22-3334.1

E-Scooter auf dem Billstedter Wochenmarkt

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 17.01.2023 Regionalausschuss Billstedt Ö 8.6

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 den nachfolgenden Antrag

der CDU-, SPD- und FDP-Fraktionen einstimmig beschlossen.

Während der Marktzeiten fahren auf dem Billstedter Wochenmarkt oft E-Scooter über den Markt. Da von diesen Rollerfahrern genauso eine Gefahr ausgeht wie von den Radfahrern, sind diese Durchfahrten an Markttagen zu unterbinden.

 

Petitum/Beschluss:

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Verbotsschild für Hunde und Radfahrer durch ein Piktogramm E-Scooter ergänzt wird.
  2. Der Regionalausschuss wird über die Erledigung informiert.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Der Billstedter Marktplatz ist durch Verkehrszeichen als Fußngerzone mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei, ausgenommen an Markttagen“ und „Marktbeschicker an Markttagen frei“ in der Benutzung begrenzt.

Der Platz darf somit allein von Fußngern und Radfahrern genutzt werden. An Markttagen dürfen Marktbeschicker, allerdings keine Radfahrende den Platz befahren.

r E-Scooter gelten die Regeln und Beschilderungen analog zu den Radfahrenden. Die StVO sieht kein eigenes E-Scooter-Verbotsschild vor und Eigenkreationen dürfen nicht im Zusammenhang mit StVO-Schildern verwendet werden. Die vorhandene Beschilderung ist hier rechtlich eindeutig und bedarf keiner Ergänzung.

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 den nachfolgenden Antrag

der CDU-, SPD- und FDP-Fraktionen einstimmig beschlossen.

Während der Marktzeiten fahren auf dem Billstedter Wochenmarkt oft E-Scooter über den Markt. Da von diesen Rollerfahrern genauso eine Gefahr ausgeht wie von den Radfahrern, sind diese Durchfahrten an Markttagen zu unterbinden.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Verbotsschild für Hunde und Radfahrer durch ein Piktogramm E-Scooter ergänzt wird.
  2. Der Regionalausschuss wird über die Erledigung informiert.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Der Billstedter Marktplatz ist durch Verkehrszeichen als Fußngerzone mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei, ausgenommen an Markttagen“ und „Marktbeschicker an Markttagen frei“ in der Benutzung begrenzt.

Der Platz darf somit allein von Fußngern und Radfahrern genutzt werden. An Markttagen dürfen Marktbeschicker, allerdings keine Radfahrende den Platz befahren.

r E-Scooter gelten die Regeln und Beschilderungen analog zu den Radfahrenden. Die StVO sieht kein eigenes E-Scooter-Verbotsschild vor und Eigenkreationen dürfen nicht im Zusammenhang mit StVO-Schildern verwendet werden. Die vorhandene Beschilderung ist hier rechtlich eindeutig und bedarf keiner Ergänzung.

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