22-0292

Bebauungsplanverfahren Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 / Lohbrügge 95 (Oberbillwerder, B5-Anbindung)

Mitteilung

Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.6

Sachverhalt

Das Bezirksamt teilt hiermit mit, dass der Senat den o.g. Bebauungsplan am 25. Februar 2025 festgestellt hat. Die Verordnung über den Bebauungsplan wurde am 7. März 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und nunmehr rechtskräftig. Dies bedeutet, dass der Plan planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung des Stadtteils Oberbillwerder geworden ist.

Zielsetzung

r eine Entspannung des Wohnungsmarkts und die Schaffung von Flächen für Arbeitsplätze sollen nicht nur Maßnahmen in Bestandsquartieren durchgeführt werden, sondern auch neue Stadtbereiche erschlossen werden. Mit dem neuen Stadtteil Oberbillwerder soll hierfür ein wesentlicher Beitrag auf städtischen Flächen geleistet werden, damit eine von der Freien und Hansestadt Hamburg umfassend gesteuerte Entwicklung möglich wird.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von vielseitigen Stadtquartieren für etwa 6.5000 Wohneinheiten und etwa 4.000 bis 5.000 Arbeitsplätzen in gemischten Nutzungen. Bestandteile der Planung sind unter anderem ein Zentraler Versorgungsbereich, soziale Infrastruktur, ein Campus der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Mobilitätszentren und Grünflächen. Insbesondere sind Urbane Gebiete, Allgemeine Wohngebiete, Parkanlagen, Flächen für den Gemeinbedarf, Spiel- und Sportanlagen sowie naturschutzfachliche Maßnahalmen vorgesehen.

Zur Gewährleistung einer mit dem Umfeld verträglichen und leistungsgerechten Verkehrsabwicklung ist eine Direktanbindung des Ladenbeker Furtwegs an die Bergedorfer Straße (B 5) sowie eine westliche Anbindung an den Mittleren Landweg vorgesehen. Die Anbindung an die Autobahn soll über die Anschlussstelle Nettelnburg der A25 erfolgen, indem der Verkehr aus Oberbillwerder unter dem Bahndamm zum Rahel-Varnhagen-Weg und den Nettelnburger Landweg geführt wird, so dass er für die Wohngebiete in Neuallermöhe-West verträglich ist.

Am Mittleren Landweg werden vorhandene Wohngebäude sowie eine Schule planungsrechtlich gesichert und entwickelt werden können.

r den Bereich südlich der Bahntrasse in Neuallermöhe am Walter-Rudolphi-Weg sollen insbesondere urbane Gebiete und Wohngebiete für die bislang festgesetzten und nicht entsprechend entwickelten Gewerbegebiete festgesetzt werden.

Die zulässigen Richt- und Grenzwerte für den Lärmschutz werden eingehalten. Außerhalb des Plangebiets besteht an einigen Gebäuden ein Anspruch auf Schallschutz „dem Grunde nach“. Diesen Anspruch wird die FHH erfüllen durch Beiträge für Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden.

Klimatische Veränderungen wurden prognostiziert und nach Festsetzung von ausgleichenden Maßnahmen und Abwägung insbesondere mit dem Belang, Flächen für Wohnraum und Arbeitsplätze zu schaffen, als akzeptabel bewertet.

Das Verkehrskonzept priorisiert den Öffentlichen Nahverkehr, gewährleistet aber eine angemessene Erreichbarkeit für den Individualverkehr.

Das Ziel, dringend benötigte Flächen für Wohnraum, Arbeitsplätze, Bildung, Sport und Erholung zu schaffen, überwiegt die Planungsalternativen.

Verfahren

Nach Durchführung eines wettbewerblichen Dialogs mit zwölf internationalen Planungsteams und intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung in unterschiedlichen Formaten und einer weiteren Überarbeitung des als Sieger prämierten Entwurfes lag der Masterplan mit dem Senatsbeschluss vom 26. Februar 2019 als Planungsrahmen vor (Drucksache 2019/00594). Im Planungsverlauf wurde auf Initiative der Bezirksversammlung - die Fläche des Masterplangebiets von etwa 124 Hektar auf etwa 118 Hektar verkleinert und der Masterplan entsprechend angepasst.

Der Masterplan stellt die übergeordneten Ziele für die Entwicklung des Stadtteils dar und liefert Grundzüge für planerische Aspekte des Städtebaus wie Nutzung, Höhe und Anordnung von Gebäuden, Verkehrsplanung sowie die Freiräume. Die Bebauung im neuen Stadtteil ist in fünf Quartiere unterteilt.

Im Zentrum des neuen Stadtteils findet sich das Bahn Quartier“, das sich im Vergleich zu den übrigen Quartieren durch eine dichtere Bebauung mit durchschnittlich fünf Geschossen, eine überwiegend geschlossene Blockrandbebauung und eine größere Nutzungsmischung auszeichnet. Vereinzelt sollen städtebauliche Dominanten mit bis zu acht Geschossen errichtet werden können. An diesen zentralen Bereich grenzen drei weitere Quartiere an. Im Westen ist das sogenannte Blaue Quartier“ geplant, das durch zahlreiche Wasserflächen geprägt sein wird und das Leben an und mit dem Wasser ermöglichen soll. Es ist eine deutlich geringere bauliche Dichte mit in Nord-Süd-Ausrichtung gelegenen, zeilenartigen Strukturen vorgesehen. Im Wesentlichen sind Stadt- und Reihenhäuser geplant. Im Norden bildet das Garten Quartier“ den Abschluss zur landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft. Es ist durch eine kleinteilige Bebauungsstruktur geprägt und weist die geringste bauliche Dichte auf. Östlich des „Bahn Quartiers“ schließt sich das ebenfalls dicht bebaute Grüne Quartier an. Es sind Blockstrukturen vorgesehen, die jedoch der weniger zentralen Lage entsprechend kleinteiliger als im Zentrum des Stadtteils gegliedert werden sollen und mehr Öffnungen aufweisen. Hier sollen auch Sport- und Spielplätze mit einer Vielzahl von sportlichen Angeboten entstehen. Ganz im Osten des neuen Stadtteils wird das Park Quartier“ entwickelt, welches im Sinne der Zielsetzung der „Connected City“unter anderem mit Kleingärten und einer starken Betonung des Freiraums auch die Verknüpfung mit Bergedorf-West leisten soll. Zwischen dem Bahndamm und dem Nördlichen Bahngraben befindet sich ein Bereich, der durch Lärm- und Erschütterungsbelastung von der Bahntrasse sowie durch vorhandene Leitungen eine Herausforderung für die Nutzung und Gestaltung ist (im Masterplan als „Experimentierzone“ benannt). Hier sollen neben einer Bebauung unmittelbar nördlich der S-Bahnstation Allermöhe Parkanlagen, Kleingärten und Spielplätze entstehen. Die bauliche Dichte wird vom Zentrum des Stadtteils zu seinen Rändern sowohl in Bezug auf die einzelnen Quartiere als auch innerhalb der einzelnen Quartiere abnehmen, um eine angemessene Einbindung des Stadtteils in seine Umgebung sicherzustellen. Wesentlicher Baustein des Stadtteils sind die Freiräume, insbesondere eine ringförmig durch den Stadtteil verlaufende Parkanlage, der sogenannte „Grünen Loop“. Sie sollen die Freiraumversorgung sichern und Verbindungen schaffen.

In den Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden über die Fläche des Masterplans hinaus auch Flächen südlich der Bahntrasse am Walter-Rudolphi-Weg einbezogen, für die Planungsrecht auf Grundlage des Bebauungsplans Allermöhe 25 / Billwerder 21 / Bergedorf 87 in der Fassung vom 23. April 1996 (HmbGVl. S.57) bestand. Die dort festgesetzten Gewerbegebiete entsprechen nicht dem Bedarf, sodass die Flächen seit Jahren brachliegen. Im Zuge der nun anstehenden Entwicklungen nördlich der Bahn soll daher - auch im Sinne einer besseren Verknüpfung der Stadterweiterung Oberbillwerder mit den Siedlungen südlich der Bahntrasse - die Chance ergriffen werden, hier eine nachfragegerechte städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu betreiben. Für den südlichen Bereich am Walter-Rudolphi-Weg wurde ein separates städtebauliches Konzept erarbeitet, dassich in die Gesamtkonzeption einfügt.

Die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft können innerhalb des Plangebiets minimiert werden. Für einen darüberhinausgehenden Ausgleich werden Flächen in Unterbillwerder und auf Hahnöfersand naturschutzfachlich aufgewertet.Der Eingriff in Natur und Landschaft wird ausgeglichen durch Extensivierung, Begrünungs- und Vernässungsmaßnahmen. Zudem wurde ein Biotopverbundkonzept für den Landschaftskorridor entwickelt, welches auch für die Ausgestaltung der westlichen Anbindung Maßnahmen für eine Durchgängigkeit der Trasse für verschiedene Lebensgemeinschaften beinhaltet.

Beschlüsse Daten zum Planverfahren / Bezirksversammlung Bergedorf und Weitere

Aufstellungsbeschluss B04/22 und B05/22 16. August 2022

Aufstellungsbeschluss B03/23 24. November 2023

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB 8. Dezember 2023 bis

8. Februar 2024

Wiederholte Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB 1. Juli 2024 bis

2. September 2024

Senatsbeschluss zur Evokation 5. November 2024

Kommission für Stadtentwicklung 9. Dezember 2024

Zustimmung nach Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB

Senatsbeschluss zur Feststellung 25. Februar 2025

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Billwerder Lohbrügge Billwerder Bergedorfer Str. Mittlerer Landweg Rahel-Varnhagen-Weg Walter-Rudolphi-Weg Allermöhe

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