23-1847

Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 41 "Neues Wohnen am Steendiekkanal"

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 02.07.2026 Stadtplanungsausschuss Nord Ö 4.1

Sachverhalt

Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 41

Neues Wohnen am Steendiekkanal“

Zustimmung zur Erreichung der Vorweggenehmigungsreife und zur Feststellung

Im Bebauungsplanverfahren Finkenwerder 41 hat der Stadtplanungsausschuss Nord auf Basis der Drucksache 23-0647 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (siehe Anlage 1) in seiner Sitzung am 23. April 2025 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (ehem. öffentliche Auslegung) unter dem Vorbehalt, dass die insgesamt vier städtebaulichen Verträge mit den im Plangebiet in Rede stehenden Vorhabenträgerinnen resp. Eigentümerinnen vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung unterzeichnet werden, einstimmig beschlossen. Im Zeitraum vom 11. Mai bis zum 12. Juni 2026 ist die Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Internet und durch Aushang im Foyer des Fachamtes durchgeführt worden. Die städtebaulichen Verträge mit drei Vorhabenträgerinnen konnte das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zwischenzeitlich bis Ende Juni 2026 erfolgreich abschließen. Die Unterzeichnung eines städtebaulichen Vertrages steht aufgrund der fehlenden Kooperationsbereitschaft der betreffenden Eigentümerin aktuell noch aus.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist lediglich eine Stellungnahme beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingegangen, die jedoch keine inhaltlichen und somit keine für den Bebauungsplan relevanten Hinweise enthielt. Vor diesem Hintergrund konnte auf die Durchführung des Arbeitskreis II verzichtet werden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden diesbezüglich am 17. Juni 2026 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unterrichtet.

Zur Information werden die Planzeichnung, der Verordnungstext und der Funktionsplan jeweils in der abgestimmten Entwurfsfassung zum Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung als Anlage beigefügt. Im Übrigen wird auf die kontinuierliche Berichterstattung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Stadtplanungsausschuss Nord und die Drucksache 23-0647 vom 23. April 2026 (siehe Anlage 1) zur Zustimmung des Stadtplanungsausschusses Nord zur Öffentlichkeitsbeteiligung verwiesen. Der Planungsstand entspricht dem Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung und ist gegenüber der Sitzung vom 23. April 2025 inhaltlich weitestgehend unverändert. Entsprechend der fortgeschrittenen Planung und Abstimmungen sind insbesondere Anpassungen der Straßenplanung Doggerbankweg vorgenommen worden. Im nordwestlichen Teilbereich wird der Streifen auf den privaten Flurstücken 2228, 2242, 4091 und 4123 nicht, wie ursprünglich geplant, für die Umgestaltung des Straßenraums in Anspruch genommen. In Abstimmung mit dem Fachamt MR, der Verkehrsdirektion und der Innenbehörde werden daher nun leicht untermaßige Querschnitten für Gehweg und Fahrbahn verfolgt. Darüber hinaus sind Anpassungen und klarstellende Ergänzungen sowohl in der Planzeichnung, im Verordnungs- als auch im Begründungstext erfolgt.

Anlässlich der Dringlichkeit bei zwei Vorhabenträgerinnen und der nahenden Sommerpause ist es erforderlich geworden, die Befassung zwecks Zustimmung des regional zuständigen Stadtplanungsausschusses Süd zur Vorweggenehmigungsreife ausnahmsweise in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses Nord am 02. Juli 2026 zu verfolgen. Hierzu wurden zwischenzeitlich die Fraktionen des Stadtplanungsausschusses Süd in den Stadtplanungsausschuss Nord am 02. Juli 2026 zugeladen. Mit dem nunmehr erreichten Planungsstand sind auf Basis der Zustimmungsempfehlung des zuständigen Stadtplanungsausschusses und der anschließenden Zustimmung des Hauptausschusses in seiner Sitzung am 09. Juli 2026 in Vertretung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte - die erforderlichen Voraussetzungen für die Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplan-Entwurfs Finkenwerder 41 gemäß § 33 Absatz 1 BauGB gegeben. Seitens der Vorhabenträgerin Fördern & Wohnen wird die Einreichung des Bauantrags für das betreffende Wohnbauvorhaben auf dem Baufeld 4.1 (südwestlich Doggerbankweg, vgl. Anlage 2) aktuell ab Spätsommer verfolgt.

  1. Planungsanlass und -ziel

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,9 ha und umfasst das Areal des ehemaligen bezirklichen Betriebshofes am Doggerbankweg und die nördlich angrenzend ursprünglich gewerblich genutzten Flächen. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt anlässlich der Verlagerung des bezirklichen Betriebshofes am Doggerbankweg sowie der zwischenzeitlichen Aufgabe bzw. Verlagerung benachbarter gewerblicher Nutzungen die städtebauliche Neuordnung der betreffenden Flächen mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau. Unter Berücksichtigung des gewachsenen Umfelds soll ein attraktives Quartier von hoher Qualität entstehen, das unterschiedliche Gebäude- und Wohnungstypologien bietet und die Identität des Stadtteils weiter stärkt. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau von insgesamt ca. 314 Wohnungen geschaffen. Davon können im Kontext des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms 2024 (aktuell lfd. Fortschreibung) ca. 152 Wohnungen durch Neubau entstehen. Für weitere circa 162 Wohnungen, die größtenteils bereits im Bestand vorhanden sind, bietet der Bebauungsplan langfristig die Möglichkeit einer städtebaulichen Neuordnung bzw. Nachverdichtung. Die Grundstücke im Privateigentum bzw. Eigentümergemeinschaften die für ihre Grundstücke unterschiedliche Wohnformen sowohl im frei finanzierten und im baugenossenschaftlichen Mietwohnungsbau als auch im Wohnungs- und baugemeinschaftlichem Eigentum verfolgen. Darüber hinaus wird Fördern & Wohnen als städtisches Wohnungsbauunternehmen ca. 29 öffentlich geförderte Mietwohnungen für vordringlich Wohnungssuchende realisieren.

  1. Wesentliche Schritte des Bebauungsplanverfahren

Zurückliegende Verfahrensschritte

05. Februar 2020 Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Einleitung des

B-Plan-Verfahrens auf Basis der Drucksache des Fachamtes

Stadt- und Landschaftsplanung (Drs. 22-0762)

12. August 2021 Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Durchführung

der Öffentlichen Plandiskussion (Drs. 22-2185)

20. Oktober 2021 Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion (Frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB)

2023 bis 2026 Fhzeitige, erste und zweite erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB), Arbeitskreis I, Rechtsprüfung und Versendung zur Kenntnisnahme an die TÖB

23. April 2025 Stadtplanungsausschuss Nord: Zustimmung zur Durchführung
der Öffentlichkeitsbeteiligung (Drs. 23-0647)

11. Mai bis 12. Juni 2026 Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan-Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Es ist eine Stellungnahme eingegangen, diese jedoch

ohne Relevanz für das B-Plan-Verfahren

17. Juni 2026 Mitteilung über den Verzicht auf den Arbeitskreis II

Juni 2026 Abschluss von aktuell drei städtebaulichen Verträgen zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und Vorhabenträgerinnen

Bevorstehende Verfahrensschritte

02. Juli 2026 Befassung Stadtplanungsausschuss Nord (da der StaplA-Süd

erst am 10. September 2026 wieder tagt) mit Zustimmung und

Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss i.V. für die Be-

Zirksversammlung

07. Juli 2026 Hauptausschuss i.V. für die Bezirksversammlung:

Zustimmung zum Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 41 und Beschluss zur Feststellung gem. § 6 Abs. 2 Bauleitplanfeststellungsgesetz

Die in § 33 Absatz 1 BauGB bezeichneten Voraussetzungen zur Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung sind alle erfüllt, sodass mit der Zustimmungsempfehlung an den Hauptausschuss in Vertretung für die Bezirksversammlung und der Zustimmung zum Bebauungsplan-Entwurf die Vorweggenehmigungsreifer den Bebauungsplan Finkenwerder 41 gegeben ist. Des Weiteren wird um Zustimmungsempfehlung an den Hauptausschuss in Vertretung für die Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplans gemäß § 6 Absatz 2 Bauleitplanfeststellungsgesetz gebeten.

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss wird um Zustimmung zum Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 41 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und um Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss in Vertretung für die Bezirksversammlung zur Feststellung gemäß § 6 Absatz 2 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes gebeten.

gez. Michael Mathe

Anlagen:

Anlage 1 Drucksache 23-0647 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung

(Sitzung StaPlA-Süd vom 23. April 2025)

Anlage 2 Bebauungsplan Finkenwerder 41 Funktionsplan und Freiflächenkonzept

(Entwurfsstand April 2026)

Anlage 3 Bebauungsplan Finkenwerder 41 Planzeichnung

(Entwurfsstand Mai 2026)

Anlage 4 Bebauungsplan Finkenwerder 41 Verordnungstext

(Entwurfsstand Mai 2026)

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Finkenwerder Doggerbankweg

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