22-0067

Eingabe: Auswirkungen des Schlagermove auf das Wohnumfeld

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.01.2020
22.10.2019
24.09.2019
06.08.2019
Sachverhalt

 

Die nachfolgende Eingabe an die Bezirksversammlung ist am 14.07.2019 eingegangen. Gemäß Geschäftsordnung der Bezirksversammlung werden Eingaben an den zuständigen Fachausschuss weitergeleitet. Da zurzeit kein geeigneter Fachausschuss tagt, wird die Eingabe dem Hauptausschuss vorgelegt.

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.08.2019 die Beschlussfassung über die Eingabe an den Cityausschuss abgegeben.

 

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 um weitere Stellungnahmen der zuständigen Behörden und der Verwaltung gebeten und die Behandlung der Eingabe auf den nächsten Sitzungstermin vertagt.

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

die Beschwerdelage zum diesjährigen Schlagermove stellt sich aus Sicht des Bezirksamts wie folgt dar:

 

Bei der auf Kosten des Veranstalters eingerichteten Beschwerdehotline gingen am Veranstaltungstag 8 Beschwerden zum Schlagermove ein. Im Nachgang der Veranstaltung erhielt das Bezirksamt 7 Beschwerden/Eingaben.

 

Weiterhin ist anzumerken, dass der Veranstalter auf seiner Homepage für Gäste und Anwohner umfangreiche Informationen zur Veranstaltung sowie eine Hotline Nummer hinterlegt hatte. Unter dieser Nummer konnten z.B. verunreinigte Hauseingänge gemeldet werden, so dass seitens des Veranstalters eine umgehende Reinigung veranlasst werden konnte. Darüber hinaus gab es einen Übersichtsplan über alle WC-Einheiten, WC- Container sowie Mobilzaun Urinale, die entlang der gesamten Move-Strecke sowie an markanten Eckpunkten der Anwohnerstraßen den Gästen des Schlagermoves kostenlos zur Verfügung standen. Um den individuellen Fehlverhalten einzelner Menschen entgegenzuwirken, wurde seitens des Veranstalters des Weiteren eine umfangeiche Informationskampagne in den sozialen Medien, auf deren Homepage und eine „Bannerkampagne“ entlang der Streckenführung gegen das Wildpinkeln und vollem Respekt gegenüber den Anwohnern initiiert.

 

Zu Stellungnahmen der Behörden siehe Nachtrag in der Niederschrift des Cityausschusses vom 24.09.2019.

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit großem Interesse und sicher auch einiger Genugtuung haben wir in der Vergangenheit die Diskussion im Bezirk Hamburg-Mitte darüber verfolgt, dass etwas gegen die Ballung von Veranstaltungen – insbesondere im Stadtteil St. Pauli – und deren Auswirkungen auf die direkt betroffene Wohnbevölkerung unternommen werden soll. Wir haben auch durchaus Verständnis dafür, dass ein „Event“ wie der Schlagermove irgendwie zu St. Pauli gehört, und gesehen, dass einige Vorkehrungen getroffen worden sind, das Umfeld zumindest in hygienischer Hinsicht etwas zu entlasten.

 

Wir haben uns gestern, am Sonnabend, auf die fröhlichen und lauten Besucher eingestellt und sind am Nachmittag vor Beginn des Umzuges zu Freunden im Norden Hamburgs gefahren, nachdem wir aber vom Vorglühen auf dem Heiligengeistfeld bereits seit etwa 13:00 Uhr beschallt wurden. Bei der Rückkehr gegen 19:00 Uhr herrschte im weiteren Umfeld unseres Wohnortes ein bisher noch nicht erlebtes Chaos auf den Straßen, das wir aber geduldig, mit gewissen Ortskenntnissen ausgestattet, langsam umfahren konnten und dabei auf ein großes Aufgebot ordnender und überwiegend freundlicher Polizeibeamter stießen. In dem Zusammenhang haben wir uns als verantwortungsbewusste Bürger dieser Stadt gefragt, was letztendlich diesen Aufwand rechtfertigt und welche Kosten dafür entstanden sind bzw. entstehen. Das aber nur am Rande.

 

Zu Hause in der Bernhard-Nocht-Straße angekommen, mussten wir sämtliche Fenster schließen und wurden trotzdem von zwei Openair-Veranstaltungen – auf dem Spielbudenplatz und dem Heiligengeistfeld – beeinträchtigt. Die einzelnen Darbietungen/Musikstücke waren durch die geschlossenen Fenster gut zu verstehen, wir mussten mit eigener Musik für uns gegenhalten, weil Geschmäcker bekanntlich sehr verschieden sind. Aber auch dafür hatten wir begrenztes Verständnis, weil ein solcher Schlagermove nun mal auch ausklingen darf.

 

Als aber gegen Mitternacht immer noch unveränderte Lautstärke von beiden Quellen zu hören war, und wir eigentlich daran dachten, bei geöffnetem Fenster zur Nachtruhe zu kommen, haben wir beim PK Davidwache telefonisch angefragt, wie lange diese Veranstaltungen genehmigt seien. Die Antwort für den Spielbudenplatz lautete 02:30 Uhr, was uns zunächst sprachlos machte. Als genehmigende Behörde wurde uns das Bezirksamt Hamburg-Mitte genannt.

 

Tatsächlich ging die Veranstaltung auf dem Spielbudenplatz bis 03:00 Uhr heute Morgen, und die für uns etwas erträglicheren, aber immer noch durch das geschlossene Fenster hörbaren Klänge vom Heiligengeistfeld bis nach 04:00 Uhr.

 

Bei allem Verständnis für den Wunsch unserer Stadtverantwortlichen, Hamburg touristisch attraktiv zu halten, ist dieser Umgang mit Bürgern/Anwohnern unerträglich. Sollte diese Doppelveranstaltung wirklich vom Bezirksamt Hamburg-Mitte mit dem Segen der Bezirksversammlung in diesem Ausmaß genehmigt worden sein, halten wir das für einen Skandal. Die allgemein üblichen Immissionsrichtwerte sind – insbesondere in den Nachtzeiten – nicht eingehalten worden. Dieses Gebaren steht absolut nicht im Einklang mit den eingangs erwähnten Bemühungen, die von derartigen und geballten Veranstaltungen betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.

 

Wir erwarten eine Begründung dafür, dass diese Zulassung so ohne Rücksicht auf das Wohnumfeld erfolgt ist und wie Sie gedenken, in Zukunft damit umzugehen. Wir weisen in diesem Zusammenhang deutlich darauf hin, dass wir uns bewusst für den Stadtteil St. Pauli entschieden haben und nicht erwarten wollen und können, hier die Idylle der Walddörfer vorzufinden. Aber diese rasante Entwicklung der Bürgerbelastung ist unerträglich und muss angehalten werden.

 

In Erwartung Ihrer Ausführungen verbleiben wir

 

mit freundlichem Gruß

 

 

 

 

 

 

Nach § 14 (5) GO BV können die Entscheidungen des Ausschusses nach erfolgter Beratung lauten:

 

a) Die Eingabe oder Beschwerde wird dem Bezirksamt

– zur Kenntnisnahme,

– zur Berücksichtigung,

– zur Erwägung,

– mit einer Empfehlung, bestimmte, näher bezeichnete Maßnahmen zu veranlassen,

– zur Weiterleitung an die zuständige Behörde,

– als Material zur Information,

überwiesen.

 

b) Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

 

c) Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

 

d) Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

 

e) Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

 

f) Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fachausschüsse der Bezirksversamm-lung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Das Bezirksamt gibt zu der Eingabe folgende Stellungnahme ab:

 

Die Veranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld brauchen keine Genehmigung an sich, seit es kein bauordnungsrechtliches Genehmigungsverfahren für Open-Air-Veranstaltungen mehr gibt. Die Platzvergabe auf dem Heiligengeistfeld liegt im Zuständigkeitsbereich der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI). Für den Spielbudenplatz gibt es eine Betreibergesellschaft, die die Veranstaltungen auf ihrem Gelände plant, ohne dass sie weitere Erlaubnisse einholen müsste, da auch der Alkoholausschank dort durch eine dauerhafte Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG) geregelt ist.

Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS) des Bezirksamtes hat ergänzend für den Schlagermove auf dem Heiligengeistfeld lediglich den Ausschank von Alkohol gestattet und einen Markt festgesetzt, wie es bei derartigen Veranstaltungen üblich ist. Es gab auch kein weiteres ordnungsrechtliches Handeln seitens des Fachamtes in der Sache, dass als „Genehmigung“ des Schlagermoves gewertet werden könnte.  

Wie es zu der Auskunft beim Polizeikommissariat Davidwache kommen konnte, dass das Bezirksamt Hamburg-Mitte genehmigende Behörde sei, obwohl diese Situation schon seit Jahren so ist und auch allen Beteiligten bekannt sein sollte, kann hier nicht nachvollzogen werden.

 

Beim Bezirksamt Hamburg-Mitte sind zehn Beschwerden zu den Themen Lärm, Hubschrauber, Müll, Unbegehbarkeit des Viertels, Wildpinkeln sowie Schlagermove allgemein eingegangen.

 

Im Übrigen wird auf die beiliegende Mitteilung Drs. Nr. 21-5095.2 „Auflagen für den Schlagermove 2019 zum Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern“ verwiesen.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

Anlage: Drs. Nr. 21-5095.2