Dem Wahrzeichen Leuchtfeuer Bunthaus gerecht werden
Letzte Beratung: 28.11.2023 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 5.3
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-4124 einstimmig zugestimmt.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die Vorlage in ihrer Sitzung am 12.10.2023 einstimmig beschlossen.
Das Leuchtfeuer Bunthaus ist eine Sehenswürdigkeit auf unserer Elbinsel, die viele Camper, Naturfreunde und Wilhelmsburger regelmäßig per Rad oder fußläufig an der Bunthäuser Spitze besuchen. Hier teilt sich die Elbe für ca. 20 Kilometer in eine Norder- und Süderelbe und zugleich können die Besucher nach Durchquerung der Allee, die durch die schöne Auenlandschaft führt, auf dem hölzernen Leuchtturm eine großartige Aussicht über das Naturschutz- und Stromtrennungsgebiet erlangen.
Laut Informationen aus dem Internet wurde der Leuchtturm zum 800. Hafengeburtstag 1989 und im August 2007 von der Stackmeisterei der Hamburg Port Authority renoviert und steht seit 2005 unter Denkmalschutz.
In der letzten Zeit fand jedoch keine angemessene Instandhaltung statt:
Da das Leuchtfeuer Bunthaus eines unserer wichtigsten und schönsten Wahrzeichen auf der Elbinsel ist, ist es notwendig, dass er sich in einem angemessenen Zustand befindet, der uns Wilhelmsburgern gerecht wird und mit den wir uns auch angemessen für Gäste präsentieren können. Es soll sich auch zukünftig ein positiver Eindruck für Touristen und Einheimische beim Besuch des Denkmals ergeben. Hierzu ist es auch sinnvoll, den Leuchtturm als Fotomotiv hervorzuheben. Dies kann durch kreative Skulpturen, die Hamburg repräsentieren, wie beispielsweise Hans Hummel, geschehen. Zugleich gibt es in zahlreichen Städten an Orten mit schönem Hintergrund überdimensionierte Bilderrahmen, die bei Besuchern als Fotomotiv und den Hintergrund bildhaft schön erscheinen lassen. Dies bietet sich bei unserem Leuchtturm ebenfalls an.
Es gilt, unser Wahrzeichen wieder herzurichten.
Der Regionalausschuss möge beschließen, dass die Verwaltung mit der zuständigen Stelle in Kontakt tritt, um zu prüfen, wie der Leuchtturm im Einklang mit dem Denkmalschutz wieder hergerichtet werden kann. Hierzu gehören:
Des Weiteren muss die Instandhaltung ein dauerhafter Prozess sein, sodass mit den zuständigen Stellen geprüft werden sollte, wie eine dauerhafte Instandhaltung möglich sein kann.
Dem Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel ist Rückmeldung zu geben.
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation nimmt mit Schreiben vom 14.11.2023 wie folgt Stellung:
Das Baudenkmal „Leuchtfeuer Bunthäuser Spitze“ geht auf das Jahr 1913 zurück und steht in einem engen funktionalen Zusammenhang zu seiner landschaftlich geprägten Umgebung. Das Bestreben, durch eine denkmalgerechte Instandsetzung eine adäquate Präsentation des Denkmals zu erreichen und die dauerhafte Pflege des Denkmals sicherzustellen, unterstützt das Denkmalschutzamt ausdrücklich. Für die Abstimmung im Vorfeld erforderlicher Untersuchungen sowie die Beratung vor Ort steht das Denkmalschutzamt gerne zur Verfügung. Neben den Maßnahmen am Baudenkmal selbst sind auch Veränderungen in seiner engeren Umgebung abzustimmen.
Die Anlagen der Hamburg Port Authority AöR (HPA) werden in regelmäßigen Abständen von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kontrolliert; eine Instandsetzung erfolgt dann ggf. bedarfsgerecht.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) die Fragen unter Beteiligung der Behörde für Kultur und Medien (BKM) und teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HPA wie folgt:
Zu 1:
Ein Neuanstrich im Sinne der Instandhaltung ist derzeit nicht erforderlich und auch nicht geplant. Graffitis werde regelmäßig entfernt.
Zu 2:
Bis Ende des Jahres werden notwendige Korrosionsschutzmaßnahmen ausgeführt. Diese sind bereits beauftragt.
Zu 3:
Das Geländer ist in einem guten Zustand, es liegt derzeit keine Notwendigkeit vor, es zu erneuern. Da der Handlauf ganzjährig der Witterung ausgesetzt ist, ist dieser zwangsläufig gelegentlich nass und / oder schmutzig.
Zu 4:
Die Holztreppe wurde im 3. Quartal dieses Jahres erneuert. Im Rahmen der regelhaften Kontrollen werden die Holzdielen des Umlaufes kontrolliert und bei Bedarf ggf. erneuert.
Zu 5:
Die Sitzbank wurde erneuert und war gemäß erfolgter Kontrolle im Oktober dieses Jahres in einem guten Zustand.
Zu 6:
Die Informationstafeln werden regelmäßig kontrolliert und bedarfsgerecht instandgesetzt.
Zu 7 und 8:
Siehe Vorbemerkung.
Zu 9:
Das Platzangebot am Leuchtturm ist bereits sehr begrenzt. Die Installation von Fahrradbügeln würde dieses noch weiter verringern. Aus diesem Grund und vor dem Hintergrund, dass die Verweildauer vor Ort in der Regel überschaubar ist und die meisten Fahrräder über Fahrradständer verfügen, wird keine Notwendigkeit zur Installation von Fahrradbügeln gesehen.
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