Eingabe: Freigabe für den Radverkehr in der Balduinstraße in beide Richtungen zwischen Bernhard-Nocht-Straße und Friedrichstraße
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
"Die Balduinstraße auf St. Pauli ist als Einbahnstraße für den Autoverkehr von Richtung Reeperbahn kommend. Teile der Balduinstraße sind für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben. Der Abschnitt zwischen Bernhard-Nocht-Straße und Friedrichstraße ist allerdings nicht für den Radverkehr
freigegeben. Ich bitte Sie eine Prüfung zu veranlassen, ob im gesamten Verlauf der Balduinstraße der Radverkehr in beide Richtungen möglich ist. Das Verkehrsaufkommen ist in der Balduinstraße
vergleichsweise gering. Gleichzeitig ermöglicht die Fahrbahnbreite bei Gegenverkehr auszuweichen. Außerdem ist nicht ersichtlich, weshalb der Abschnitt zwischen Reeperbahn und Friedrichstraße für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben ist; der Abschnitt zwischen Friedrichstraße und Bernhrad-Nocht-Straße allerdings nicht, obwohl die Straßenführung nahezu identisch ist. Ich bitte Sie daher im Sinne der Mobilitätswende und zur Steigerung des Radverkehrs die Freigabe zu veranlassen."
Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
Ausschuss zur Eingabe positionieren:
• Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der
Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
• Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der
Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
Möglichkeiten:
• Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die
Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
• Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der
Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
• Kann die Politik keine Einschätzung zur Eingabe abgeben? Dann wird die Eingabe ohne Bewertung an die Fachbehörde abgegeben.
Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
• Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
• Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
• Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
• Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
• Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der
Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
zugeleitet.
Um Beratung wird gebeten.