Denkmalschutz jetzt stärken mit der Novellierung der HBauO
die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2017 den u.a. Antrag der CDU-Fraktion einstimmig in den Stadtplanungsausschuss überwiesen mit der Maßgabe, dass für die Beratungen hierzu im Stadtplanungsausschuss bereits eine Stellungnahme/Bewertung des Bezirksamtes vorgelegt werden soll.
Seit im 19. Jahrhundert die grundlegenden Kriterien der modernen Denkmalpflege entwickelt wurden, halten die Debatten um ihre richtige Anwendung an. Jede Generation diskutiert und bewertet neu, was sie warum für die Zukunft bewahren will.
Da in Hamburg für Stadtplanung und Baurecht (auch für Abriss) die Zuständigkeit in den Bezirken liegt, ist es unbedingt erforderlich, auch dort für das Thema Denkmalschutz zu sensibilisieren und in allen Fällen, in denen der Denkmalschutz betroffen ist auch die Denkmalschutzbehörde proaktiv einzubeziehen. Aus den bisherigen praktischen Erfahrungen in den Hamburger Bezirken mit dem vereinfachten Genehmigungsverfahren für Wohngebäude nach § 61 HBauO, die nämlich schlecht sind, muss die Frage des Denkmalschutzes wieder in die Prüfung aufgenommen werden. Mit der Novelle zum Denkmalschutzgesetz in Hamburg und der damit verbundenen Einführung des ipsa-lege-Prinzips am 01. Mai 2013 können in Hamburg die Bauprüfabteilungen der Bezirke mit Blick in die nachrichtliche Denkmalliste die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes leicht feststellen und im positiven Falle das Denkmalschutzamt beteiligen, bzw. eine verbindliche Auflage an den Antragsteller zur Einbeziehung des Denkmalschutzamtes erteilen. Die Gefahr einer zeitlichen Verzögerung des Bauprüfverfahrens ist nicht gegeben. Zurzeit wird die Hamburgische Bauordnung novelliert. Und auf diese Weise gehen Hamburg keine Denkmäler verloren.
Dies vorausgeschickt beschließt die Bezirksversammlung:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
sich beim Hamburger Senat dafür einzusetzen, dass bei der aktuell anstehenden Novellierung der Hamburger Bauordnung die Prüfung der Denkmaleigenschaft eines Gebäudes in das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO aufgenommen wird.
Stellungnahme des Fachamtes Bauprüfung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte:
Das Fachamt Bauprüfung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte befürwortet den o.g. Antrag.
Der Stadtplanungsausschuss wird um Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung gebeten.