23-1424.2

Danziger Straße - Verbesserung der Sichtbarkeit der Einbahnstraßenregelung

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 10.02.2026 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion Drs. Nr. 23-1424 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die Vorlage 23-1424.1 Danziger Straße - Verbesserung der Sichtbarkeit der Einbahnstraßenregelung in ihrer Sitzung am 19.02.2026 einstimmig beschlossen.

Die Danziger Straße in St. Georg ist zu großen Teilen als Einbahnstraße ausgewiesen. Lediglich der Abschnitt zwischen Lange Reihe und Greifswalder Str. im Norden sowie der Abschnitt zwischen Steindamm und Brennerstraße im Süden sind davon ausgenommen.

Trotz der vorhandenen Beschilderung kommt es in der Danziger Straße unverhältnismäßig häufig zu Falschfahrten. Es liegt nahe, dass die Verkehrsführung an beiden Enden der Straße hierbei zu Verunsicherungen beiträgt.

Die wiederkehrenden Falschfahrten führen regelmäßig zu gefährlichen Situationen, insbesondere für den Rad- und Fußverkehr. Speziell im Bereich des Spielplatzes entlang der Danziger Straße besteht dadurch ein erhöhtes Unfallrisiko für Kinder.

Obwohl die Beschilderung den Vorschriften entspricht, wird die Einbahnstraßenregelung nicht zuletzt aufgrund parkender Fahrzeuge und der engen Bebauung häufig erst spät wahrgenommen. Ein zusätzliches Bodenpiktogramm kann hier einen deutlichen Beitrag zur Verbesserung der Sichtbarkeit leisten und damit die Verkehrssicherheit im Quartier erhöhen. Diese Maßnahme ist kostengünstig, leicht umzusetzen und verbessert die Orientierung im Straßenraum.

Der Cityausschuss möge beschließen:

  • Die zuständigen Stellen werden gebeten, in der Danziger Straße Verkehrskontrollen durchzuführen, um ein aktuelles Lagebild hinsichtlich etwaiger Falschfahrten zu erstellen.
  • Die zuständigen Stellen werden gebeten zu prüfen, ob die bestehende Einbahnstraßen-beschilderungr Verkehrsteilnehmer:innen hinreichend früh und eindeutig erkennbar ist.
  • Die zuständigen Stellen werden gebeten zu prüfen, ob und in welcher Form ein Bodenpiktogramm (z.B. Fahrtrichtungspfeil mit Schriftzug „EINBAHNSTRASSE“ oder ein farblich unterstütztes „Einfahrt verboten“-Symbol) an den Einmündungen der Danziger Straße umgesetzt werden kann, um die Sichtbarkeit der Einbahnstraßenregelung zu verbessern.
  • Es soll geprüft werden, ob sich ein entsprechendes Bodenpiktogramm in das bestehende Straßenbild und die Verkehrsführung einfügt, welche Ausführung (Material, Farbe, Haltbarkeit) geeignet ist, und ob eine kurzfristige Umsetzung im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung möglich ist.
  • Die Ergebnisse der Verkehrskontrollen sowie der notwendigen Prüfungen sollen dem Cityausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.

Das Polizeikommissariat (PK) 14 nimmt mit Schreiben vom 31.03.2026 wie folgt Stellung:

Bezugnehmend auf die in der Beschlussvorlage des Cityausschusses formulierten Prüfaufträge

und Maßnahmen nimmt die Straßenverkehrsbehörde des PK 14 wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1 (Verkehrskontrollen zur Erfassung von Falschfahrten):

Das Polizeikommissariat 11 (PK 11) wurde über die Problemlage in der Danziger Straße informiert.Eine entsprechende Beschwerdelage war dem PK 11 bislang nicht bekannt. Um dennoch ein aktuellesLagebild hinsichtlich der Häufigkeit und Ursachen von Falschfahrten zu erhalten, wird dasPK 11 in dem genannten Bereich gezielte Schwerpunktkontrollen durchführen. Ziel dieser Kontrollenist es, die Verkehrssituation vor Ort zu beobachten, Verstöße zu dokumentieren und gegebenenfallsunmittelbar zu ahnden.

Zu Punkt 2 (Prüfung der Einbahnstraßen-Beschilderung):

Die Örtlichkeit wurde einer eingehenden verkehrsrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Ergebniswurden zusätzliche Verkehrszeichen gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)angeordnet, um die Einbahnstraßenregelung für alle Verkehrsteilnehmenden noch deutlicher undfrühzeitiger erkennbar zu machen. Die Anordnung und Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgenunter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der geltenden Vorschriften.

Zu Punkt 3 und 4 (Prüfung von Bodenpiktogrammen und farbig unterstützten Symbolen):

Die Möglichkeit, ergänzend zu den Verkehrszeichen Bodenpiktogramme (z. B. Einbahnstraßensymboleoder „Einfahrt verboten“-Symbole) auf der Fahrbahn anzubringen, wurde geprüft. In Hamburgist die Möglichkeit, Piktogramme auf der Fahrbahn aufzubringen, nur eingeschränkt möglich.Einbahnstraßensymbole und Durchfahrt-Verboten-Symbole gehören nicht zu den in Hamburg zugelassenenPiktogrammen und sind daher straßenverkehrsrechtlich nicht zulässig. Eine Anordnungoder Umsetzung solcher Markierungen ist somit nicht möglich.

Zu Punkt 5 (Bericht über die Ergebnisse):

Die Ergebnisse der angekündigten Verkehrskontrollen liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nichtvor. Sobald diese vorliegen, werden sie dem Cityausschuss zur Kenntnisnahme übermittelt. Hinsichtlichder weiteren Prüfaufträge wird auf die Ausführungen zu den Punkten 1 bis 4 verwiesen.

Zusammenfassung:

Die zuständigen Stellen haben die Situation in der Danziger Straße umfassend geprüft und bereitsMaßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit der Einbahnstraßenregelung durch zusätzlicheVerkehrszeichen eingeleitet. Die Durchführung von Schwerpunktkontrollen ist veranlasst. Die Anbringungvon Bodenpiktogrammen oder farbig unterstützten Symbolen ist aus rechtlichen Gründennicht möglich. Über die Ergebnisse der Kontrollen wird der Cityausschuss informiert, sobald diesevorliegen.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Lokalisation Beta
Danziger Str. St. Georg St. Georg Brennerstraße

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