E-Scooter auf dem Billstedter Wochenmarkt
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 den nachfolgenden Antrag
der CDU-, SPD- und FDP-Fraktionen einstimmig beschlossen.
Während der Marktzeiten fahren auf dem Billstedter Wochenmarkt oft E-Scooter über den Markt. Da von diesen Rollerfahrern genauso eine Gefahr ausgeht wie von den Radfahrern, sind diese Durchfahrten an Markttagen zu unterbinden.
Petitum/Beschluss:
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Billstedter Marktplatz ist durch Verkehrszeichen als Fußgängerzone mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei, ausgenommen an Markttagen“ und „Marktbeschicker an Markttagen frei“ in der Benutzung begrenzt.
Der Platz darf somit allein von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden. An Markttagen dürfen Marktbeschicker, allerdings keine Radfahrende den Platz befahren.
Für E-Scooter gelten die Regeln und Beschilderungen analog zu den Radfahrenden. Die StVO sieht kein eigenes E-Scooter-Verbotsschild vor und Eigenkreationen dürfen nicht im Zusammenhang mit StVO-Schildern verwendet werden. Die vorhandene Beschilderung ist hier rechtlich eindeutig und bedarf keiner Ergänzung.
Sachverhalt:
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 den nachfolgenden Antrag
der CDU-, SPD- und FDP-Fraktionen einstimmig beschlossen.
Während der Marktzeiten fahren auf dem Billstedter Wochenmarkt oft E-Scooter über den Markt. Da von diesen Rollerfahrern genauso eine Gefahr ausgeht wie von den Radfahrern, sind diese Durchfahrten an Markttagen zu unterbinden.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Billstedter Marktplatz ist durch Verkehrszeichen als Fußgängerzone mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei, ausgenommen an Markttagen“ und „Marktbeschicker an Markttagen frei“ in der Benutzung begrenzt.
Der Platz darf somit allein von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden. An Markttagen dürfen Marktbeschicker, allerdings keine Radfahrende den Platz befahren.
Für E-Scooter gelten die Regeln und Beschilderungen analog zu den Radfahrenden. Die StVO sieht kein eigenes E-Scooter-Verbotsschild vor und Eigenkreationen dürfen nicht im Zusammenhang mit StVO-Schildern verwendet werden. Die vorhandene Beschilderung ist hier rechtlich eindeutig und bedarf keiner Ergänzung.