Bürgerbefragung zur Alkoholkonsumverbotszone in St. Georg - Auswahlverfahren, Anonymität und Aussagekraft (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Marc-Manuel Kunstmann, Nicole Jordan, Bernd Bamberg, Norbert Jordan
Laut Hamburger Wochenblatt (Ausgabe 42/2026) führt das Bezirksamt Hamburg-Mitte
derzeit eine anonyme Befragung zur Alkoholkonsumverbotszone in St. Georg durch.
Dafür wurden 1.000 Personen per Zufall aus dem Hamburger Melderegister
ausgewählt und angeschrieben. Die Zone gilt seit April 2024 rund um den
Hauptbahnhof und wurde Anfang August 2026 auf den Hansaplatz, den oberen
Steindamm und den ZOB ausgeweitet. Eine weitere Befragung soll in etwa einem
halben Jahr folgen, um die auf ein Jahr befristete Ausweitung zu bewerten.
Dies vorausgeschickt, frage ich das Bezirksamt:
Auswahl der Befragten
1. Nach welchem Verfahren wurden die 1.000 Personen aus dem Melderegister
gezogen (einfache Zufallsstichprobe, Schichtung, Quoten)?
2. Aus welcher Grundgesamtheit wurde gezogen: nur Bewohner von St. Georg, des
gesamten Bezirks oder ganz Hamburgs? Welche Straßen oder Postleitzahlen
gehören dazu?
3. Wer hat die Ziehung durchgeführt? Gibt es ein Protokoll darüber, und wird es der
Bezirksversammlung zur Verfügung gestellt?
4. Wie wird ausgeschlossen, dass Personen gezielt ausgewählt oder nachträglich
ausgetauscht werden?
5. Werden Gewerbetreibende, Beschäftigte, Pendler und Besucher befragt, die nicht
in St. Georg gemeldet sind, aber täglich vor Ort sind? Wenn nein, warum nicht?
Durchführung und Anonymität
1. Wer führt die Befragung durch, ein externes Institut oder das Bezirksamt selbst?
Was kostet sie, und aus welchem Haushaltstitel wird sie finanziert?
2. Warum wurde ein anonymes Verfahren gewählt? Wie wird zugleich sichergestellt,
dass nur angeschriebene Personen und jede nur einmal teilnehmen?
3. Gibt es Zugangscodes oder Links, die weitergegeben werden können?
4. Wird der vollständige Fragebogen veröffentlicht oder der Bezirksversammlung
vorgelegt? Wer hat die Fragen formuliert?
Auswertung und Aussagekraft
1. Ab welcher Rücklaufquote hält das Bezirksamt die Ergebnisse für aussagekräftig?
2. Was geschieht bei geringer Beteiligung?
3. Werden Rohdaten, Rücklaufquote und Methodik vollständig veröffentlicht?
4. Welche Rolle spielt das Ergebnis für die Entscheidung über Verlängerung oder
Aufhebung der Zone? Welche weiteren Kriterien werden herangezogen?
Lage vor Ort
1. Wie haben sich seit April 2024 im Verbotsgebiet Gewaltdelikte, Rauschgiftdelikte
(Handel und Konsum) und alkoholbedingte Einsätze entwickelt? Bitte nach Jahren
und Deliktarten aufschlüsseln.
2. Wie bewertet das Bezirksamt den Anteil von Alkohol an den Störungen im
Vergleich zu harten Drogen wie Crack und Heroin sowie zur Gewaltkriminalität?
3. Werden in der Befragung auch Drogenhandel, Drogenkonsum und Gewalt
abgefragt? Wenn nein, warum nicht?
4. Hat sich die Drogenszene durch das Alkoholkonsumverbot in andere Straßen oder
Stadtteile verlagert? Welche Erkenntnisse liegen dazu vor?
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