Eingabe: Freigabe für den Radverkehr in der Balduinstraße in beide Richtungen zwischen Bernhard-Nocht-Straße und Friedrichstraße; hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Die nachfolgende Eingabe wurde bei der Vorsitzenden der Bezirksversammlung eingereicht. Gemäß Geschäftsordnung der Bezirksversammlung wurde diese an den Cityausschuss weitergeleitet.
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 einstimmig beschlossen, dass die Fachbehörde gebeten werden soll, den Vorschlag bzw. die Eingabe umzusetzen.
Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 19.11.2020 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.
"Die Balduinstraße auf St. Pauli ist als Einbahnstraße für den Autoverkehr von Richtung Reeperbahn kommend. Teile der Balduinstraße sind für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben. Der Abschnitt zwischen Bernhard-Nocht-Straße und Friedrichstraße ist allerdings nicht für den Radverkehr
freigegeben. Ich bitte Sie eine Prüfung zu veranlassen, ob im gesamten Verlauf der Balduinstraße der Radverkehr in beide Richtungen möglich ist. Das Verkehrsaufkommen ist in der Balduinstraße
vergleichsweise gering. Gleichzeitig ermöglicht die Fahrbahnbreite bei Gegenverkehr auszuweichen. Außerdem ist nicht ersichtlich, weshalb der Abschnitt zwischen Reeperbahn und Friedrichstraße für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben ist; der Abschnitt zwischen Friedrichstraße und Bernhrad-Nocht-Straße allerdings nicht, obwohl die Straßenführung nahezu identisch ist. Ich bitte Sie daher im Sinne der Mobilitätswende und zur Steigerung des Radverkehrs die Freigabe zu veranlassen."
Der Cityausschuss wird als für die Eingabe zuständiger Ausschuss über das Ergebnis informiert.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.