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Außengastronomieflächen für Café Park-Haus im Lohmühlenpark - Beiratsempfehlung vom 25. April 2018 - Stadtteilbeirat St. Georg

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der Cityausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22.05.2018 mit der nachfolgend aufgeführten Vorlage befasst und der Beiratsempfehlung unter Beachtung der Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung einstimmig zugestimmt.

 

 

In der Sitzung des Stadtteilbeirates St. Georg am 25. April 2018 werden Probleme des Café Park-Haus (ehem. Oase) im Lohmühlenpark mit Flächen für Außengastronomie thematisiert. Dazu werden seitens einer Vertreterin des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung die Hintergründe zur Entstehung des Cafés erläutert. Das Café mit dazugehöriger öffentlicher WC-Anlage wurde im Jahr 2004 als Zuwendungsbau durch die damalige Sprinkenhof AG (heute Sprinkenhof GmbH) gebaut und verwaltet. Das Gebäude steht in der öffentlichen Parkanlage Lohmühlenpark. Durch die Kombination von öffentlicher WC-Anlage und Café im Park sollte die Aufenthaltsqualität gesteigert und einer Verdreckung entgegengewirkt werden. Durch den angeschlossenen Cafébetrieb ergibt sich quasi eine betreute WC-Anlage. Im Jahr 2016 wurden die Zuständigkeiten für die öffentlichen WC-Anlagen in Hamburg neu geregelt. Seit Anfang 2017 ist nun die Stadtreinigung Hamburg (SRH) alleinig zuständig. Auch die betreute öffentliche WC-Anlage mit angeschlossenem Café im Lohmühlenpark ist in die Zuständigkeit der SRH übergegangen.

 

Der Cafébetreiber benötigt nunmehr eine gebührenpflichtige Sondernutzungsgenehmigung zur Nutzung von öffentlichen Flächen für Zwecke der Außengastronomie. Außengastronomieflächen mit Hausrecht sind für ein kostendeckendes Wirtschaften an diesem Standort zwingend notwendig. Miethöhe und Sondernutzungsgebühr bei gleichzeitiger Verpflichtung von Offenhaltung und Reinigung der öffentlichen WC-Anlage stellen eine wirtschaftliche Härte für den Gastronomen dar.

 

Die SRH wird aufgefordert, die Sondernutzungsgebühr für die Außengastronomieflächen (mit Hilfe der erzielten Mieteinnahmen) zu übernehmen oder die Miete um den entsprechenden Betrag zu kürzen.

 

Der Stadtteilbeirat St. Georg stimmt über den Antrag wie folgt ab:

 

Meinungsbild Plenum (es sind ca. 50 Personen anwesend):

Ja:MehrheitNein:  MinderheitEnthaltung:-
Votum Stadtteilbeirat:

Ja: 12Nein:  0Enthaltung:  1

Der Antrag ist einstimmig angenommen.

 

 

Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL):

In Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) unterstützt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung den Antrag  des Stadtteilbeirats wie oben ausgeführt und bittet um Beschlussfassung und Weiterleitung über die Bezirksversammlung an die Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit der Bitte, dem formulierten Anliegen zu entsprechen.

 

Um Beschlussfassung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung wird gebeten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.