22-4401.1

Bebauungsplan-Entwurf Horn 49 "Haus im Blohms Park"; hier: Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplans Horn 49

Vorlage öffentlich

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22.02.2024
Sachverhalt

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 22-4401 einstimmig zugestimmt.

 

 

Mit Bezugnahme auf die Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zur Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 07.12.2023 und auf die Sitzung der Bezirksversammlung vom 14.12.2023 hinsichtlich der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs zur Vorweggenehmigung nach § 33 BauGB (Drucksache 22-4287) wird der Stadtplanungsausschuss um Zustimmung zur Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplans Horn 49 gebeten.

 

Zum Sachstand des Bebauungsplanverfahrens und die Inhalte des Bebauungsplans wird auf die oben genannte Drucksache verwiesen. Nachfolgend wird hier auf für die Beschlussempfehlung wesentlichen Aspekte eingegangen.

Im Hinblick auf die Planinhalte wird im Übrigen auf die ausführliche Berichterstattung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung in den zurückliegenden Sitzungen des Stadtplanungsausschusses verwiesen. Mit dem erreichten Planungsstand kann nunmehr die Feststellung des Bebauungsplans betrieben werden.

 

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplans

Das etwa 1,4 ha große Plangebiet befindet sich im Wesentlichen im südwestlichen Bereich von Blohms Park (Flurstück 560 der Gemarkung Horner Geest).

 


Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Stadtplanungsausschuss / Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens auf Basis der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung

03.06.2020

Grobabstimmung

15.06.2020

Öffentliche Plandiskussion (Präsenzveranstaltung)

01.10.2020

Beteiligung Behörden / Träger öffentlicher Belange

01.07.-13.08.21

Arbeitskreis I

08.11.2021

Versendung zur Kenntnisnahme

29.07.-19.08.22

Ortstermin Blohms Park

28.02.2023

Stadtplanungsausschuss / Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

 

29.06.2023

Erneute Versendung zur Kenntnisnahme

27.07.-18.08.23

Aufstellungsbeschluss

14.08.2023

Veröffentlichungsbeschluss

15.08.2023

Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung

11.09.-10.10.23

Anschreiben an TÖBs (Verzicht auf AK II)

02.11.2023

Stadtplanungsausschuss/Bezirksversammlung Feststellung der Vorweggenehmigungsreife nach § 33 BauGB

07./14.12.2023

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bearbeitet von Beginn an ebenfalls federführend im Rahmen der RISE-Gebietsentwicklung Billstedt/Horn die Projektentwicklung und Projektförderung für das zukünftige „Haus im Blohms Park“, in dem schwerpunktmäßig Angebote aus dem Bereich Gesundheit angesiedelt werden sollen. Gemäß aktuellem Rahmenterminplan ist die Fertigstellung im 2. HJ 2027 projektiert.

 

Die formelle Vorweggenehmigungsreife nach § 33 Absatz 1 Nr. 1 BauGB ist durch die Zustimmung der Drucksache 22-4287 durch die Bezirksversammlung am 14.12.2023 erfolgt.

 

Die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplans kann erfolgen, da das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht (s. § 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB). Mit der Zustimmung der Bezirksversammlung am 22.02.2024 zur Feststellung des Bebauungsplans kann dieser nach Abschluss der bezirklichen Rechtsprüfung durch die Unterzeichnung des Bezirksamtsleiters und die darauf folgende Veröffentlichung im Hamburgischen Gesetzes- und Verordnungsblatt in Kraft treten.

 

 

Der Stadtplanungsausschuss wird um Kenntnisnahme des aktuellen Sachstandes und um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung an die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zur Feststellung des Bebauungsplans Horn 49 gebeten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses und damit um Feststellung des Bebauungsplans Horn 49 gebeten.

 

 

 

 

 

Anlagen

  1. Entwurf Verordnungstext, Fassung der Öffentlichkeitsbeteiligung
  2. Bebauungsplan-Entwurf Horn 49 (Planzeichnung DIN A 3), Fassung der Öffentlichkeitsbeteiligung
  3. Entwurf Begründung in aktueller Fassung (mit geringfügigen redaktionellen Ergänzungen zum Klimaschutz nach Öffentlichkeitsbeteiligung)
  4. Abwägungsvermerk zur erneuten Kenntnisnahme-Verschickung (NICHT ÖFFENTLICH)