Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss, hier: beratendes Mitglied gemäß § 3, Absatz 2, Nummer 10 AG SGB VIII
Gemäß § 3, Absatz 2, Nummer 10 AG SGB VIII gehört dem Jugendhilfeausschuss eine in der Jungenarbeit erfahrene Person als beratendes Mitglied an.
Herr Gero Goroncy, der bislang diesen Posten bekleidet hat, scheidet aus dem Jugendhilfeausschuss aus.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.