23-1181.2

E-Scooter auf den Wochenmärkten

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 24.09.2026 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Verbraucherschutz Ö 5.3

Sachverhalt

Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 die Beschlussfassung über den Antrag einstimmig mit der Bitte an die Verwaltung vertagt, die bisherigen Maßnahmen zusammenzufassen und zu erläutern, welcher Nutzen bei weiteren Möglichkeiten zu erwarten wären.

Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung darum gebeten wird, die Variante 1 aus der Vorlage der Verwaltung vom 18.03.2026 auf allen Wochenmärkten umzusetzen.

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Aus Sicht der Verwaltung gibt es drei Möglichkeiten, ein eScooter-Verbot auf dem Wochenmarkt kenntlich zu machen.

Variante 1: Ergänzung der Wochenmarktinformationsschilder

Jeder bezirklicher Wochenmarkt im Bezirk Hamburg-Mitte verfügt über mindestens ein festmontiertes Schild, das einen Wochenmarktstandort kenntlich macht (sh. Abbildung 1). Für alle Wochenmärkte gibt es 30 dieser Schilder an zentralen Punkten der Marktflächen.

Dieses Schild weist auch auf die Verbote zum Mitführen von Hunden und Fahrrädern hin. Grundsätzlich könnte dieses Schild mit einem neuen Aufkleber so angepasst werden, dass ein eScooter-Verbot ergänzt wird. Das Verbotszeichen verfügt über die Maße ca. 5 x 5 cm.

Abbildung 1: aktuelles Hinweisschild (aufgenommen am 02.03.2026 auf dem Wochenmarkt Großneumarkt)

Die Aktualisierung dieser Schilder ist aus Sicht der Verwaltung eine kostengünstige Variante. Die Recherchen haben ergeben, dass mit Kosten in Höhe von schätzungsweise 30 €r die Beschaffung witterungsbeständiger Aufkleber zu rechnen wäre.

Die Sichtbarkeit und der Nutzen dieses Hinweises sind aus Sicht der Verwaltung aufgrund der geringen Größe und der damit verbundenen geringen Präsenz jedoch als gering einzuschätzen.

Variante 2: flächendeckende Ergänzung fest montierter Hinweisschilder

Neben den Wochenmarktinformationsschildern wäre ergänzend bzw. ersetzend die Anbringung eines deutlich sichtbareren Schildes, analog z. B. zu dem Schild auf dem Großneumarkt das auf die Verbote zum Mitführen von Fahrrädern und Hunden hinweist (sh. Abbildung 2), denkbar.

Abbildung 2: festmontiertes Hinweisschild in der bisherigen Ausführung (aufgenommen am 02.03.2026 auf dem Wochenmarkt Großneumarkt)

Abbildung 3: Alternativentwurf Hinweisschild

Im Gegensatz zur Variante 1 wären die Verbote bereits deutlich sichtbarer. Für eine flächendeckende Ergänzung der Informationsbeschilderung müssten 30 neue Schilder (sh. Entwurf Abbildung 3) in der Größe 450 x 600 mm, beschafft werden. Der Bruttopreis liegt bei ca. 119,60 €/Stück.

Anzahl

Preis brutto

30

3.588,00 €

Variante 3: Aufsteller

Gegenwärtig weist die Verwaltung auf einigen Wochenmärkten mit Aufstellern, die an den zentralen Zugangsstellen für die Märkte aufgestellt sind, auf die Verbote zum Mitführen von Hunden, Fahrrädern und eScootern hin (sh. Abbildung 4). Die MarktmeisterInnen sind angewiesen, diese Aufsteller zu Marktbeginn auf- bzw. zu Marktende abzubauen.

Abbildung 4: aktuelles Hinweisschild (aufgenommen am 30.01.2026 auf dem Wochenmarkt Billstedt)

Gegenwärtig verfügt die Verwaltung über insgesamt 22 solcher Aufsteller, die im Jahr 2020 für die Information über geltenden Regelungen der Verordnung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 beschafft wurden. Mittlerweile stellen sie an den Hauptzugängen zu den Märkten allgemeine Verhaltensregeln auf dem Markt dar. Hierbei handelt es sich um ein kostengünstiges Modell der Größe DIN A0, das den Witterungsbedingungen (insbesondere Wind und Regen bzw. Feuchtigkeit) nicht dauerhaft standhält. Daher werden laufend defekte Aufsteller ausgesondert. Bei schlechten Witterungsbedingungen wird zudem auf das Aufstellen verzichtet, damit die Aufsteller nicht zur Gefahr für Dritte werden.

Die aktuell vorhandenen Aufsteller verteilen sich wie folgt aus den bisherigen Erfahrungen zur Notwendigkeit entsprechender Hinweisschilder auf die Wochenmärkte:

Wochenmarkt

Bestand

Zugänge zum Markt insgesamt

Differenz

Billstedt

6

7

-1

Berta-Kröger-Platz (Wilhelmsburg)

0

6

-6

Carl-von-Ossietzky-Platz (St. Georg)

2

2

0

Finkenwerder

2

2

0

Großneumarkt

4

5

-1

Hamm

4

5

-1

Horn

1

2

-1

Rothenburgsort

0

3

-3

Stübenplatz (Wilhelmsburg)

3

4

-1

Summe gesamt

22

36

-14

Im Gegensatz zu den Varianten 1 und 2 weisen die Aufsteller deutlich präsenter, auch bei nicht unmittelbarer Anwesenheit der Marktaufsicht, auf die bestehenden Verhaltensregeln hin. Gleichzeitig sind sie nicht ortsgebunden. Sie können in den Zugangswegen zur Marktfläche aufgestellt werden und bei Bedarf (z. B. Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen) schnell aus dem Weg genommen werden. Zudem gewährleisten sie weiterhin einen überwiegend ungehinderten Zu- und Abfluss von Marktbesuchenden.

Die Verwaltung hat Recherchen zu einer Kostenschätzung vorgenommen. Dabei konnte ein geeignetes Kundenstopper-Modell der Größe DIN A0 gefunden werden, das sowohl stand- als auch witterungsfest ist, gleichzeitig jedoch auch noch gut durch eine Marktaufsicht allein bewegt werden kann. Der Bruttopreis liegt bei ca. 227,09 €/Stück. Weiterhin wird der Druck auf wetterfestem Papier vorgeschlagen (33,43 €/Stück):

Variante 3.1

Zusätzliche Beschaffung

Anzahl

System DIN A0 (brutto)

14 Aufsteller

3.179,26 €

14 Plakate

468,02 €

Gesamt

3.647.28 €

Variante 3.2

Vollständige witterungsbeständige Ersatzbeschaffung

Anzahl

System DIN A0 (brutto)

36 Aufsteller

8.175,24 €

36 Plakate

1.203,48 €

Gesamt

9.378,72 €

Die Aufsteller stellen im Ergebnis eine deutlich kostenintensivere Maßnahme dar, bieten aus Sicht der Verwaltung allerdings auch die beste Signalwirkung von allen Varianten.

Finanzierung:

Aufgrund der fehlenden Kostendeckung in der Durchführung und Bewirtschaftung der bezirklichen Wochenmärkte könnten für die angedachten Maßnahmen nur Kleinstbeträge (Variante 1) aus den Haushaltsmitteln der Wochenmärkte durch die Verwaltung übernommen werden. Eine Umsetzung der Varianten 2 und 3 würde eine Finanzierung aus den Sondermitteln der Bezirksversammlung erforderlich machen.

glicher Beschluss:

  1. Welche Variante soll umgesetzt werden.
  2. Sollte die Variante 2 oder 3.1 bzw. 3.2 gewählt werden, sind zur Umsetzung Mittel der Bezirksversammlung zur Verfügung zu stellen.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt am 09.09.2026 wie folgt Stellung:

Die Umsetzung des Beschlusses ist erfolgt.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Großneumarkt Berta-Kröger-Platz Carl-von-Ossietzky-Platz Stübenplatz Wochenmarkt Billstedt Carl-von-Ossietzky-Platz

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.