22-1172.1

Blaue Linien im Quartier Wohlwillstraße - Quartiersbeirat Wohlwillstraße

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 27.10.2020 Cityausschuss Ö 4.7

Sachverhalt

 

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 22.09.2020 die Drs. 22-1172 einstimmig beschlossen.

 

 

Der Beirat hatte Ende letzten Jahres eine Beiratsempfehlung zum Markieren der gastronomischen Außenplätze mit den sogenannten „Blauen Linien“ beschlossen (siehe Protokoll vom 19.11.2019). Der Cityausschuss hat zu diesem Beschluss in seiner letzten Sitzung getagt und die Verwaltung hat aufgrund von fehlenden Mitteln und Personal vorgeschlagen, ob der Beirat eine Priorisierung bestimmter Straßen / Betriebe / Gaststätten möglich, nötig und / oder erwünscht machen kann damit sukzessive, in den nächsten Jahren, alle Flächen markiert werden könnten.

 

Der Beirat fasst dazu nach eingehender Diskussion folgenden Beschluss: Das Bezirksamt sollte zufällig und ohne Präferenz/Priorisierung an einer Stelle im Quartier mit der Markierung der Außengastronomie beginnen und sukzessive pro Saison weitere Straßenzüge hinzufügen. Geschehen soll dies bis spätestens Ende 2021.

 

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die Flächen nicht bereits vorher oder grundsätzlich durch einen Aushang der genehmigten Fläche / des Bescheids am Eingang des Betriebes für alle Gäste und Nachbarn erkennbar gemacht werden.

 

Im Weiteren möge die Verwaltung eine Lösung finden, wie diese Beiratsempfehlung unter Berücksichtigung des Datenschutzes umgesetzt werden könne.

 

Teilnehmendenvotum:  Ja-Stimmen: 16                Nein-Stimmen: 0              Enthaltungen: 0

 

Beiratsvortum:    Ja-Stimmen: 10                Nein-Stimmen: 0              Enthaltungen: 0

 

Votum Politik:     Ja-Stimmen: 3                  Nein-Stimmen: 0              Enthaltungen: 0

 

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 21.10.2020 wie folgt Stellung:

 

Wie seitens des Fachamtes in der Vorlage Drs. 22-0475.1 mitgeteilt wurde, unterliegen die zur Verfügung stehenden Straßenunterhaltungsmittel jeweils einer Zweckbestimmung und sind darüber hinaus in erster Linie zur Verkehrssicherheit einzusetzen. Die Kosten für das Aufbringen der Markierungen können daher daraus nicht getragen werden, sondern müssten auf den jeweiligen Erlaubnisinhaber umgelegt werden.  Das zufällige Aufbringen von Markierungen der Außengastronomieflächen steht allerdings einer Umlegung im Wege, da es eine willkürliche Maßnahmen darstellt würde. Lediglich eine die Anwohner oder den öffentlichen Raum beeinträchtigende substanzielle Beschwerdelage würde die erforderliche Umlegung als milderes Mittel zur Versagung rechtfertigen. Hinzu kommt, dass die Sondernutzer über die Beschwerdelage und die daraus resultierenden Konsequenzen (Kostenübernahme für das Aufbringen von Markierungen) im Vorwege informiert werden müssten, damit ihnen die Möglichkeit eröffnet wird, durch regelkonformes Verhalten diese zusätzlichen Kosten abzuwenden.

Die Verwaltung bittet daher, dass Lokale benannt werden, bei denen perspektivisch Blaue Linien eingesetzt werden sollen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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