Die ehemalige Hausmeisterwohnung am Schulstandort Billbrookdeich wiederherstellen (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 14.05.2024 Hauptausschuss Ö 6.10
Die Räumlichkeiten im Schulstandort Billbrookdeich dienen derzeit als wichtiger Treffpunkt für die Bewohnerinnen und Bewohner des Sozialraums Billbrook. Diese Angebote sind von großer Bedeutung für die Integration der Menschen und ermöglichen es, soziale Kontakte zu knüpfen und Unterstützung in verschiedenen Lebenslagen zu erhalten.
Diese Maßnahme ist notwendig, um den räumlichen Bedarf für die Beratungs- und Unterstützungsangebote im Sozialraum Billbrook auch während der Bauphase der Schule Schleemer Park am Oberschleems im Zeitraum von 2024 bis 2028 decken zu können.
Die Investition in die Wiederherstellung der Hausmeisterwohnung ermöglicht es, die notwendigen Räumlichkeiten für die bezirklichen Angebote entsprechend einzurichten und somit weiterhin die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner zu erfüllen. Dazu gehören Arbeiten an Böden, Wänden und auch der Elektrik.
Derzeit liegt die Zuständigkeit für den Umbau bei der BAGSFI.
Petitum/Beschluss:
Die Bezirksversammlung möge beschließen, dass
Sachverhalt:
Die Räumlichkeiten im Schulstandort Billbrookdeich dienen derzeit als wichtiger Treffpunkt für die Bewohnerinnen und Bewohner des Sozialraums Billbrook. Diese Angebote sind von großer Bedeutung für die Integration der Menschen und ermöglichen es, soziale Kontakte zu knüpfen und Unterstützung in verschiedenen Lebenslagen zu erhalten.
Diese Maßnahme ist notwendig, um den räumlichen Bedarf für die Beratungs- und Unterstützungsangebote im Sozialraum Billbrook auch während der Bauphase der Schule Schleemer Park am Oberschleems im Zeitraum von 2024 bis 2028 decken zu können.
Die Investition in die Wiederherstellung der Hausmeisterwohnung ermöglicht es, die notwendigen Räumlichkeiten für die bezirklichen Angebote entsprechend einzurichten und somit weiterhin die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner zu erfüllen. Dazu gehören Arbeiten an Böden, Wänden und auch der Elektrik.
Derzeit liegt die Zuständigkeit für den Umbau bei der BAGSFI.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung möge beschließen, dass
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