabe: Verkehrssituation in der Davidstraße

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23.03.2021
Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 vor der Beschlussfassung einstimmig um eine fachliche Stellungnahme gebeten. Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) wurde gebeten, eine Stellungnahme zur Information für den Petenten sowie für den Cityausschuss abzugeben.

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die

Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

„Die Davidstraße ist eine bunte und lebendige Straße im Herzen St-Paulis und verbindet die Reeperbahn quasi mit den Landungsbrücken. Um die Verkehrssicherheit und Attraktivität der Straße zu erhalten bzw. zu steigern, sind allerdings dringend Maßnahmen zu ergreifen.

 

In der Davidstraße gilt zur Zeit die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h pro Stunde. Ich bitte Sie zu prüfen, ob eine Reduzierung auf 30 km/h möglich ist und bitte Sie dies möglichst schnell umzusetzen. Zum einen ist Abschnitt zwischen Reeperbahn und Bernhard-Nocht-Straße mit Kopfsteinpflaster bedeckt. Das Befahren der Autos sorgt für enormen Lärm, der sowohl Anwohnerinnen und Anwohner als auch die dort ansässigen Läden, Restaurants sowie die Passanten stören. Durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit würde auch der Lärm gesenkt werden.      

 

Als weiterer Grund für die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit spricht außerdem die Verkehrssicherheit. Radfahrerinnen und Radfahrer haben keinen eigenen Radfahrstreifen und müssen somit im Mischverkehr auf der Straße fahren. Es ist für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährlich, wenn die Autos mit 50 km/h die Davidstraße durchqueren. Gern wird die Davidstraße auch als Rennstrecke für Autos genutzt.                 

 

Außerdem können die Autofahrerinnen und Autofahrer können im Zweifelsfall nur spät reagieren; die Radfahrerinnen und Radfahrer fühlen sich häufig bedrängt und verunsichert durch die heranrauschenden Autos. An Wochenenden ist zudem in Nicht-Corona-Zeiten die Anzahl der Passanten (mitunter betrunken) so hoch, dass das Befahren der Straße mit 50 km/h vollkommen unangemessen ist und eine Gefährdung darstellt. Eine Senkung der Höchstgeschwindigkeit würde sich außerdem positiv auf den CO2-Ausstoß auswirken und wäre ohne größeren Aufwand umsetzbar.

 

 Als weiteren Punkt möchte ich die Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer ansprechen. Hier besteht m.M.n. dringender Handlungsbedarf, damit die Mobilitätswende gelingen kann und Radfahrerinnen und Radfahrer in der Davidstraße sicher fahren können. Mögliche Lösungen sind m.M.n. die Asphaltierung der Davidstraße und die Einrichtung einer Fahrradstraße. Somit könnte der enorme Lärm durch das Kopfsteinpflaster weiter gesenkt werden. Die Davidstraße wird momentan häufig als Durchgangsstraße genutzt. Mit der Einrichtung einer Fahrradstraße könnte dem entgegengewirkt werden und der Radverkehr attraktiver gestaltet werden. Im Bereich zwischen Bernhard-Nocht-Straße und St.Pauli Hafenstraße ist die Einrichtung von Schutzstreifen in beide Richtungen für den Radverkehr dringend erforderlich. Außerdem reichen die Fahrradbügel in der Davidstraße nicht aus. Es sind lediglich einige, wenige Fahrradbügel an der Kreuzung Bernhard-Noch-Straße/Davidstraße und Hopfenstraße/Davidstraße eingerichtet, die allerdings komplett belegt sind und nicht ausreichen. Die Aufstellung –auch zu Lasten von Autoparkplätzen- weiterer Fahrradbügel muss dringend erfolgen.

 

Zusammenfassend würde ich es begrüßen, wenn als erster Schritt die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h umgehend aus oben genannten Gründen reduziert wird. Langfristig wäre ich Ihnen dankbar Möglichkeiten zu prüfen, wie die Davidstraße für den Radverkehr sicher umgestaltet werden kann. Nur so kann die Mobilitätswende gelingen.“

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Cityausschuss festgelegt, um sich

mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

 1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird                                     ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

 2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann

 

     zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

 3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich                   der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

   Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu?

 Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der

 Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

 

   Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der

 

     Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen

 

      entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

 1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird                                    ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

 2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende

 

     Möglichkeiten:

 

   Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu?

 

      Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die

 

      Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

 

   Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der

 

      Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen

 

      entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

   Kann die Politik keine Einschätzung zur Eingabe abgeben? Dann wird die Eingabe ohne

 

      Bewertung an die Fachbehörde abgegeben.

 

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen

werden soll:

 

  Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

 

  Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

 

  Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

 

  Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

 

  Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse

 

     der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der

 

     Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

 

     zugeleitet.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 07.01.2021 wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich obliegt die Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Straßenverkehrsbehörde. Eine Einrichtung als Fahrradstraße hat ebenfalls verkehrsrechtliche Fragestellungen, die ebenfalls zunächst seitens der Straßenverkehrsbehörde zu beantworten sind. 

 

Die Davidstraße liegt derzeit nicht im Fokus der Radverkehrsplanung (Vorrang Velorouten, danach Bezirksrouten). Für eine Asphaltierung sind nicht unerhebliche Kosten zu erwarten, auch die erforderliche Personalkapazität müsste von anderen Maßnahmen abgezogen werden. Gegebenenfalls können Gründe des Denkmalschutzes dagegenstehen, dies muss durch die Behörde für Kultur und Medien beantwortet werden. Der Komfortgewinn für Radfahrer wäre auf jeden Fall groß. Zur Verbesserung der Situation wurden durch die Unterhaltung vor einiger Zeit die Fugen teilweise mit Vergussmasse aufgefüllt, dies ist aus unserer Sicht dauerhaft aber nicht ausreichend.

 

Die Davidstraße ist bereits auf unserer Bedarfsliste für zusätzliche Abstellbügel enthalten. Diese Liste kann aus Kosten- und Kapazitätsgründen nur sukzessive abgearbeitet werden. Derzeit liegen uns Bedarfe von rund 600 Bügeln vor, von denen außerhalb regulärer Baumaßnahmen rund 160 im Jahr finanziert werden können.

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariates (PK) 14 mit Schreiben vom 04.03.2021 wie folgt Stellung:

 

Die Davidstraße verbindet als Bezirksstraße die Reeperbahn mit der St. Pauli Hafenstraße auf einer Länge von ca. 500m in Nord-/Südrichtung.

 

Der Oberflächenbelag besteht überwiegend aus Kopfsteinpflaster.

 

Je Fahrtrichtung steht dem Verkehr ein Fahrstreifen zur Verfügung. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 50km/h.

 

Nördlich der Bernhard-Nocht-Straße ist das Parken an den Fahrbahnrändern freigegeben oder durch VZ 286 StVO (eingeschränktes Haltverbot) zeitlich begrenzt. Südlich der Bernhard-Nocht-Straße führt die Davidstraße in Richtung Landungsbrücken und mündet nach ca. 200m in die tiefer gelegene St.Pauli Hafenstraße. In diesem Bereich der Davidstraße ist das Parken und Halten verboten.

Die Davidstraße wird in beiden Richtungen von der Buslinie 111 befahren. Zwischen der Erichstraße und der Bernhard-Nocht-Straße befindet sich eine Bushaltestelle der Linie 111 und gegenüber ein Haltebereich für Reisebusse des anliegenden Empire Riverside Hotels, sowie ein zeitlich begrenzter Taxenstand.

 

Die Kreuzungen Davidstraße/Friedrichstraße und Davidstraße/Bernhard-Nocht-Straße, sowie Beginn und Ende der Davidstraße werden jeweils durch Lichtsignalanlagen geregelt,

 

Die Davidstraße ist auf der westlichen Seite geprägt durch Gaststätten und Imbissbetriebe (zunehmend mit Außengastronomie). Auf dem westlichen Gehweg zwischen der Reeperbahn und der Herbertstraße findet täglich ab 20:00 Uhr die Straßenprostitution statt.

 

Südlich der Friedrichstraße zweigt die bekannte und touristisch attraktive Bordellstraße Herbertstraße von der Davidstraße ab. Insbesondere an den Wochenenden herrscht auf den Gehwegen der Davidstraße in den Abend- und Nachtstunden entsprechend viel Fußgängerverkehr. An das Amüsierviertel schließt sich südlich Wohnbebauung an.

 

Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

 

Um Tempo 30 anzuordnen, ist also eine Gefahrenlage vonnöten, die eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 erforderlich macht. Die Unfallauswertung der Verkehrsunfälle der letzten 3 Jahre war unauffällig. Eine Gefahrenlage ist nicht erkennbar.

 

Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Geschwindigkeit in der Davidstraße nicht im ortsüblichen Bereich liegt.

 

Das vielfach geäußerte Ansinnen, das Sicherheitsempfinden für Radfahrer und die Akzeptanz zur Nutzung der Fahrbahn zusätzlich durch Geschwindigkeitsbeschränkungen zu unterstützen, wenn kein Radweg, kein Schutzstreifen und kein Radfahrstreifen vorhanden sind, lässt außer Acht, dass das Radfahren auf der Straße bei Tempo 50 als nach § 3 Absatz 3 StVO „unter günstigsten Umständen zulässige Höchstgeschwindigkeit“ gesetzlich der Normalfall ist.

 

Die Zuständigkeit zur Errichtung einer Tempo 30 Zone obliegt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM).

 

VD51 weist jedoch darauf hin, dass sich gemäß § 45 (1c) StVO eine Tempo 30 Zone nicht in durch Lichtzeichen geregelten Kreuzungen und Einmündungen befinden darf. Somit müssten die bereits bestehenden Lichtsignalanlagen rückgebaut werden.

 

Bezüglich der Einrichtung einer nächtlichen Tempo 30 Strecke hat die Straßenverkehrsbehörde aufgrund der Einstufung der Davidstraße in die Lärmkategorie 1 keine Einwände. Gem. Lärmaktionsplan (3.Stufe) ist eine Umsetzung für 2022 avisiert.

 

Die Zuständigkeit liegt auch hier bei der BVM.

 

Die Polizei wird die Verkehrsverhältnisse im Rahmen der personellen Möglichkeiten vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.