23-1622

Bündelung der Entscheidungszuständigkeiten bei der Mittelvergabe im Hauptausschuss (Antrag der SPD-Fraktion, GRÜNE-Fraktion und FDP-Gruppe)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 16.04.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 9.6

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung und der Hauptausschuss sind die Gremien mit Entscheidungskompetenz über die Vergabe bezirklicher Mittel. Die fachliche Beratung und inhaltliche Vorbereitung entsprechender Entscheidungen erfolgt durch die Fach- und Regionalausschüsse.

Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an eine zügige, transparente und nachvollziehbare Mittelvergabe besteht das Ziel, Entscheidungsprozesse effizienter zu gestalten und Zuständigkeiten klarer zu bündeln. Dabei soll die Rolle des Hauptausschusses bei der Mittelvergabe gestärkt und seine Funktion als zentrales Gremium für haushaltsrelevante Entscheidungen weiterentwickelt werden.

Die fachliche Vorberatung in den zuständigen Fach- und Regionalausschüssen bleibt hiervon unberührt und weiterhin gewährleistet.

Ziel ist es, die Entscheidungswege zu straffen, die Planbarkeit für Antragstellende zu erhöhen und die Mittelvergabe im Hauptausschuss gebündelt, transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließt:

  1. Sondermittelanträge werden nach Eingang und Prüfung in den jeweils regional zuständigen Ausschuss überwiesen. Sofern Sportangelegenheiten betroffen sind, ist der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zu beteiligen. Die dort erarbeiteten Beschlussempfehlungen sind dem Hauptausschuss vorzulegen.
  2. Über Mittelvergaben aus dem Förderfonds konsumtiv und investiv sowie aus dem Gestaltungsfonds (investiv) entscheidet der Hauptausschuss.
  3. Die Bezirksversammlung ermächtigt den Hauptausschuss, für Sondermittelvergaben an ihrer Stelle Beschlüsse zu fassen. Eilbedürftige Angelegenheiten können weiterhin unmittelbar der Bezirksversammlung vorgelegt werden.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.