22-4664.2

Die ehemalige Hausmeisterwohnung am Schulstandort Billbrookdeich wiederherstellen

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.11.2024
Ö 4.2
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-4664 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

 

Die Räumlichkeiten im Schulstandort Billbrookdeich dienen derzeit als wichtiger Treffpunkt für die Bewohnerinnen und Bewohner des Sozialraums Billbrook. Diese Angebote sind von großer Bedeutung für die Integration der Menschen und ermöglichen es, soziale Kontakte zu knüpfen und Unterstützung in verschiedenen Lebenslagen zu erhalten.

 

Diese Maßnahme ist notwendig, um den räumlichen Bedarf für die Beratungs- und Unterstützungsangebote im Sozialraum Billbrook auch während der Bauphase der Schule Schleemer Park am Oberschleems im Zeitraum von 2024 bis 2028 decken zu können.

 

Die Investition in die Wiederherstellung der Hausmeisterwohnung ermöglicht es, die notwendigen Räumlichkeiten für die bezirklichen Angebote entsprechend einzurichten und somit weiterhin die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner zu erfüllen. Dazu gehören Arbeiten an Böden, Wänden und auch der Elektrik.

 

Derzeit liegt die Zuständigkeit für den Umbau bei der BAGSFI.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen, dass

 

  1. Die Verwaltung sich dafür einsetzt, dass die ehemalige Hausmeisterwohnung aus Mitteln der BAGSFI ausreichend hergerichtet wird.

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt mit Schreiben vom 08.10.2024 wie folgt Stellung:

 

In dem industriell geprägten Stadtteil Billbrook mit einem hohen Anteil von zugewanderten Menschen sind niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Stärkung der vorhandenen Infrastruktur von besonderer Bedeutung. Zum Stichtag 30. April 2024 sind insgesamt 1.389 Personen an fünf Standorten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Billbrook untergebracht, darunter befinden sich 1.030 zugewanderte Personen. Vor Ort wird ein hoher Beratungsbedarf festgestellt. Die im Rahmen von Sozialräumlichen Integrationsnetzwerken (SIN) und Sozialräumlichen Angeboten der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) geförderten Beratungs- und Unterstützungsangebote stellen einen wichtigen integrativen Baustein für die Menschen vor Ort dar.  Die Räumlichkeiten im Schulstandort Billbrookdeich stellen derzeit einen wichtigen Treffpunkt für die Bewohnerinnen und Bewohner des Sozialraums Billbrook dar.

 

Die Sozialbehörde hat unter Beachtung der Wahrung einer guten Haushaltsführung auf der Grundlage einer bedarfsorientierten Angebotslandschaft eine auskömmliche Versorgung der Bedarfe im Bereich der Sozialräumlichen Angebote im Blick. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen.

 

Um der Entwicklung in 2024 im Zusammenhang mit dem Ausbau weiterer Unterkünfte für Schutzsuchende gerecht werden zu können, sind mit den Bezirksämtern regelmäßige Standortkonferenzen zur sozialen Infrastruktur vereinbart. Hier wurde u.a. auch der Bedarf zur Herrichtung von Räumlichkeiten zum Erhalt der Angebote erörtert. Der Mehrbedarf wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.