22-1901

Eingabe: Sanierung Radweg Helgoländer Allee

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.09.2021
20.05.2021
18.05.2021
20.04.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

 „Mit dieser Eingabe bitte ich Sie der Bezirksversammlung per Beschluss die Sanierung des Radweges in der Helgoländer Allee in Fahrtrichtung Landungsbrücken zu empfehlen.

 

Zur Begründung: um Hamburg im Sinne der Mobilitätswende zu einer Fahrradstadt umzugestalten bedarf zahlreicher Maßnahmen zur Umgestaltungen des Verkehrsnetzes. Insbesondere die Verkehrsinfrasturktur für den Radverkehr ist an vielen Stellen noch deutlich ausbaufähig. Viele Wege im Hamburger Verkehrsnetz entsprechen zur Zeit nicht den Anforderungen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr.

Die Helgoländer Allee verbindet den Millerntorplatz mit den Landungsbrücken. In Fahrtrichtung Millerntorplatz ist der Radweg bereits saniert worden. In Fahrtrichtung Landungsbrücken weist der asphaltierte Radweg allerdings erhebliche Schäden auf.

 

Durch das starke Gefälle stellt dies eine große Gefahr dar. Die Risse in der Asphaltdecke sind oft nicht vorherzusehen und nicht selten müssen riskante Ausweichmanöver vorgenommen werden. Insbesondere ungeübte und unsichere Radfahrerinnen und Radfahrer fühlen sich verunsichert. Einige Radfahrerinnen und Radfahrer meiden diese Verbindung aufgrund der genannten Schwierigkeiten gänzlich.

Aufgrund der großzügigen räumlichen Gegebenheiten dürfte eine Sanierung vergleichsweise leicht umzusetzen sein.“

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt hierzu mit:

 

Die Helgoländer Allee ist eine Hauptverkehrsstraße. Eine grundlegende Sanierung des Radweges obliegt daher der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bzw. dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG).

Der Bezirk ist nur für die Verkehrssicherheit zuständig, Gefahrstellen werden nach Kenntnisnahme durch Wegewart oder Meldung beseitigt.

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

a)      Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

b)      Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein      Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

a)      Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

b)      Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

c)       Kann die Politik keine Einschätzung zur Eingabe abgeben? Dann wird die Eingabe ohne Bewertung an die Fachbehörde abgegeben.

 

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

 

a)      Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

 

b)      Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

 

c)       Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

 

d)      Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

 

 

Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.