22-3963

Bebauungsplanverfahren Marienthal 36 - Hammer Straße - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 07.07.2026 Planungsausschuss Ö 5.2

Sachverhalt
  1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung

Mit dem Bebauungsplan Marienthal 36 sollen für den Bereich südlich der Pappelallee und westlich der Hammer Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemischt genutzte Bebauung geschaffen werden. Dabei sollen Flächen für den Wohnungsbau und ernzende Nutzungen planungsrechtlich vorbereitet und außerdem bestehende gewerbliche Nut-zungen an der Pappelallee gesichert werden.

Vor dem Hintergrund der weiterhin starken Nachfrage nach Wohnraum in Hamburg ist das Planungsziel die Aktivierung von Flächen auch für zusätzlichen Wohnraum im Rahmen der Innenentwicklung in zentraler Lage Wandsbeks. Mit einer realisierbaren Zahl von geschätzt etwa 180 Wohneinheiten im Plangebiet soll ein Beitrag zur Wohnraumversorgung in Wandsbek geleistet werden. Daneben sollen insbesondere entlang der Hammer Straße Flächen für ergänzende gewerbliche Nutzungen vorgehalten werden und somit ein gemischt genutztes Quartier entstehen.Die Baukörper werden dafür in einer Geschossigkeit bis VI festgesetzt, um einen dem Standort angemessen verdichteten Städtebau zu ermöglichen und zugleich gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu wahren.

Die Realisierung der angestrebten Nutzungen ist auf Grundlage des bestehenden Planungs-rechts nicht möglich. Zur Umsetzung der beschriebenen Planungsziele ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Die südliche Teilfläche (Flurstücke 3642, 3644 und 3646 der Gemarkung Marienthal) im Plan-gebiet befinden sich im städtischen Eigentum und soll überwiegend für den Wohnungsbau qualifiziert werden. An dieser Stelle können etwa 100 neue Wohnungen entstehen. Die Verwaltung wirkt im Rahmen der Planaufstellung darauf hin, einen städtischen Bauherren zu gewinnen. Entsprechende Gespräche laufen und sollen möglichst zeitnah abgeschlossen werden.

  1. Behördenbeteiligung

Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.

  1. Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 15.02.2022

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (ÖPD) 28.03. 11.04.2022

Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 17.05.2022

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 03.01.-03.02.2025

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 27.06.2025

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im September/ Oktober 2026 stattfinden.

Petitum/Beschluss

Der Planungsausschuss wird gebeten,der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentlichen Auslegung) des Bebauungsplan-Entwurfs Marienthal 36 zuzustimmen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.07.2026
Ö 5.2
Anhänge

Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 36

(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)

Lokalisation Beta
Hammer Str. Pappelallee Plan

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