22-1351

Eingabe: Freigabe für den Radverkehr in der Balduinstraße in beide Richtungen zwischen Bernhard-Nocht-Straße und Friedrichstraße

Vorlage öffentlich

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27.10.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

"Die Balduinstraße auf St. Pauli ist als Einbahnstraße für den Autoverkehr von Richtung Reeperbahn kommend. Teile der Balduinstraße sind für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben. Der Abschnitt zwischen Bernhard-Nocht-Straße und Friedrichstraße ist allerdings nicht für den Radverkehr

freigegeben. Ich bitte Sie eine Prüfung zu veranlassen, ob im gesamten Verlauf der Balduinstraße der Radverkehr in beide Richtungen möglich ist. Das Verkehrsaufkommen ist in der Balduinstraße

vergleichsweise gering. Gleichzeitig ermöglicht die Fahrbahnbreite bei Gegenverkehr auszuweichen. Außerdem ist nicht ersichtlich, weshalb der Abschnitt zwischen Reeperbahn und Friedrichstraße für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben ist; der Abschnitt zwischen Friedrichstraße und Bernhrad-Nocht-Straße allerdings nicht, obwohl die Straßenführung nahezu identisch ist. Ich bitte Sie daher im Sinne der Mobilitätswende und zur Steigerung des Radverkehrs die Freigabe zu veranlassen."

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

  1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein

Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

  1. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann

zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

  1. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der

Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu?                                           Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der

 Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

  Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der

  Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen                                           entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

  1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein

Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

  1. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende

Möglichkeiten:

 

 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu?                                           Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die

 Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

  Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der

  Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen                                           entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

  Kann die Politik keine Einschätzung zur Eingabe abgeben? Dann wird die Eingabe ohne                             Bewertung an die Fachbehörde abgegeben.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse               der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der

 Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

 zugeleitet.

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.