Dem Wahrzeichen Leuchtfeuer Bunthaus gerecht werden
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-4124 einstimmig zugestimmt.
Das Leuchtfeuer Bunthaus ist eine Sehenswürdigkeit auf unserer Elbinsel, die viele Camper, Naturfreunde und Wilhelmsburger regelmäßig per Rad oder fußläufig an der Bunthäuser Spitze besuchen. Hier teilt sich die Elbe für ca. 20 Kilometer in eine Norder- und Süderelbe und zugleich können die Besucher nach Durchquerung der Allee, die durch die schöne Auenlandschaft führt, auf dem hölzernen Leuchtturm eine großartige Aussicht über das Naturschutz- und Stromtrennungsgebiet erlangen.
Laut Informationen aus dem Internet wurde der Leuchtturm zum 800. Hafengeburtstag 1989 und im August 2007 von der Stackmeisterei der Hamburg Port Authority renoviert und steht seit 2005 unter Denkmalschutz.
In der letzten Zeit fand jedoch keine angemessene Instandhaltung statt:
Da das Leuchtfeuer Bunthaus eines unserer wichtigsten und schönsten Wahrzeichen auf der Elbinsel ist, ist es notwendig, dass er sich in einem angemessenen Zustand befindet, der uns Wilhelmsburgern gerecht wird und mit den wir uns auch angemessen für Gäste präsentieren können. Es soll sich auch zukünftig ein positiver Eindruck für Touristen und Einheimische beim Besuch des Denkmals ergeben. Hierzu ist es auch sinnvoll, den Leuchtturm als Fotomotiv hervorzuheben. Dies kann durch kreative Skulpturen, die Hamburg repräsentieren, wie beispielsweise Hans Hummel, geschehen. Zugleich gibt es in zahlreichen Städten an Orten mit schönem Hintergrund überdimensionierte Bilderrahmen, die bei Besuchern als Fotomotiv und den Hintergrund bildhaft schön erscheinen lassen. Dies bietet sich bei unserem Leuchtturm ebenfalls an.
Es gilt, unser Wahrzeichen wieder herzurichten.
Der Regionalausschuss möge beschließen, dass die Verwaltung mit der zuständigen Stelle in Kontakt tritt, um zu prüfen, wie der Leuchtturm im Einklang mit dem Denkmalschutz wieder hergerichtet werden kann. Hierzu gehören:
Des Weiteren muss die Instandhaltung ein dauerhafter Prozess sein, sodass mit den zuständigen Stellen geprüft werden sollte, wie eine dauerhafte Instandhaltung möglich sein kann.
Dem Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel ist Rückmeldung zu geben.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.