22-1351.1.1

Eingabe: Freigabe für den Radverkehr in der Balduinstraße in beide Richtungen zwischen Bernhard-Nocht-Straße und Friedrichstraße

Mitteilung öffentlich

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19.01.2021
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in seiner Sitzung am 19.11.2020 die Vorlage 22-1351.1 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung bestätigt. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wurde gebeten, der Intention des Beschlusses zu entsprechen und eine Information für den Petenten sowie für den Cityausschuss abzugeben.

 

 

"Die Balduinstraße auf St. Pauli ist als Einbahnstraße für den Autoverkehr von Richtung Reeperbahn kommend. Teile der Balduinstraße sind für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben. Der Abschnitt zwischen Bernhard-Nocht-Straße und Friedrichstraße ist allerdings nicht für den Radverkehr

 

freigegeben. Ich bitte Sie eine Prüfung zu veranlassen, ob im gesamten Verlauf der Balduinstraße der Radverkehr in beide Richtungen möglich ist. Das Verkehrsaufkommen ist in der Balduinstraße

 

vergleichsweise gering. Gleichzeitig ermöglicht die Fahrbahnbreite bei Gegenverkehr auszuweichen. Außerdem ist nicht ersichtlich, weshalb der Abschnitt zwischen Reeperbahn und Friedrichstraße für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben ist; der Abschnitt zwischen Friedrichstraße und Bernhrad-Nocht-Straße allerdings nicht, obwohl die Straßenführung nahezu identisch ist. Ich bitte Sie daher im Sinne der Mobilitätswende und zur Steigerung des Radverkehrs die Freigabe zu veranlassen."

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 52 nimmt als Zentrale Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 14 mit Schreiben vom 07.12.2020 wie folgt Stellung:

 

Die Silbersackstraße und in Verlängerung die Balduinstraße sind ab der Reeperbahn in Richtung St. Pauli Fischmarkt als Einbahnstraße ausgewiesen. Derzeit ist die Benutzung für den Radverkehr in Gegenrichtung nur im Bereich der Silbersackstraße zwischen Reeperbahn und Friedrichstraße erlaubt. Die zuständige Fachbehörde soll nunmehr prüfen, ob die gegenläufige Benutzung durch Radfahrende auch im gesamten Verlauf der Balduinstraße möglich ist.

Eine Prüfung durch das zuständige PK 14 ergab, dass bereits im Rahmen der StVO-Novelle im Jahr 1998 in der gesamten Balduinstraße die Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) angeordnet wurden.

Aus bislang hier unbekannten Gründen sind diese Zusatzzeichen in der Balduinstraße zwischen der Einmündung Bernhard-Nocht-Straße und der Friedrichstraße nicht mehr vorhanden.

Da von der Anordnung aus dem Jahr 1998 keine digitale Aufzeichnung vorhanden ist, wurde das Bezirksamt Hamburg-Mitte am 26.11.2020 durch Zusendung einer neuen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung auf Grundlage der alten Anordnung angeschrieben und zur Korrektur hinsichtlich der fehlenden Beschilderung aufgefordert. Der Zeitpunkt der Umsetzung kann durch die Verkehrsdirektion nicht beeinflusst werden, da die erneute Montage der Zusatzzeichen 1022-10 StVO dem zuständigen Bezirksamt Mitte obliegt.

Dem Wunsch des Hauptausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte kann somit entsprochen werden.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.