22-3189.2

Beleuchtungsoffensive - Gewässerschauweg am Jenfelder Bach

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.03.2023
22.02.2023
Sachverhalt

 

In der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur (KUMS) am 21.09.2022 wurden für den Bereich Haferblöcken zwei alternative Wegebeleuchtungen für die Beleuchtungsoffensive vorgestellt.

 

Der Beleuchtung Rispengrasweg- Fuchsbergweg – Hans-Rubbert-Straße wurde zugestimmt.

 

Eine Beleuchtung des Gewässerschauweges am Jenfelder Bach lehnt das Bezirksamt aus fachlichen Gründen ab. Die Drs. wurde mehrfach vertagt, u. a. wurde nachträglich eine Stellungnahme der Hamburger Verkehrsanlagen (HHVA) und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erbeten.

 

Eine Stellungnahme von HHVA liegt vor. Auf eine Beleuchtung des Schauweges Jenfelder Bach soll verzichtet werden, da

  • in unmittelbarer Nähe (Rispengrasweg- Fuchsbergweg – Hans-Rubbert-Straße) eine beleuchtete Trasse errichtet wird (Zustimmung KUMS vom 21.09.2022, s. o.).
  • sich das Grundstück des Schauwegs Jenfelder Bach im Verwaltungsvermögen Gewässer und nicht im Verwaltungsvermögen Stadtgrün. Eine Beleuchtung ist damit im Rahmen der Beleuchtungsoffensive nicht finanzierbar, da das Budget der Beleuchtungsoffensive öffentliche gewidmete Wege und Wege in Grünanlagen umfasst.
  • Beleuchtungen auf Gewässer-Schauwegen aufgrund der erhöhten Aufwände zur Verkehrssicherungssicherung vom Bezirksamt nicht geleistet werden kann. Die Verkehrssicherungspflicht auf Arbeits- und Schauwegen ist untergeordnet, da das Betreten auf eigene Gefahr geschieht. Wenn der Weg durch Beleuchtung und Ausbau offensichtlich zu einer höher frequentierten, öffentlichen Wegeverbindung wird, kommt es zu einem erhöhten und außerplanmäßigen Aufwand in der Unterhaltung.

 

  • die Beleuchtung ist in dem erforderlichen Ausmaß aus Sicht des Naturschutzes nicht genehmigungsfähig:

Auszug Stellungnahme BUKEA – Sachgebietsleitung Arten-, Biotopschutz und Eingriffsregelung:

„Zur Vermeidung naturschutzfachlicher und artenschutzrechtlichen Konflikte, insbesondere zum Schutz von Fledermäusen und nachtaktiven Insekten empfiehlt die BUKEA auf die Errichtung einer Beleuchtung der Wegeverbindung am Jenfelder Bach in Hamburg-Billstedt komplett zu verzichten.

Eine Anmeldung zur Beleuchtungsoffensive sollte nicht vorgenommen werden.

Die BUKEA geht zum aktuellen Zeitpunkt nicht davon aus, dass eine Beleuchtung im betroffenen, sensiblen Naturraum ohne weitreichende Minderungsmaßnahmen naturschutzrechtlich genehmigungsfähig ist.“

 

Da über die ebenfalls in Herstellung befindliche Wegverbindung zwischen Fuchsbergweg und Hans-Rubbert-Straße eine beleuchtete, alternative Wegestrecke vorhanden sein wird, empfiehlt die BUKEA ausdrücklich auf eine Beleuchtung an der Wegeverbindung am Jenfelder Bach zu verzichten.

Nach Einschätzung der BUKEA wären dann mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens die folgenden Maßnahmen notwendig:
• Kein Betrieb der Beleuchtung im Zeitraum 1. Mai bis 31. Oktober
• In den übrigen Zeiten Abschaltung zwischen 22 und 6 Uhr
• Absenkung der Farbtemperatur auf maximal 2.200 Kelvin
• Absenkung der mittleren Leuchtdichte auf 1 cd/m²
• Lediglich Einsatz von Pollerleuchten (maximal hüfthoch) mit nach unten gerichteter Beleuchtung
Diese Minderungsmaßnahmen greifen allerdings so stark in den Beleuchtungszweck ein, dass die Errichtung dann nicht mehr sinnvoll erscheint.“

 

  • die Aufstellung einer Beleuchtung derzeit nur auf Flächen möglich wird, die nach Hamburger Wegegesetz gewidmet sind.

 Stellungnahme der HHVA Leitung Beleuchtung und Sonderanlagen:

„Nach unserer Kenntnis sind gewässernahe Bereiche Bestandteile der Landschaftsschutzgebiete und gelten im Hinblick auf Lichtimmissionen als besonders sensibel.

Unabhängig von der naturschutzfachlichen Bewertung gibt es derzeit ein gravierendes Hindernis:

Vor dem Hintergrund der aktuell unklaren Rechtssituation für Netzanlagen von Stromnetz Hamburg (SNH) wird jedoch selbst bei einer positiven Bewertung keine Beleuchtungsanlage hergestellt werden können, weil wir von SNH keine Netzanschlüsse außerhalb der nach Hamburger Wegegesetzes (HWG) gewidmeten Flächen bekommen. SNH nimmt in diesen Fällen keine Planung auf; wir können die Herstellung der notwendigen Anschlüsse nicht beauftragen.

Wann und wie die Frage geklärt wird, ist für uns nicht absehbar. Masten aufzustellen, die auf absehbare Zeit keinen Netzanschluss erhalten, sollten wir vermeiden.
 

Da die Mittel der Beleuchtungsoffensive zeitlich begrenzt bis Ende 2024 zur Verfügung stehen, wäre aus unserer Sicht empfehlenswert, die Ergänzung / Verbesserung auf gewidmeten Wegeflächen oder auf Flächen, die im Zuge dessen nach dem HWG gewidmet werden, vorrangig zu betrachten.“

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird gebeten, dem Vorschlag des Bezirksamtes zu folgen und dem Verzicht der Beleuchtung am Schauweg Jenfelder Bach zuzustimmen.